Ähh, warum denn nicht, Wenn ich etwas mache das nirgends geregel oder verboten ist, da kann ja nicht aufeinmal einer kommen und sagen ähhh ahh das ist jetzt in diesem Fall verboten, warum? Weil mir deine Nase nicht passt...Schweizer Angler hat geschrieben:@ arts - du machst ein bisschen voreilige "umkehrschlüsse". nicht weil irgendwo etwas nicht steht, ist es automatisch erlaubt.
Ich habe ja gesagt es könnte sein das dies irgendwo übergeordnet geregelt seie, desswegen auch der Tipp bei den Behörden nachzufragen. Aber der Punkt mit dem Anfüttern, bin ich immer noch der Meinung das dies Kantonal in diesem Fall klar und explizit für die Galgenfischerei geregelt werden müsste. Jede Verschärfung der übergeordneten Gesetze muss ja geregelt werden...
Oder kommen die Behörden dann mit Handlungsanweisungen bei Gesetzestexte mit Intepretationsspielraum?
Das mit den Lauben war eine Spitzfindigkeit meinerseits..... klar das hier das TschG dies verbietet.... aber wenn sie Tot verwendet würden? Ist es wieder ein reines Anfüttern...
Tom
