Galgenfischen
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Galgenfischer
Galgenfischen
Hallo,
Ich bin mir überhaupt nicht sicher ob ich mit meinem Thread hier richtig bin, falls nicht tut es mir aufrichtig leid.
Ich besitze einen Fischergalgen am Rhein in Basel und hatte dabei auch schon ganz ordentliche Fänge. Angefangen hat alles mit einem 70cm Zander, danach kamen jedoch viele, viele Döbel (Alet) und ein paar Ausrutscher wie Nasen, Barben oder Aale. Natürlich fange ich daneben auch mit der Angel, aber auch da ist bei Raubfischen eher Fehlanzeige. Ein Zander sollte jedoch selten alleine unterwegs sein, oder täusch ich mich da? Ich habe schon verschiedene Dinge versucht, um den Zander wieder zu mir zum Galgen zu locken, die Sache gestaltet sich allerdings sehr schwierig. Habt ihr vielleicht eine Idee?
Gruss
Ben
Ich bin mir überhaupt nicht sicher ob ich mit meinem Thread hier richtig bin, falls nicht tut es mir aufrichtig leid.
Ich besitze einen Fischergalgen am Rhein in Basel und hatte dabei auch schon ganz ordentliche Fänge. Angefangen hat alles mit einem 70cm Zander, danach kamen jedoch viele, viele Döbel (Alet) und ein paar Ausrutscher wie Nasen, Barben oder Aale. Natürlich fange ich daneben auch mit der Angel, aber auch da ist bei Raubfischen eher Fehlanzeige. Ein Zander sollte jedoch selten alleine unterwegs sein, oder täusch ich mich da? Ich habe schon verschiedene Dinge versucht, um den Zander wieder zu mir zum Galgen zu locken, die Sache gestaltet sich allerdings sehr schwierig. Habt ihr vielleicht eine Idee?
Gruss
Ben
- Rolf
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Re: Galgenfischen
Hallo Ben,
interessantes Thema.
Denke auch beim Galgenfischen gilt das Anfütterungsverbot.
So wie ich das Prinzip verstehe ist diese Art zu Fischen sehr vom Zufall abhängig
Konntest du dir merken, bei welchen Gelegenheiten mehr oder weniger Fische im Netz waren?
Wenn ja, was waren die Unterschiede?
interessantes Thema.
Denke auch beim Galgenfischen gilt das Anfütterungsverbot.
So wie ich das Prinzip verstehe ist diese Art zu Fischen sehr vom Zufall abhängig
Konntest du dir merken, bei welchen Gelegenheiten mehr oder weniger Fische im Netz waren?
Wenn ja, was waren die Unterschiede?
Gruss Rolf
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- helix
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Re: Galgenfischen
Sälü Galgenfischer
Galgenfischen - wusste gar nicht, dass es das heute noch gibt
Wie hast du denn die Zander über deinen Galgen locken wollen? Und gibt es da eine spezielle Galgenfischer-Bewilligung oder einen Galgen-Sana? Oder "verarschst" du uns etwa?
Wenn einmal ein Zander da war, wird vermutlich schon wieder mal einer kommen, wobei dieser nicht unbedingt ein Schwarmfisch ist in dieser Grösse. Wie du sie mit irgendwelchen legalen Mitteln anlocken könntest, kann ich dir beim besten Willen nicht sagen, vielleicht hat ja jemand mehr Phantasie.
Galgenfischen - wusste gar nicht, dass es das heute noch gibt
Wie hast du denn die Zander über deinen Galgen locken wollen? Und gibt es da eine spezielle Galgenfischer-Bewilligung oder einen Galgen-Sana? Oder "verarschst" du uns etwa?
Wenn einmal ein Zander da war, wird vermutlich schon wieder mal einer kommen, wobei dieser nicht unbedingt ein Schwarmfisch ist in dieser Grösse. Wie du sie mit irgendwelchen legalen Mitteln anlocken könntest, kann ich dir beim besten Willen nicht sagen, vielleicht hat ja jemand mehr Phantasie.
Gruess helix
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Re: Galgenfischen
helix hat geschrieben:Galgenfischen - wusste gar nicht, dass es das heute noch gibt
Hallo Helix,
schau mal hier: http://www.kfvbl.ch/vereine/galgenfisch ... galgen.htm
und hier: http://www.basler-galgenfischer.ch/
Gruss Rolf
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Galgenfischer
Re: Galgenfischen
Hallo zusammen,
Neinein, verseggeln will ich euch sicher nicht. Ich besitze den Galgen 29 grad beim Tinguely-Museum, falls das jemandem von euch etwas sagt. Im vom Felchenfischer geposteten verein bin u.a. auch Mitglied. Du hast allerdings insofern recht, dass die Galgen mehr und mehr Wochenendresidenzen von älteren Pärchen werden, gefischt wird da nur noch selten. Was eigentlich sehr schade ist, immerhin verdienten sich viele Kleinbasler Familien lange Zeit ihr Brot mit der Fischerei (Als der Lachs noch zu den Brotfischen gehörte und gesetzlich geregelt war, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht 5x die Woche mit Lachs abspeisen durfte).
Back to topic: Was genau heisst denn anfüttern? darf ich beispielsweise kleine fischchen (Lauben etc) in einem Käfig ins Netz hängen? Nützt das überhaupt etwas, riecht das Zander und co?
Neinein, verseggeln will ich euch sicher nicht. Ich besitze den Galgen 29 grad beim Tinguely-Museum, falls das jemandem von euch etwas sagt. Im vom Felchenfischer geposteten verein bin u.a. auch Mitglied. Du hast allerdings insofern recht, dass die Galgen mehr und mehr Wochenendresidenzen von älteren Pärchen werden, gefischt wird da nur noch selten. Was eigentlich sehr schade ist, immerhin verdienten sich viele Kleinbasler Familien lange Zeit ihr Brot mit der Fischerei (Als der Lachs noch zu den Brotfischen gehörte und gesetzlich geregelt war, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht 5x die Woche mit Lachs abspeisen durfte).
Back to topic: Was genau heisst denn anfüttern? darf ich beispielsweise kleine fischchen (Lauben etc) in einem Käfig ins Netz hängen? Nützt das überhaupt etwas, riecht das Zander und co?
- Rolf
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Re: Galgenfischen
Hallo Ben,
ja, das mit den Lauben anbringen am Netz nennt man anfüttern .....
und ..........
das ist verboten
ja, das mit den Lauben anbringen am Netz nennt man anfüttern .....
und ..........
das ist verboten
Gruss Rolf
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Arts
Re: Galgenfischen
Hallo,
Ich habe mir mal die Baslerfischeriverordnung angeschaut..
Angelfischerei
§ 12.
4 Jegliches Anfüttern ist verboten.
Nun wenn wir das genau nehmen wollen, so steht dort das jegliches Anfüttern für die ANGELFISCHEREI verboten ist... nicht aber für die GALGENFISCHEREI...
"jegliches" bezieht sich auf jegliche "Art" des Anfütterns in der Angelfischrei (Feeder, Futterschleuder, usw...)
Galgenfischen ist kein Angelfischen und man braucht eine spezielle Karte dafür, sonst dürfte ich ja mit der Angelkarte auch Galgenfischen....
c) Fischerkarte II, berechtigt zum Fischen im Rhein mit Fischgalgen und im Umkreis von 30 m davon mit Angel, Handbären, Reusen. Die Karte berechtigt ebenfalls zur Angelfischerei im Rhein, Stadtbann, vom Ufer aus. Inhaberinnen und Inhaber der Fischerkarte II können Besitzerinnen und Besitzern von Fischerkarten IV bis VI den Fischfang im Umkreis ihres Galgens erlauben.
Wie soll ich mit dem Galgen oder der Reuse fangen ohne das ich irgend ein Lockmittel, Lockfutter verwende?
Ich gehe noch weiter. Das Anfüttern ist NICHT gesamtschweizerisch verboten. D.h es ist den Kantonen überlassen dies zu regeln. Das heist auch das der Kanton -wenn er es verbieten will- dies explizit und klar regeln muss. Wenn es also unter § 12 für die Angelfischerei verboten ist, so gilt dies NUR für die Angelfischerei, und nicht auch automatisch für die Galgenfischerei. Der Kanton müsste dies auch explizit für die Galgenfischerei verbieten und in einem § regeln. Wenn der Kanton diese Regelung auslässt, so ist es auch nicht verboten.
Ich habe jetzt nichts gefunden das es verboten wäre, sicherheitshalber würde ich das bei den entsprechenden Behörden mal abklären, eventuell ist das irgendwie versteckt oder in irgendeiner einer Verordnung oder Verordnung der Verordnung geregelt....
Gruss
Thomas
Ich habe mir mal die Baslerfischeriverordnung angeschaut..
Angelfischerei
§ 12.
4 Jegliches Anfüttern ist verboten.
Nun wenn wir das genau nehmen wollen, so steht dort das jegliches Anfüttern für die ANGELFISCHEREI verboten ist... nicht aber für die GALGENFISCHEREI...
"jegliches" bezieht sich auf jegliche "Art" des Anfütterns in der Angelfischrei (Feeder, Futterschleuder, usw...)
Galgenfischen ist kein Angelfischen und man braucht eine spezielle Karte dafür, sonst dürfte ich ja mit der Angelkarte auch Galgenfischen....
c) Fischerkarte II, berechtigt zum Fischen im Rhein mit Fischgalgen und im Umkreis von 30 m davon mit Angel, Handbären, Reusen. Die Karte berechtigt ebenfalls zur Angelfischerei im Rhein, Stadtbann, vom Ufer aus. Inhaberinnen und Inhaber der Fischerkarte II können Besitzerinnen und Besitzern von Fischerkarten IV bis VI den Fischfang im Umkreis ihres Galgens erlauben.
Wie soll ich mit dem Galgen oder der Reuse fangen ohne das ich irgend ein Lockmittel, Lockfutter verwende?
Ich gehe noch weiter. Das Anfüttern ist NICHT gesamtschweizerisch verboten. D.h es ist den Kantonen überlassen dies zu regeln. Das heist auch das der Kanton -wenn er es verbieten will- dies explizit und klar regeln muss. Wenn es also unter § 12 für die Angelfischerei verboten ist, so gilt dies NUR für die Angelfischerei, und nicht auch automatisch für die Galgenfischerei. Der Kanton müsste dies auch explizit für die Galgenfischerei verbieten und in einem § regeln. Wenn der Kanton diese Regelung auslässt, so ist es auch nicht verboten.
Ich habe jetzt nichts gefunden das es verboten wäre, sicherheitshalber würde ich das bei den entsprechenden Behörden mal abklären, eventuell ist das irgendwie versteckt oder in irgendeiner einer Verordnung oder Verordnung der Verordnung geregelt....
Gruss
Thomas
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Galgenfischer
Re: Galgenfischen
Vielen Dank erstmal für das Interesse.
Was Arts gesagt hat leuchtet mir ein. Reusen beispielsweise sind ja teils extra so konstruiert, dass man ein Lockmittel anbringen kann. Wie sonst soll ein Fisch denn in den Käfig gelangen? Meines Erachtens sollte dies also auch für den Galgen möglich sein, besonders nach der Auslegung wie sie mein Vorredner gemacht hat und explizit ein Unterschied zwischen Angel- und Galgenfischerei besteht. Die Galgenfischerei ist nämlich per Patent (obwohl aussichtsloser UND fischschonender) teurer als der Rest.
Dennoch bin ich der Überzeugung, dass es sich offensichtlich um eine Gesetzeslücke handelt. Wie ich in einem vorherigen Beitrag schon geschildert habe, wurden die Galgen zu einer Zeit gebaut, in der es Fische im Überfluss gab. Es wird gar von Fällen berichtet, wo Galgenfischer dermassen viele Nasen gefischt haben, dass sie zum Düngen des Vorgartens benutzt wurden und für nichts anderes. In einer solchen Zeit musste man sich also keine Gedanken über Lockmittel, Anfüttern etc. machen. Da heute fast niemand mehr mit einem Galgen fischt, wurde dies in diversen Gesetzesänderungen wohl auch nicht berücksichtigt.
gruss
Ben Pinsel
Was Arts gesagt hat leuchtet mir ein. Reusen beispielsweise sind ja teils extra so konstruiert, dass man ein Lockmittel anbringen kann. Wie sonst soll ein Fisch denn in den Käfig gelangen? Meines Erachtens sollte dies also auch für den Galgen möglich sein, besonders nach der Auslegung wie sie mein Vorredner gemacht hat und explizit ein Unterschied zwischen Angel- und Galgenfischerei besteht. Die Galgenfischerei ist nämlich per Patent (obwohl aussichtsloser UND fischschonender) teurer als der Rest.
Dennoch bin ich der Überzeugung, dass es sich offensichtlich um eine Gesetzeslücke handelt. Wie ich in einem vorherigen Beitrag schon geschildert habe, wurden die Galgen zu einer Zeit gebaut, in der es Fische im Überfluss gab. Es wird gar von Fällen berichtet, wo Galgenfischer dermassen viele Nasen gefischt haben, dass sie zum Düngen des Vorgartens benutzt wurden und für nichts anderes. In einer solchen Zeit musste man sich also keine Gedanken über Lockmittel, Anfüttern etc. machen. Da heute fast niemand mehr mit einem Galgen fischt, wurde dies in diversen Gesetzesänderungen wohl auch nicht berücksichtigt.
gruss
Ben Pinsel
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Arts
Re: Galgenfischen
Hallo,
Du hast gefagt:
Du bist im Verein? Da hat es sicher alte Hasen die das genau wissen, frag doch mal dort an....
Also ich würde es höchst unlogisch finden wenn ich nichtg in irgendeiner Art beködern dürfte..... ich glaube, auch früher war die Fischdichte nicht so hoch das dies ohne Köder funktionierte... das wäre ja wirklich "Zufallsfischen"
Wie geht das genau? Da hast du einen Käfig, ähnlich einer Reuse, den lässt du ins Wasser, wartest einige Stunden, dann heben... tataaaa! Fish -eben nicht- "on" sondern "in"
Ahh ja, da habe ich noch eine Frage, da wird in der Basler-Verordnung eine Fischereimethode erwähnt, was ist das , das einzige was man googelt sind die Gesetzestexte, nirgends steht aber, was das ist, oder wie das funktioniert... Was ist Fischen mit "Handbären"??
Thomas
Du hast gefagt:
Als Angelfischer hänge ich Köder an meinen Haken.... warum darf man den nicht seinen Käfig/Reuse beködern?Galgenfischer hat geschrieben:darf ich beispielsweise kleine fischchen (Lauben etc) in einem Käfig ins Netz hängen?
Du bist im Verein? Da hat es sicher alte Hasen die das genau wissen, frag doch mal dort an....
Also ich würde es höchst unlogisch finden wenn ich nichtg in irgendeiner Art beködern dürfte..... ich glaube, auch früher war die Fischdichte nicht so hoch das dies ohne Köder funktionierte... das wäre ja wirklich "Zufallsfischen"
Wie geht das genau? Da hast du einen Käfig, ähnlich einer Reuse, den lässt du ins Wasser, wartest einige Stunden, dann heben... tataaaa! Fish -eben nicht- "on" sondern "in"
Ahh ja, da habe ich noch eine Frage, da wird in der Basler-Verordnung eine Fischereimethode erwähnt, was ist das , das einzige was man googelt sind die Gesetzestexte, nirgends steht aber, was das ist, oder wie das funktioniert... Was ist Fischen mit "Handbären"??
Thomas
Zuletzt geändert von Arts am Do 28. Okt 2010, 01:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Galgenfischen
Sehr interessantes Thema...mal was anderes.
@Galgenfischer . Wie gross ist denn das Netz deines Galgen ....3x3 meter?
Wäre toll wenn du uns ein paar Bilder von deinem Galgen einstellen könntest.
@Galgenfischer . Wie gross ist denn das Netz deines Galgen ....3x3 meter?
Wäre toll wenn du uns ein paar Bilder von deinem Galgen einstellen könntest.
Gruss und petri
Willi
weniger kann mehr sein
Willi
weniger kann mehr sein
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Arts
Re: Galgenfischen
Ahh,
Galgenfischen, ein Netz ist das, also so ein typisches Hebnetz.... ist das so?
Das bringt mich zu den Lauben
Ein par Lauben in der Mitte in einem kleinen "Körbchen", "Kescherchen" oder so, das ist doch kein "Anfüttern", das ist "Beködern", oder sogar, ein als SANA besitzer erlaubtes "vorübergehndes Hältern"
Anstelle Lauben, konne man ja auch irgend ein Lock, Stinkemittel verwenden, banal gedacht, irgend ein Trägermaterial das über längeren Zeitraum ein natürliches Duftöl (gibt ja so Walleröle) oder so abgibt, es gibt da ja auch so spezielle Lockmittel für Zander wie z.B BALZER "Zandermagnet"..... mit Anfüttern hat das dann gar nichts mehr zu tun
Eventuell eine Gumifisch damit eingesprayt/eingelegt, an einem Draht in der Mitte des Netzes montiert, so dass der in der Strömung spielt und vor sich her stinkt/lockt
Thomas
Galgenfischen, ein Netz ist das, also so ein typisches Hebnetz.... ist das so?
Das bringt mich zu den Lauben
Ein par Lauben in der Mitte in einem kleinen "Körbchen", "Kescherchen" oder so, das ist doch kein "Anfüttern", das ist "Beködern", oder sogar, ein als SANA besitzer erlaubtes "vorübergehndes Hältern"
Anstelle Lauben, konne man ja auch irgend ein Lock, Stinkemittel verwenden, banal gedacht, irgend ein Trägermaterial das über längeren Zeitraum ein natürliches Duftöl (gibt ja so Walleröle) oder so abgibt, es gibt da ja auch so spezielle Lockmittel für Zander wie z.B BALZER "Zandermagnet"..... mit Anfüttern hat das dann gar nichts mehr zu tun
Eventuell eine Gumifisch damit eingesprayt/eingelegt, an einem Draht in der Mitte des Netzes montiert, so dass der in der Strömung spielt und vor sich her stinkt/lockt
Thomas
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Schweizer Angler
Re: Galgenfischen
@ arts - du machst ein bisschen voreilige "umkehrschlüsse". nicht weil irgendwo etwas nicht steht, ist es automatisch erlaubt.
im kt. b darfst du nicht galgenfischen, aber wohl eine köderfischsenke benutzen. und der name das sagt auch zugleich für was es ist - für köderfische, nicht für Äschen. im kt. be darfst mit dem patent auch von hand köderfische fangen, aber nicht ausgewachsene forellen.
dufststofe haben nichts mit anfüttern zu tun (ausser man mischt sie in das anfüttersubstrat), sonder sind lockmittel. i.d.r fallen sie unter chemische lockmittel und sind je nach kanton verboten (in bern und solothurn auch, nur interessierts kaum einen, solange man nicht literweise krabbenöl, vanillextrakt oder äh. in den bielersee oder die aare schüttet).
lauben in einem setzkescher halten um fische anzulocken ist anfüttern nicht hältern. gut, das kann dir kaum einer nachweisen, aber falls das netz gehoben würde und ein paar blutige angefressene lauben wären drin auch ohne zander etc., wäre der fall auch nicht gut - fische sind so zu hältern dass ihnen nichts passiert.
ein bekannten galgen gibts auch im kanton be an der aare, und damit darf der inhaber sogar fischen - und ohne patent. allerdings gilt das berner fischereigesetz, das bundesgesetz über die fischerei und das tschg gesetz auch für ihn - wie für alle privaten fischereirechtsinhaber im kanton. der inhaber des galgens hat das fischereirecht seit jahrzehnten und es stammt auch nooch aus der zeit als lachse die aare hochzogen. benutzt hat er den galgen nach eigener aussage nur noch selten und dann zum "spass". die umgebung des galgen (der gewässerlauf) wurde so verändert, dass er heute für den fischfang mehr ungünstig als gut platziert ist, und er aktiv nur noch während wenigen wochen im jahr fischen könnte.
welche fanggeräte zum fischen erlaubt sind sagt nicht der bund, sondern die kantone. und da kann jeder kanton etwas anderes erlauben wenn er will. ob also setz- und hebebären eingesetzt werden können, muss man beim kanton wo manfischen will anfragen. im kanton be kannst du auch krebse mit dem krebsteller fangen und diesen teller mit fischresten (von toten fischen) oder fleischresten zum anlocken benutzen. aber du darfst nicht lebende fische zum anlocken benutzen. gerade dies ist in der ch wiederum vom bund geregelt und gilt für die jagd und fischerei (verbot lebende tiere zum anlocken anderer tiere einzusetzen). ausnahme ist das fischen auf raubfische mit dem lebenden köderfisch wo raubfische nicht mit anderen ködern gefangen werden können - das muss der bund aber für jeden fall einzeln genehmigen.
dem basler galgenfischer kann aber nur die fischereiverwaltung des kantons abschliessend und verbindlich helfen, auskünfte hier im forum sind nur reine spekulation (inkl. meinen). und falls jemand den galgenfischer kontrollieren will oder ihm gar ans bein pissen, so kommt er mit "im forum stand man darf" gar nirgends hin.
gruss
sa
im kt. b darfst du nicht galgenfischen, aber wohl eine köderfischsenke benutzen. und der name das sagt auch zugleich für was es ist - für köderfische, nicht für Äschen. im kt. be darfst mit dem patent auch von hand köderfische fangen, aber nicht ausgewachsene forellen.
dufststofe haben nichts mit anfüttern zu tun (ausser man mischt sie in das anfüttersubstrat), sonder sind lockmittel. i.d.r fallen sie unter chemische lockmittel und sind je nach kanton verboten (in bern und solothurn auch, nur interessierts kaum einen, solange man nicht literweise krabbenöl, vanillextrakt oder äh. in den bielersee oder die aare schüttet).
lauben in einem setzkescher halten um fische anzulocken ist anfüttern nicht hältern. gut, das kann dir kaum einer nachweisen, aber falls das netz gehoben würde und ein paar blutige angefressene lauben wären drin auch ohne zander etc., wäre der fall auch nicht gut - fische sind so zu hältern dass ihnen nichts passiert.
ein bekannten galgen gibts auch im kanton be an der aare, und damit darf der inhaber sogar fischen - und ohne patent. allerdings gilt das berner fischereigesetz, das bundesgesetz über die fischerei und das tschg gesetz auch für ihn - wie für alle privaten fischereirechtsinhaber im kanton. der inhaber des galgens hat das fischereirecht seit jahrzehnten und es stammt auch nooch aus der zeit als lachse die aare hochzogen. benutzt hat er den galgen nach eigener aussage nur noch selten und dann zum "spass". die umgebung des galgen (der gewässerlauf) wurde so verändert, dass er heute für den fischfang mehr ungünstig als gut platziert ist, und er aktiv nur noch während wenigen wochen im jahr fischen könnte.
welche fanggeräte zum fischen erlaubt sind sagt nicht der bund, sondern die kantone. und da kann jeder kanton etwas anderes erlauben wenn er will. ob also setz- und hebebären eingesetzt werden können, muss man beim kanton wo manfischen will anfragen. im kanton be kannst du auch krebse mit dem krebsteller fangen und diesen teller mit fischresten (von toten fischen) oder fleischresten zum anlocken benutzen. aber du darfst nicht lebende fische zum anlocken benutzen. gerade dies ist in der ch wiederum vom bund geregelt und gilt für die jagd und fischerei (verbot lebende tiere zum anlocken anderer tiere einzusetzen). ausnahme ist das fischen auf raubfische mit dem lebenden köderfisch wo raubfische nicht mit anderen ködern gefangen werden können - das muss der bund aber für jeden fall einzeln genehmigen.
dem basler galgenfischer kann aber nur die fischereiverwaltung des kantons abschliessend und verbindlich helfen, auskünfte hier im forum sind nur reine spekulation (inkl. meinen). und falls jemand den galgenfischer kontrollieren will oder ihm gar ans bein pissen, so kommt er mit "im forum stand man darf" gar nirgends hin.
gruss
sa
Re: Galgenfischen
Schweizer Angler@
Stimmt so nicht ganz, der ehemalige Wirt des alten Rest. Schwellenmätteli in Bern hatte eine Erlaubnis um mit seinem Galgen der dort war, zu fischen, dieses Recht hatte er seinerzeit mit der Uebernahme des Restaurants automatisch übernommen. Ob dem jedoch heute noch so ich kann ich nicht sagen evtl. bist Du da besser informiert.
Gruess
Tom66
Stimmt so nicht ganz, der ehemalige Wirt des alten Rest. Schwellenmätteli in Bern hatte eine Erlaubnis um mit seinem Galgen der dort war, zu fischen, dieses Recht hatte er seinerzeit mit der Uebernahme des Restaurants automatisch übernommen. Ob dem jedoch heute noch so ich kann ich nicht sagen evtl. bist Du da besser informiert.
Gruess
Tom66
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Schweizer Angler
Re: Galgenfischen
laut ihm (aussage vor einem jahr) hat er das recht noch - aber mir ist eigentlich egal, benutzt würde er wohl auch unter einem neuen besitzer nicht - was willst du dort in diesem regulierten wasser fangen - der galgen wäre besser gegenüber direkt vor der schwelle
, ist aber schongebiet
gruss ins trüffelland
sa
gruss ins trüffelland
sa
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Galgenfischer
Re: Galgenfischen
Der Reihe nach:
Arts: Das ist der Handbären: http://www.av-weil.de/gallery/displayim ... =22&pos=17
Prinzipiell ist das ein Galgen ohne Winde und Haus.
Ein Galgen funktioniert mit einer Winde, über die ein Stahldrahtseil läuft. Dieses zieht sich über einen beweglichen Auslegerarm und endet bei einem Netz, das schnell heruntergelassen oder heraufgezogen werden kann. Das schnelle Heraufziehen des ungefähr 5-6 Quadratmeter grossen Netzes ergibt in der Mitte einen Sog, dem sich die Fische zumindest für den Moment nicht entziehen können. Natürlich hängt das sehr stark mit Zufall zusammen, allerdings muss man wie beim Angelfischen Temperatur, Wasserqualität, Wasserstand, Wetter etc etc sehr genau beobachten. Das führt jedoch einfach dazu dass man überhaupt fische hat, nicht dass man gezielt auf bestimmte Fische jagen kann. Ich stelle so bald als möglich mal ein paar Bilder rein. Deine Ideen mit Dufstoffen klingen interessant, ich werde das einmal ausprobieren.
@Schweizerangler
Natürlich muss ich zuerst alles einmal abklären. Wie gesagt, lange fische ich nicht und eine Absprache mit den dafür Zuständigen beim Kanton schadet sicher nicht. Meine Idee von den Lauben war aber mit toten Köderfischen, also kein Hältern. Ich würde auch niemals einfach halblebendige Lauben ins Netz hängen auf dass ein Zander anknabbern darf. Das käme ja Fischen mit lebendigem Köderfisch gleich.
Arts: Das ist der Handbären: http://www.av-weil.de/gallery/displayim ... =22&pos=17
Prinzipiell ist das ein Galgen ohne Winde und Haus.
Ein Galgen funktioniert mit einer Winde, über die ein Stahldrahtseil läuft. Dieses zieht sich über einen beweglichen Auslegerarm und endet bei einem Netz, das schnell heruntergelassen oder heraufgezogen werden kann. Das schnelle Heraufziehen des ungefähr 5-6 Quadratmeter grossen Netzes ergibt in der Mitte einen Sog, dem sich die Fische zumindest für den Moment nicht entziehen können. Natürlich hängt das sehr stark mit Zufall zusammen, allerdings muss man wie beim Angelfischen Temperatur, Wasserqualität, Wasserstand, Wetter etc etc sehr genau beobachten. Das führt jedoch einfach dazu dass man überhaupt fische hat, nicht dass man gezielt auf bestimmte Fische jagen kann. Ich stelle so bald als möglich mal ein paar Bilder rein. Deine Ideen mit Dufstoffen klingen interessant, ich werde das einmal ausprobieren.
@Schweizerangler
Natürlich muss ich zuerst alles einmal abklären. Wie gesagt, lange fische ich nicht und eine Absprache mit den dafür Zuständigen beim Kanton schadet sicher nicht. Meine Idee von den Lauben war aber mit toten Köderfischen, also kein Hältern. Ich würde auch niemals einfach halblebendige Lauben ins Netz hängen auf dass ein Zander anknabbern darf. Das käme ja Fischen mit lebendigem Köderfisch gleich.