das verstehe ich immer noch nicht, oder vielleicht ist das bei uns einfach anders.... ich darf pro patent auf den boot 2 ruten verwenden..... entweder warst du immer mit mehreren leuten auf dem boot, ich verstehe das ganze nicht richtig oder bei euch dürft ihr mehr ruten verwendenwalterone hat geschrieben:anfangs fand ich das genial mit 6 manchmal sogar 8 ruten zu schleppen.
Schleppen im Kanton Zug
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chruemi
Schleppen im Kanton Zug
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Mac
Re: Erste Schleppausrüstung
Sobald ein Boot fährt gilt die Rute als "Schleppschnur". Auf dem stehenden Boot sind zwei Ruten = zwei Ruten.
Fährt das Boot sind 2 Ruten = 2 Schleppschnüre. Und deren darf man sechs benutzen. Egal ob 6 Ruten, 6 Zügel an
den Hunden oder 6 Leinen an der Tiefseeschleike. Oder ein beliebiges Gemisch davon.
Mac
Fährt das Boot sind 2 Ruten = 2 Schleppschnüre. Und deren darf man sechs benutzen. Egal ob 6 Ruten, 6 Zügel an
den Hunden oder 6 Leinen an der Tiefseeschleike. Oder ein beliebiges Gemisch davon.
Mac
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chruemi
Re: Erste Schleppausrüstung
hallo mac,Mac hat geschrieben:Sobald ein Boot fährt gilt die Rute als "Schleppschnur". Auf dem stehenden Boot sind zwei Ruten = zwei Ruten.
Fährt das Boot sind 2 Ruten = 2 Schleppschnüre. Und deren darf man sechs benutzen. Egal ob 6 Ruten, 6 Zügel an
den Hunden oder 6 Leinen an der Tiefseeschleike. Oder ein beliebiges Gemisch davon.
Mac
danke für das aufklären, ist natürlich super zu wissen da ich mein boot gerade zum schleppen ausrüste....... ich wäre mit natürlich nur 2 ruten auf den see
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gonefishing
Re: Erste Schleppausrüstung
VORSICHT!chruemi hat geschrieben:hallo mac,Mac hat geschrieben:Sobald ein Boot fährt gilt die Rute als "Schleppschnur". Auf dem stehenden Boot sind zwei Ruten = zwei Ruten.
Fährt das Boot sind 2 Ruten = 2 Schleppschnüre. Und deren darf man sechs benutzen. Egal ob 6 Ruten, 6 Zügel an
den Hunden oder 6 Leinen an der Tiefseeschleike. Oder ein beliebiges Gemisch davon.
Mac
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danke für das aufklären, ist natürlich super zu wissen da ich mein boot gerade zum schleppen ausrüste....... ich wäre mit natürlich nur 2 ruten auf den see![]()
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Die Regelungen sind natürlich von Kanton zu Kanton und von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich.
Mac hat die Regelung für den Kanton Bern wiedergegeben.
Am Murtensee und ich glaube auch am Neuenburger (deshalb Walts Aussage) sind sogar 8 pro Person zugelassen.
Je nachdem (z.B. am Murtensee) braucht es dafür aber ein spezielles Patent für's Schleppfischen.
Schau' dir also das Reglement für dein Gewässer an, dort steht was dort gilt...
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chruemi
Re: Erste Schleppausrüstung
so sieht das reglement im kanton zug aus....gonefishing hat geschrieben:Schau' dir also das Reglement für dein Gewässer an, dort steht was dort gilt...
e) die Schleppangel mit zwei Seehunden mit höchstens je fünf Seitenschnü-
ren oder mit zwei gesteckten Ruten mit je einem Köder und maximal drei
Drillingshaken,jedoch ohne lebende Köderfische;
f) die Tiefseeschleike mit höchstens fünf Schnüren zu je einem Köder und
maximal drei Drillingshaken,jedoch ohne lebende Köderfische.
was heisst jetzt das ganz genau
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gonefishing
Re: Erste Schleppausrüstung
Nein, nur mit zwei.
Ausser du schaffst es mit einem Seehund an der Rute zu fischen, dann wird's unklar...
Edit: Hab' das mal abgetrennt, da es nichts mit Flos' Schleppausrüstung zu tun hat
Ausser du schaffst es mit einem Seehund an der Rute zu fischen, dann wird's unklar...
Edit: Hab' das mal abgetrennt, da es nichts mit Flos' Schleppausrüstung zu tun hat
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chruemi
Re: Schleppen im Kanton Zug
und wie sieht es mit einem downrigger aus? wird ja auch mit ruten gefischt und nicht mit schnüren wie die tiefseeschleike? gleiches wie mit den seehunden oder nach diesem gesetz nicht definiert da es nicht erwähnt wird?
- Horst Schlümmer
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Re: Schleppen im Kanton Zug
Wieso darf man eigentlich am Seehund mit so vielen Seitenschnüre schleppen aber nur mit zwei Ruten ?
Woher kommt diese Benachteiligung der Rutenfischer und wie wird diese begründet ? Weis das jemand ?
Woher kommt diese Benachteiligung der Rutenfischer und wie wird diese begründet ? Weis das jemand ?
MfG
Chris
born to fish - forced to work
"My biggest worry is that my wife (when I'm dead) will sell my fishing gear for what I said I paid for it."
Chris
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chruemi
Re: Schleppen im Kanton Zug
ich frage doch nochmals nach wiso das man mit seehunden mehrere seitenschnüre fischen darf und mit ruten nur 2?????
weiss jemand da bescheid wiso das so ist????

weiss jemand da bescheid wiso das so ist????
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oliman76
Re: Schleppen im Kanton Zug
Ich kann mir vorstellen, dass das Schleppen mit Ruten und Rutenhunden in einigen Kantonen noch unbekannt ist....und man darum meint, dass ja 2 Ruten, auf jede Seite eine, genügen.....Ich weiss vom Kt. Nidwalden, dass man auch nur 2 Ruten verwenden darf...Im Kanton Uri ist diesbezüglich auch nichts gregelt...Da gelten die Ruten als Schleppschnüre.....
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chruemi
Re: Schleppen im Kanton Zug
Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir hier helfen. Dies sind die neuen Gesetze im Kanton Zug.
und wie ist es wenn ich mit 2 Hunden fischen würde????

vielleicht könnt ihr mir hier helfen. Dies sind die neuen Gesetze im Kanton Zug.
Bei Punkt g wird geschrieben das man mit einer Steckrute oder einem Hund mit 5 Köderlinien angeln darf. Wie schätzt ich das ein, kann ich mit einem Hund und 5 Aushängeclips, sprich 5 Ruten angeln? Grenzfall?????7
§ 131)
Zulässige Angelgeräte und -methoden
1
Beim patentpflichtigen Fischfang sind ausschliesslich die nachstehend
aufgeführten Fangmethoden und -geräte erlaubt:
a) die Grundfischerei mit einer Angelrute mit bis zu fünf einfachen Angel-
haken oder einem mehrendigen Haken;
b) die Zapfenfischerei mit der Angelrute mit bis zu fünf einfachen Angel-
haken oder einem mehrendigen Haken;
c) die Spinnfischerei mit der Angelrute mit einem Löffel, Spinner oder Blin-
ker mit bis zu drei mehrendigen Haken;
d) die Flugfischerei mit der Fliegenrute mit einem einfachen Angelhaken;
e) die Hegenenfischerei mit der Angelrute (Hegene) mit höchstens sechs
an der Leitschnur angebrachten Seitenschnüren mit je einem einfachen
Angelhaken, mit oder ohne Widerhaken;
f) die Juckerfischerei mit einem mehrendigen Haken;
g) die Schleppangelfischerei mit einer gesteckten Rute oder einem Seehund
mit höchstens fünf Köderleinen zu je einem Köder mit maximal drei mehr-
endigen Haken, mit oder ohne Widerhaken;
1)
Fassung gemäss Änderung vom 23. Sept. 2008 (GS 29, 1019); vom Bund genehmigt am 28. Nov. 2008; in
Kraft am 1. Jan. 2009.
2. A. – 1. 1. 2009 – 6
h) die Schleppangelfischerei mit der Tiefseeschleike mit höchstens fünf
Schnüren zu je einem Köder mit maximal drei mehrendigen Haken, mit
oder ohne Widerhaken.
2
Die Verwendung von Angelhaken mit Widerhaken bei der Hegenen- und
bei der Schleppangelfischerei ist nur jenen Anglerinnen und Anglern erlaubt,
die über einen Sachkundenachweis nach § 4a verfügen.
3
Als Hilfsgerät dürfen nur der Feumer zur Anlandung von Fischen, Geräte
zur Ortung von Fischen sowie zur Bestimmung der Gewässertiefen verwen-
det werden.
4
In stehenden Gewässern darf jede Patentinhaberin oder jeder Patent-
inhaber gleichzeitig maximal zwei der in Absatz 1 beschriebenen Gerät-
schaften einsetzen. Bei der Fischerei in Fliessgewässern sowie beim Angeln
mit dem Jugendpatent ohne Sachkundenachweis ist nur eine Gerätschaft
erlaubt.
5
Erlaubt sind künstliche oder natürliche Köder, ausgenommen lebende
Köderfische.
933.211
und wie ist es wenn ich mit 2 Hunden fischen würde????
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Eddie
Re: Schleppen im Kanton Zug
Hallo Mac
Alle klar bei Dir ??schneit uns ja gewaltig ein gell!!
Zu Deinem Problem betreffend schleppen Kanton Zug ,ich hatte auch Mühe mit der Auslegung der Vorschriften und habe mich erkundigt:
Du darfst (falls Du im Besitz des SANA bis unter punkt g aufgeführte Gerätschaften doppelt nehmen d.h:
Ruten 2
Seehunde 2 a je 5 Seitenschnüre!
Alles klaro??
Liebe Grüsse
Eddie
Alle klar bei Dir ??schneit uns ja gewaltig ein gell!!
Zu Deinem Problem betreffend schleppen Kanton Zug ,ich hatte auch Mühe mit der Auslegung der Vorschriften und habe mich erkundigt:
Du darfst (falls Du im Besitz des SANA bis unter punkt g aufgeführte Gerätschaften doppelt nehmen d.h:
Ruten 2
Seehunde 2 a je 5 Seitenschnüre!
Alles klaro??
Liebe Grüsse
Eddie
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chruemi
Re: Schleppen im Kanton Zug
Hallo Eddie,Eddie hat geschrieben:Hallo Mac
Alle klar bei Dir ??schneit uns ja gewaltig ein gell!!
Zu Deinem Problem betreffend schleppen Kanton Zug ,ich hatte auch Mühe mit der Auslegung der Vorschriften und habe mich erkundigt:
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Du darfst (falls Du im Besitz des SANA bis unter punkt g aufgeführte Gerätschaften doppelt nehmen d.h:
Ruten 2
Seehunde 2 a je 5 Seitenschnüre!
Alles klaro??
Liebe Grüsse
Eddie
JA bei mir alles super ausser das ich mein Boot im moment nicht ins Wasser kriege wegen dem Schnee.... muss mir fürs Wochenende eine Schneefräse organisieren um es freizuschaufeln.
und bei dir?????
das mit den 2 Ruten und 2 Hunden an je 5 Seitenschnüren habe ich verstanden. Wie sieht es aber aus wenn ich Hunde mit Ruten fische (nicht Rutenhunde sondern mit Aushängeclips) so kann ich auch 5 Ruten pro Hund fischen, aber gelten sie so als Seitenschnüre oder als Ruten???????? In anderen Kanton werden die Ruten zu Seitenschnüren wenn sie so gefischt werden.
-
Eddie
Re: Schleppen im Kanton Zug
Nun dieses System geht dann unter Ruten und ich glaube ist so nicht erlaubt ich weiss
aber dass es an anderen Seen produziert wird.
Ich denke da soplltest Du Dich direkt beim Kanton erkundigen.
Wieso willst Du mit dem System fahren ?Du hast doch die Seehunde von mir??
greeze eddie
Achja :Bei mir ....ich bin total erkältet also apropos fischen (not jet)leider
aber dass es an anderen Seen produziert wird.
Ich denke da soplltest Du Dich direkt beim Kanton erkundigen.
Wieso willst Du mit dem System fahren ?Du hast doch die Seehunde von mir??
greeze eddie
Achja :Bei mir ....ich bin total erkältet also apropos fischen (not jet)leider