Äschen-Fangfragen?

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fisherking
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Äschen-Fangfragen?

Beitrag von fisherking »

Im Reglement 2010 vom Kanton Bern ist die Regelung für den
Äschenfang etwas verwirrend beschrieben.
Für mich stellten sich folgende Fragen:

Die Fangzahlbeschränkung von 20Stk. und max. 2Stk. pro Tag
tritt nach dem in Papierform erhaltenen Reglement erst
per 01.01.2011 in Kraft. Sehe ich das richtig, dass für das Jahr 2010
noch keine Fangzahlbeschränkung existiert?

Müssen die im Jahr 2010 gefangen Aeschen trotzdem in den
separaten (grünen) Seiten der Fischfangstatistik eingetragen werden?

Wie sieht es mit den Schonmassen im Jahr 2010 aus?
Gilt in den Abschnitten 213 & 215 noch 32cm oder bereits 36cm
resp. zum Beispiel im Abschnitt 218 noch 30cm oder auch bereits 36cm?

Was meint Ihr dazu?
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harro

Re: Äschen-Fangfragen?

Beitrag von harro »

Hallo Schumi,

ich kann dir bei deinem Problem nicht helfen,sorry.Aber wir hatten oder haben im Moment ähnliche Diskusionen bei uns im AG an der Aare.Zwar ist eine Aenderung des Schonmasses bei der Aesche von 32cm auf 36cm und ein Fanglimit auf 2 Stück/Tag in Vorbereitung.Doch schwarz auf weiss ist noch nichts draussen.Es werden also weiter 32er und 6 Stück pro Tag "abegmähit".Ich selber habe meine eigene Lösung,Reglement und Vorschriften hin oder her.Ab 36cm wird sie mitgenommen,2 Stück pro Tag.Ein 32er Schlüchli wird sanft releast.
Entschuldige meinen persöhnlichen "Senf"
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bienne0
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Re: Äschen-Fangfragen?

Beitrag von bienne0 »

genau die richtige Selbstkontrolle Thomas :up:
Hut ab, wenn es alle so machen würden hätten wir : a, kein Moratorium gebraucht. b, keine neuen Bestimmung erhalten.
Gruss und Petri
Dean
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T-Noo
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Re: Äschen-Fangfragen?

Beitrag von T-Noo »

Vielleicht findeste hier noch'n Lösungsansatz:
viewtopic.php?f=4&t=9705#p134741

Ich als Nicht-Berner und allfälliger Tagespatentlöser stehe bei diesem Reglement sowieso auf der Leitung...
Gruss Tinu

"Niemand beging einen grösseren Fehler als jener, der nichts tat, weil er nur wenig tun konnte." (Edmund Burke)
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thymallus
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Re: Äschen-Fangfragen?

Beitrag von thymallus »

fisherking hat geschrieben:
Die Fangzahlbeschränkung von 20Stk. und max. 2Stk. pro Tag
tritt nach dem in Papierform erhaltenen Reglement erst
per 01.01.2011 in Kraft. Sehe ich das richtig, dass für das Jahr 2010
noch keine Fangzahlbeschränkung existiert?
wie kommst du darauf, dass die 20-2 stk-regelung erst auf 2011 in kraft tritt? § 14 der fidv ist bereits heute in kraft bzw wurde auf den 1.1.2010 geändert. die tagesfangzahl von 2 bzw. 20 äschen pro jahr gilt bereits heute, auch wenn das äschenmoratorium mit spezialverfügung noch läuft. ich sehe da eigentlich keine unklarheit. :cop:
God made one third of the earth land and two thirds water which clearly shows that he intended man to spend one third of his time plowing an two thirds fishing!
Arts

Re: Äschen-Fangfragen?

Beitrag von Arts »

Hallo Zusammen.
thymallus hat geschrieben:wie kommst du darauf, dass die 20-2 stk-regelung erst auf 2011 in kraft tritt? § 14 der fidv ist bereits heute in kraft bzw wurde auf den 1.1.2010 geändert. die tagesfangzahl von 2 bzw. 20 äschen pro jahr gilt bereits heute, auch wenn das äschenmoratorium mit spezialverfügung noch läuft. ich sehe da eigentlich keine unklarheit.
naja, so klar ist es eben doch nicht wie du sagst:

Art. 14 Fangzahlbeschränkungen
1Es dürfen behändigt werden
a pro Tag höchstens
1. sechs Edelfische (Äschen, Forellen, Saiblinge), wovon höchstens zwei Äschen,4)
2. fünf Hechte,
3. 25 Felchen,
4.100 Flussbarsche (Egli),
b pro Kalenderjahr jedoch höchstens 20 Äschen.4)

4) Die geänderten Fangvorschriften für Äschen treten am 1.1.2011 in Kraft. Das Fangmoratorium (siehe auch http://www.vol.be.ch/site/verfuegung.pdf) bleibt bis 31.12.2010 in Kraft.

Alles klar?

Mit den Mindestmassen, diese werden wenn ich es richtig sehe bereits jetzt in kraft sein (keine Fussnote)

Gruss
Thomas
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thymallus
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Re: Äschen-Fangfragen?

Beitrag von thymallus »

@Arts

woher hast du die fussnoten 4)? hier http://www.vol.be.ch/site/fidv_stand201 ... page_d.pdf sind sie nicht vorhanden... womit ergo die regelung bereits gelten würde... ich habe die gedruckte version nicht vorliegen, ist es da anders?
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fisherking
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Re: Äschen-Fangfragen?

Beitrag von fisherking »

Danke für eure Inputs!

Ich habe im Regelment ebenfalls das gefunden:
Hier ist klar das die Regelung erst per 01.01.2011 gilt.
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Mit den Schonmassen sieht es aber ähnlich aus.
Da wird ja auch auf Art. 14 und die Änderung per 01.01.2011 referenziert...

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Arts

Re: Äschen-Fangfragen?

Beitrag von Arts »

Hallo,

Na dann ist es klar...

In der Onlineversion des Reglementes ist nur die Fussnote bei Art 14, die Referenzierung bei den Schonmassen habe ich online auch nicht gesehen.
In der Papierversion ist alles klar... und ist ja eigentlich auch logisch das mit den Massen, das ist ja auch ein Teil der "Fangvorschrift".

Das es in der FiDV nicht steh ist klar, die ist ja auch aus dem 1995, und ist dem Kantonalen Reglement Allgemein übergeordnete. Das Reglement ist dan eben Kantonal und kann Ausnahmeregelungen "Verschärfungen" enthalten.... und diese "Verschärfungen" der FiDV aus dem 1995 gelten aber wie festgestellt erst ab 1.1.2011

Thomas
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ForellenSimon
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Re: Äschen-Fangfragen?

Beitrag von ForellenSimon »

Halo zusammen,

das Reglement gilt erst ab dem 1.1.2011, also gelten in diesem Jahr noch die "alten" Vorschriften.

Über Sinn oder Unsinn 6 Aeschen "abzumurksen", wenn sie im grössten Teil des Kantons geschützt sind, muss sich jeder selbst im Klaren sein.

Petri Heil
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