verboten ist das betäuben vor dem schächten eigentlich in beiden religionen gleichermassen, wenn man die schriften streng auslegt. für beide muss das tier völlig lebendig sein, wenn der schnitt gemacht wird. manche muslimische gelehrte haben jedoch anerkannt, dass das tier nach der betäubung noch am leben ist und der verzehr des fleisches auch von vor der tötung betäubten tieren damit zulässig sei.Arts hat geschrieben:Nur schnell off Topic zum Schächten.....
@SA; Im Prinzip hast du ja recht. Un trotzdem hier in der Schweiz gibt es Schlachtbetriebe welche "HALAL" Schlachten. Diese müssen sich aber auch an das TschG halten und betäuben vor dem Schnit....im Islam ist dies noch erlaubt.....
Im Islam gibt es einige Imame die sich für das Betäuben vor dem Schächten einsetzen... Im Judentum ist das strikte verboten... die beziehen Halal-Koscherfleisch aus Import.
im judentum muss das tier bei der schächtung und entblutung unverletzt und bei bewusstsein sein. zwar gibt es auch jüdische strömungen, die die betäubung akzeptieren, aber diese haben sich bei uns (noch) nicht durchgesetzt. die moslems sind in diesem sinne kompromissbereiter als die juden. denn die schriften in beiden religionen können in diese und jene richtung interpretiert werden.