Fischverkauf von Hobby-Anglern
Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
merci asti für die info - fortschrittlicher kanton so!
merci thymallus- alles klar!
gruss
sa
merci thymallus- alles klar!
gruss
sa
Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
Hallo
Aber im Detail zu dem Art.19. Kann man beim Verkauf durch Hobbyfischer von "Erwerbszweck" sprechen? Gibt es da Definitionen wie z.B "von Erwerbszweck spricht man wenn der Umsatz mehr als 50% der Kosten deckt"? Beispiel: Der Arme Fischer ist Arbeitlos, kann er mit dem Verkauf der Fische seinen Lebensunterhalt zu 50% decken?
Da kann man höchstens von einem Privaten Non-Profit unternehmen sprechen
Ab wann spricht man von Erwerbszweck bei privaten Personen?
Gruss
Thomas
Danke Thymallus, das zeigt aber auch wieder, das es keiner weiteren Regelungen im Fischereigesetz braucht....thymallus hat geschrieben:Art. 19
Das Sammeln wildwachsender Pflanzen und das Fangen frei lebender
Tiere zu Erwerbszwecken bedürfen der Bewilligung der zuständigen
kantonalen Behörde.
Aber im Detail zu dem Art.19. Kann man beim Verkauf durch Hobbyfischer von "Erwerbszweck" sprechen? Gibt es da Definitionen wie z.B "von Erwerbszweck spricht man wenn der Umsatz mehr als 50% der Kosten deckt"? Beispiel: Der Arme Fischer ist Arbeitlos, kann er mit dem Verkauf der Fische seinen Lebensunterhalt zu 50% decken?
Da kann man höchstens von einem Privaten Non-Profit unternehmen sprechen
Ab wann spricht man von Erwerbszweck bei privaten Personen?
Gruss
Thomas
Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
wenns geld gibt für den fisch!Arts hat geschrieben:Ab wann spricht man von Erwerbszweck bei privaten Personen?
du bist ja ein "gschpässiger" arts. wenn meine forellen 50% meiner auslagen decken sollten, wären die fische sau- nein ich mein SAUteuer... (ich denke der kilopreis wäre bei c.a 100.-)
Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
Hehehe,
Eben haba, darum kann man ja kaum von erwerbsmässigem Verkauf sprechen .
Und beim Fischer der an das "Lädeli" verkauft, bei dem wird, im Rahmen der Fischereigesetze für Angelfischer, wenn er eine Vollkostenrechnung macht, die Bilanz gleich aussehen wie deine Aussage SAU-Teuer... CHF 100.- das Kilo.
Um Erwerbsmässig kostendeckend erfolgreich sein zu können, müsste er den Fisch zu in deinem Beispiel horenden Preis verkaufen, sprich im Laden eine 300g Forelle für +CHF 30.- verkaufen....
So einfach ist es halt nicht, wenn ich etwas als Privater Verkaufe, z.B bei eBay eine alte Rolle, Angel anbiete, ist dies doch nicht aus Erwerbszweck...
Und desswegen bin ich mir eben nicht sicher ob der zitierte Artikel von Thymallus hier greifen würde, es in diesem Rahmen verboten ist seinen Fisch zu verkaufen ....
Gruss
Tom
Eben haba, darum kann man ja kaum von erwerbsmässigem Verkauf sprechen .
Und beim Fischer der an das "Lädeli" verkauft, bei dem wird, im Rahmen der Fischereigesetze für Angelfischer, wenn er eine Vollkostenrechnung macht, die Bilanz gleich aussehen wie deine Aussage SAU-Teuer... CHF 100.- das Kilo.
Um Erwerbsmässig kostendeckend erfolgreich sein zu können, müsste er den Fisch zu in deinem Beispiel horenden Preis verkaufen, sprich im Laden eine 300g Forelle für +CHF 30.- verkaufen....
Oder dies: Non Profit OrganisationPrivate Organisationen ohne Erwerbszweck
Definition:
Der Sektor private Organisationen ohne Erwerbszweck umfaßt Organisationen ohne Erwerbszweck mit eigener Rechtspersönlichkeit, die als private sonstige Nichtmarktproduzenten privaten Haushalten dienen. Ihre Hauptmittel stammen, von etwaigen Verkaufserlösen abgesehen, aus freiwilligen Geld- oder Sachbeiträgen, die private Haushalte in ihrer Eigenschaft als Konsumenten leisten, aus Zahlungen des Staates sowie aus Vermögenseinkommen.
So einfach ist es halt nicht, wenn ich etwas als Privater Verkaufe, z.B bei eBay eine alte Rolle, Angel anbiete, ist dies doch nicht aus Erwerbszweck...
Und desswegen bin ich mir eben nicht sicher ob der zitierte Artikel von Thymallus hier greifen würde, es in diesem Rahmen verboten ist seinen Fisch zu verkaufen ....
Gruss
Tom
Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
arts
Aus meiner sicht hinkt der vergleich mit einem verkauf in ebay und auch im vergkleich mit ngo`s (die sind eh steuerlerleichtert und selten gewinnorientiert/ohne bereicherungsabsicht) etwas.
Wenn du in ebay/ricardo eine alte kaffeemaschine verkaufst ist das kein gewerbmässiges einkommen (verwandte begriffe „Gewinnerzielungsabsicht“, „selbständige erwerbstätigkeit“), wenn du mehrere k-maschinen verkaufts, neu, mit garantie, dann ist es ziemlich sicher mit gewinnabsicht, oder jeden woche eine kaffeemaschine (auch occasion), denn kein privathaushalt hat wohl 20 alte kaffemaschinen rumstehen.
Bei ebay und ricardo musst du dich dann auch als gewerbsmssiger verkäufer registrieren, zudem können steuer-(und andere) behörden auf anfrage & begründeten verdacht jederzeit vom auktionsbetreiber daten über den/die verkäufer anfordern.
Ob du mit dem fischverkauf wie im am anfang des threads angeführten besipiel ein gewerbsmässiges einkommen erzielst oder nicht, entscheidet letztendlich wohl das steuergesetz/die steuerbehörde eines kantons und allenfalls ein richter (dann hat er noch ne menge „ermessensspielraum“). Ob sich ein konventioneller (auch „konventioneller bildungsgrad“) fischer gegenüber einem richter durchsetzen könnte und belegen dass er wie im besagten fall am anfang dieses threads kein gewerbsmässiges einkommen erzielt ,stelle ich massiv in frage. Gut, er kann ja auch einen steueranwalt nehmen und für eine klagesumme von 800, anwaltskosten von 8000 aufwenden ...dafür sollte dies von der steuer abziehbar sein
Weiterführende infos
http://www.zug.ch/behoerden/finanzdirek ... nload/file
gruss
sa
Aus meiner sicht hinkt der vergleich mit einem verkauf in ebay und auch im vergkleich mit ngo`s (die sind eh steuerlerleichtert und selten gewinnorientiert/ohne bereicherungsabsicht) etwas.
Wenn du in ebay/ricardo eine alte kaffeemaschine verkaufst ist das kein gewerbmässiges einkommen (verwandte begriffe „Gewinnerzielungsabsicht“, „selbständige erwerbstätigkeit“), wenn du mehrere k-maschinen verkaufts, neu, mit garantie, dann ist es ziemlich sicher mit gewinnabsicht, oder jeden woche eine kaffeemaschine (auch occasion), denn kein privathaushalt hat wohl 20 alte kaffemaschinen rumstehen.
Bei ebay und ricardo musst du dich dann auch als gewerbsmssiger verkäufer registrieren, zudem können steuer-(und andere) behörden auf anfrage & begründeten verdacht jederzeit vom auktionsbetreiber daten über den/die verkäufer anfordern.
Ob du mit dem fischverkauf wie im am anfang des threads angeführten besipiel ein gewerbsmässiges einkommen erzielst oder nicht, entscheidet letztendlich wohl das steuergesetz/die steuerbehörde eines kantons und allenfalls ein richter (dann hat er noch ne menge „ermessensspielraum“). Ob sich ein konventioneller (auch „konventioneller bildungsgrad“) fischer gegenüber einem richter durchsetzen könnte und belegen dass er wie im besagten fall am anfang dieses threads kein gewerbsmässiges einkommen erzielt ,stelle ich massiv in frage. Gut, er kann ja auch einen steueranwalt nehmen und für eine klagesumme von 800, anwaltskosten von 8000 aufwenden ...dafür sollte dies von der steuer abziehbar sein
Weiterführende infos
http://www.zug.ch/behoerden/finanzdirek ... nload/file
gruss
sa
Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
Es kommt nicht darauf an, WAS Du verkaufst, sondern WIE OFT und ob Du GELD dafür bekommst. Ab gewissen Umsatz- oder Häufigkeitsgrenzen gilt alles, was Du verkaufst, als (Neben-)Gewerbe. Selbst Dein Beispiel mit den Vollkosten zieht nicht grundsätzlich, denn ein Gewerbe darf auch Verluste machen. Selbst wenn Du nur (zu) wenig Geld für Deine Verkäufe bekommst, wird man Dir ein Gewerbe mit Gewinnabsicht unterstellen können, wenn Du gewisse Grenzen überschreitest. Und diese Grenzen werden von den Gerichten und Steuerämtern bewusst und absichtlich fliessend gehaltenArts hat geschrieben:So einfach ist es halt nicht, wenn ich etwas als Privater Verkaufe, z.B bei eBay eine alte Rolle, Angel anbiete, ist dies doch nicht aus Erwerbszweck...
Der Staat erlaubt Dir die Fischerei zu privaten Zwecken (-> Privatpatente, im Gegensatz zu Berufsfischerpatenten). Wenn nun jemand diese Fische anschliessend regelmässig/häufig in Umlauf bringt, indem er sie an die Migros oder an ein Restaurant verschenkt oder verkauft, verlässt er mit seiner Tat seinen Privatbereich und der Griff der Gesetze wird ungemein härter, auch in der Beurteilung, ob dies schon als (Quasi-)Gewerbe zu betrachten ist.
Fazit: Es wäre sicherer, seine Fische nicht häufiger als einmal pro Monat für einen kleinen (!) Unkostenbeitrag nur an andere Privatpersonen zu verkaufen. Auch wenn das jeweilige kantonale Gesetz den Verkauf der Fische nicht ausdrücklich untersagt, kann das trotzdem bedeuten, dass man bei regelmässigem Verschenken der Fische an die Migros/Restaurants trotzdem Probleme bekommen kann. Ein Verschenken an andere Privatpersonen sollte kein Problem sein.
Der Einwurf mit der Non-Profit-Organisation ist zwar kreativ , wird durch die gesetzlichen Anforderungen aber sehr stark eingeschränkt. Eine NPO, die Fische verschenkt, müsste diese wohl an die Öffentlichkeit verschenken, nicht an das Gewerbe, welches die Fische dann verkauft...
PS. Ich bin KEIN Jurist, und dies ist kein Gutachten
- rasch
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Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
Auszug aus den Fischerei-Bestimmungen zur Bodenseefischerei:
§ 16 2)
1 Bei der Ausübung der Sportfischerei in weniger als fünf Metern Wassertiefe
ist die Verwendung motorischer Kraft verboten.
3)2 Gefangene Felchen, Seesaiblinge, Äschen, Barsche und Zander sind
unverzüglich zu töten. Fische der übrigen Arten dürfen nur in Behältern
mit ständigem Wasseraustausch gehältert werden.
3 Es dürfen nicht mehr als 50 Barsche pro Patentinhaber im Boot mitgeführt
werden.
4 Das Filetieren von gefangenen Fischen auf dem See ist verboten.
5 Sportfischern ist der Verkauf oder Tausch von gefangenen Fischen
untersagt.
Also bei uns ist somit alles klar geregelt und jede Diskussion überflüssig.
§ 16 2)
1 Bei der Ausübung der Sportfischerei in weniger als fünf Metern Wassertiefe
ist die Verwendung motorischer Kraft verboten.
3)2 Gefangene Felchen, Seesaiblinge, Äschen, Barsche und Zander sind
unverzüglich zu töten. Fische der übrigen Arten dürfen nur in Behältern
mit ständigem Wasseraustausch gehältert werden.
3 Es dürfen nicht mehr als 50 Barsche pro Patentinhaber im Boot mitgeführt
werden.
4 Das Filetieren von gefangenen Fischen auf dem See ist verboten.
5 Sportfischern ist der Verkauf oder Tausch von gefangenen Fischen
untersagt.
Also bei uns ist somit alles klar geregelt und jede Diskussion überflüssig.
Gruss & Petri
wäre Fischen einfach ... es würde Fussball heissen
rasch
wäre Fischen einfach ... es würde Fussball heissen
rasch
Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
Die Diskussion per se ist meiner Ansicht nach so oder so müssig. Ein Hobbyfischer der seinen Fang verkauft, sollte sich lieber ein neues Hobby suchen und die Gewässer jenen Fischern überlassen, welche das immer kostbarer werdende Gut, welches darin herumschwimmt, auch wirklich zu schätzen wissen.rasch hat geschrieben:Also bei uns ist somit alles klar geregelt und jede Diskussion überflüssig.
Die Tiefkühltruhe-Fraktion sollte sich fragen, ob sie an einem Fisch aus der Migros nicht genau gleich viel Freude hätten
Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
dann kann sie am stammtisch sogar regelmässig über eine (findus-)vollpackung schwärmen (15 fischstäbli in einer packung)Die Tiefkühltruher-Fraktion sollte sich fragen, ob sie an einem Fisch aus der Migros nicht genau gleich viel Freude hätten
sa
Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
In der Migros gibts sogar 30er Packungen Alaska Seelachs! - für jene, welche im Stammtisch ganz gross rauskommen wollen
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Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
Mein abschliessendes Resümée zum Thema:
Jeder 5ünfte Petri-Jünger ist also ein potenzieller Fischverkäufer ... ob nun nur gelegentlich, oder zum Spesen decken, zum Gewinn machen, den Beizer von nebenan zu beliefern egal warum. Diesen hohen Prozentsatz (20%) hätte ich ehrlich nicht für möglich gehalten, einfach weil der Fischverkauf in meinem Verständnis für die Hobbyfischerei schlicht nicht vorkommt und auch vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist ! Ja ja der liebe Egoismus und dazu wohl auch eine gehörige Portion von Tradition gepaart mit fehlender Einsicht für die veränderten Umweltbedingen und natürlich völlig unzeitgemäss mangelnde Ethik zum Hobby.
My fife Cent!
JJ
Jeder 5ünfte Petri-Jünger ist also ein potenzieller Fischverkäufer ... ob nun nur gelegentlich, oder zum Spesen decken, zum Gewinn machen, den Beizer von nebenan zu beliefern egal warum. Diesen hohen Prozentsatz (20%) hätte ich ehrlich nicht für möglich gehalten, einfach weil der Fischverkauf in meinem Verständnis für die Hobbyfischerei schlicht nicht vorkommt und auch vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist ! Ja ja der liebe Egoismus und dazu wohl auch eine gehörige Portion von Tradition gepaart mit fehlender Einsicht für die veränderten Umweltbedingen und natürlich völlig unzeitgemäss mangelnde Ethik zum Hobby.
My fife Cent!
JJ
Born to fish - forced to work!
Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
Hallo,
Man muss das Resultat eventuell mit etwas vorsicht geniessen. Die Auswahl ist meines erachtens etwas unglücklich....
Ich verkaufe meinen Fisch NIE!
Aber ich finde eben auch das es keiner zusätzlichen Gestze braucht. Die vorhanden regeln das zu genüge. Antwort 2 ist eh völlig daneben...
Und Antwort 3 würde ja eine Lokerung der Gesetze bedeuten, oder aber kann auch verstanden werden als. Es ist jedem selbst überlassen, solange es eben nichrt Erwerbsmässig ist....
Und desshalb wähle ich in dieser Umfrage wenn ich müsste lieber Punkt 3, um uns nicht noch mehr einzuschränken....
Aber eigentlich, kann ich hier eigentlich keinen einzigen Punkt wählen ohne schlechtes gewissen zu haben...
Man müsste mal Fragen.. Wer verkauft seinen Fisch:
a) Nie, oder ich verschenke ihn wen schon
b) Ab und zu um jemandem einen gefallen zu machen
c) Immer um meine Auslagen etwas zu decken...
Dieses resultät wäre wohl aussagekräftiger
Tom
Man muss das Resultat eventuell mit etwas vorsicht geniessen. Die Auswahl ist meines erachtens etwas unglücklich....
Ich verkaufe meinen Fisch NIE!
Aber ich finde eben auch das es keiner zusätzlichen Gestze braucht. Die vorhanden regeln das zu genüge. Antwort 2 ist eh völlig daneben...
Und Antwort 3 würde ja eine Lokerung der Gesetze bedeuten, oder aber kann auch verstanden werden als. Es ist jedem selbst überlassen, solange es eben nichrt Erwerbsmässig ist....
Und desshalb wähle ich in dieser Umfrage wenn ich müsste lieber Punkt 3, um uns nicht noch mehr einzuschränken....
Aber eigentlich, kann ich hier eigentlich keinen einzigen Punkt wählen ohne schlechtes gewissen zu haben...
Man müsste mal Fragen.. Wer verkauft seinen Fisch:
a) Nie, oder ich verschenke ihn wen schon
b) Ab und zu um jemandem einen gefallen zu machen
c) Immer um meine Auslagen etwas zu decken...
Dieses resultät wäre wohl aussagekräftiger
Tom
Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
@MS Tripper:
Keiner hier im Forum ist ein Heiliger, ich sicher auch nicht. Ich habe jedenfalls kein schlechtes Gewissen, wenn ich nicht jeden Fisch, den ich fange auch selber esse. Ich kenne auch Angler, die nicht mal Fisch mögen.....
Da brennt mir doch die Frage auf der Zunge: Wie weit weisst du denn die Kugel auf welcher wir leben zu schätzen? Weisst du denn welchen Schaden die Herstellung deiner Fischerstiefel verursacht hat? Alleine deine Wohnungseinrichtung wird der Welt schon mehr Schaden zugefügt haben, als wenn du alle deine zukünftigen Fänge verkaufen würdest. Das nur mal nebenbei....Ein Hobbyfischer der seinen Fang verkauft, sollte sich lieber ein neues Hobby suchen und die Gewässer jenen Fischern überlassen, welche das immer kostbarer werdende Gut, welches darin herumschwimmt, auch wirklich zu schätzen wissen
Keiner hier im Forum ist ein Heiliger, ich sicher auch nicht. Ich habe jedenfalls kein schlechtes Gewissen, wenn ich nicht jeden Fisch, den ich fange auch selber esse. Ich kenne auch Angler, die nicht mal Fisch mögen.....
- Bodenseeaal
- Beiträge: 207
- Registriert: So 17. Jan 2010, 10:31
- Meine Gewässer: Bodensee
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Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
Da kenne ich auch ein paar. Das ist dann richtig abstrakt. Ich finde das ist dann kein natürliches Verhalten mehr. Das sind aber wirklich auch keine schlechten Menschen......Soturi hat geschrieben:Ich kenne auch Angler, die nicht mal Fisch mögen.....
born to fish, .... forced to work
Re: Fischverkauf von Hobby-Anglern
Tja,
Ich würde sogar sagen sehr viele... Wir Schweizer, z.B im Vergleich mit Deutschland.. essen SEHR wenig Fisch, oder habt ihr schon mal von Karpfen als Weihnachtstradtion in der Schweiz gehört... Nein die meisten lassen die Famlie der Cyprinidae links liegen.... Es darf ja keine Gräten haben, uhhh das Fischelet. oder, wer isst Aal, einen Matjes oder einen Rollmops, geschweige den Garnelen, Krebse, Muscheln? Eine rohe Auster, gibt doch nichts bessers!
Alles super lecker.... bin aber wohl eben die Minderheit....
Selbst wenn ich meine kollegen anschaue, ich würde sagen 80% meiner Familie isst kein Fisch! Würde mich mal interessieren wieveiele Angelfischer nur zum Spass am Drill fische fangen und nicht essen... ist ja "gruusig"
Tom
Ich würde sogar sagen sehr viele... Wir Schweizer, z.B im Vergleich mit Deutschland.. essen SEHR wenig Fisch, oder habt ihr schon mal von Karpfen als Weihnachtstradtion in der Schweiz gehört... Nein die meisten lassen die Famlie der Cyprinidae links liegen.... Es darf ja keine Gräten haben, uhhh das Fischelet. oder, wer isst Aal, einen Matjes oder einen Rollmops, geschweige den Garnelen, Krebse, Muscheln? Eine rohe Auster, gibt doch nichts bessers!
Alles super lecker.... bin aber wohl eben die Minderheit....
Selbst wenn ich meine kollegen anschaue, ich würde sagen 80% meiner Familie isst kein Fisch! Würde mich mal interessieren wieveiele Angelfischer nur zum Spass am Drill fische fangen und nicht essen... ist ja "gruusig"
Tom