Kajak / Zürichsee

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Schlammbarbe

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Schlammbarbe »

til hat geschrieben:CE Konformitätserklärung (oder wie das heisst) gibt es manchmal beim Hersteller zum runterladen.
Voila, dann stände da ja nicht mehr soviel im Weg. Merci til.
Und allen Kajak-Freaks, Petri. :D
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Eglizwicker
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Eglizwicker »

Erstmal vielen Dank für die ganze Recherche. Ich denke wir sind auf einem guten Weg! :P
Schlammbarbe hat geschrieben:Der Kanton So hat mir nun gemailt.
eine(..)Konformitätsbeglaubigung beigebracht werden müsste.
In meinen Augen dürfte das schwierig werden, weil es keine EU Richtlinie gibt nach derer die Konfromität beglaubigt werden könnte. Das sollte der Herr vom Kanton aber eigentlich wissen.
Dazu steht:
RICHTLINIE 2013/53/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG hat geschrieben: Artikel 2 - Geltungsbereich
Absatz 2. Dese Richtlinie gilt nicht für folgende Produkte,
a) hinsichtlich der in Anhang I Teil A aufgeführten Anforderungen für Entwurf und Bau:
(..)
ii) Kanus und Kajaks, die für den Vortrieb ausschließlich durch Muskelkraft ausgelegt sind, sowie Gondeln und Tretboote
Keine Richtlinie -> Kein CE.
Schlammbarbe hat geschrieben:(...) Somit müsste die Kantonale MFK die Kränglungtests und was noch dazu kommt selber mit viel Aufwand durchführen. Absolut machbar aber Aufwändig.(...)
Da gibt es einige Punkte, die beim Kauf eines Kayaks beachtet werden müssen, da das Boot sonst schon vorneherein durchfällt.
BSV Art. 111 Baukennzeichen
1 An gut sichtbarer Stelle müssen angebracht sein:
a. auf der Schale: Marke und Typ oder Hersteller sowie die individuelle Schale-Nummer;
42 Besondere Bestimmungen für Vergnügungsschiffe
Art. 136 Freibord
1 Der Freibord (F) der Vergnügungsschiffe muss mindestens betragen:
(...)
b. für Ruderboote und Schlauchboote: 25 cm
(...)
4 Bei Schiffen mit festem, durchgehendem Deck oder geschlossenen und wasserdichten Schwimmkörpern, ausgenommen Schlauchboote, wird ein geringerer Freibord zugelassen, wenn die Stabilität ausreichend ist.
Ich denke bei einem Sit on Top Kayak kommt Punkt 4 zur Anwendung. Bei einem Sit In Kayak, (b)

Und hier wird es richtig interessant!
Art. 114 Stabilität
1 Intakte Schiffe müssen in jedem Beladungszustand ihrem Verwendungszweck entsprechend ausreichende Stabilität aufweisen.
2 In besonderen Fällen können Nachweise über die Stabilität verlangt werden.
Hier könnte ein netter Beamter auf den Nachweis verzichten. Tut er es nicht, dann wird es heikel.

Ich gehe davon aus, bei einem SoT Kayak handelt es sich um ein Boot von Typ e
Art. 137 Stabilität
1 Bei einseitiger Belastung darf bei:
a. Vergnügungsschiffen, ausgenommen Segelschiffen, die Krängung 30° nicht überschreiten;
b. offenen Ruderbooten und Schiffen mit Maschinenantrieb kein Wasser ins Schiffsinnere gelangen;
c. Schiffen nach Buchstabe b, die teilweise ein festes Deck haben, dieses höchstens über eine Breite von 20 cm eintauchen;
d. Schiffen nach Buchstabe b mit mehreren dichten Schwimmkörpern die Oberkante des oder der Schwimmkörper an deren tiefstem Punkt nicht eintauchen;
e. Ruderbooten mit festem, durchgehendem Deck die Deckkante am tiefsten Punkt nicht eintauchen.
2 Bei der Prüfung ist an Deck oder auf dem Dollbord eine Last (P) so angebracht, dass ihr Abstand von der Mittellängsebene vierzig Prozent der grössten Breite beträgt und sich das Schiff nicht vertrimmt. Die Last beträgt:
a.18 kg je zulässige Person, höchstens aber 90 kg auf Schiffen nach Absatz 1 Buchstaben b und c, 90 kg auf solchen Schiffen mit Kabine und Zugang zum Vorschiff über das Dollbord;
b. 90 Prozent des Gesamtgewichtes der zulässigen Personenzahl auf Schiffen nach Absatz 1 Buchstaben d und e.
3 Schiffe nach Absatz 1 Buchstaben d und e müssen so gebaut sein, dass überkommendes Wasser frei abfliessen kann.
Das müsste man im Einzelfall mit einem Kayak testen lassen.
Fällt es durch, weil es kentert, oder der Beamte denkt, dass das Wasser nicht gut abfliesst, so hat man halt das Kayak umsonst gekauft.
Schlammbarbe hat geschrieben:Das die Gummiboote, Made in China, über 2,50, meistens eine Konformitätserklärung haben, liegt daran, das sie besser Verkauft werden können. Die haben den Markt erlickt.
Das liegt zum einen daran, dass es für Schlauchboote eine Richtlinie gibt und andererseits steht da das CE Zeichen oft auch für "China Export" ein klarer Etiketten-Schwindel!
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ElReyJey
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von ElReyJey »

Mein Kumpel (aede2k) hat mehrmals versucht sein Kayak in Zürich einzulösen. Leider bisher erfolglos.
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fisherofmen
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von fisherofmen »

Danke Eglizwicker...
Gute Arbeit...
Fazit --> Es bleibt spannend...
Gruss
fisherofmen
Schlammbarbe

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Schlammbarbe »

Sogar sehr spannend.
zum Glück muss ich mich nicht mit all den Paragraphen rumschlagen.
Das sollen mal die Ämter tun, die haben grössere Köpfe und für das haben sie auch einen Lohn.

Fazit ist bis jetzt;

- Kanton Bern sieht nach eigener Aussage keine Probleme, wird Immatrikuliert. So der Stand.
- Kanton SO hat sich schriftlich revidiert und geantwortet. Wurde gepostet.
- Kanton Zürich paddelt anscheinend einer oder wenige rum.

Liegen noch versuche aus anderen Kantonen vor?

Hat den Zürcher noch niemend erwischt?
Zumindest dieses Modell von Kajak müsste ohne Probleme einlösbar sein, in Zürich.. Sonst hätten sie keine Nummer.

Vergleiche mit Sit on Top Kayak würde ich nicht ziehen.

Eigentlich möchte ich mal Fragen, eignet sich denn sowas zum Angeln?
.

Es bleibt spannend. :D
mfg, und Petri.
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Eglizwicker
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Eglizwicker »

Schlammbarbe hat geschrieben: Eigentlich möchte ich mal Fragen, eignet sich denn sowas zum Angeln?
Ein Sit on Top?

Ich denke schon..

Schlammbarbe

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Schlammbarbe »

Jep, coole Sache-.
fast wie der Mann und das Boot :lol:
YakTom

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von YakTom »

Hallo

Ich bin neu im Forum und neu bei diesem Thread, bei dem ich gerne meine Erfahrung mit euch teilen möchte.

Ich habe mit der Schwyzer Jag/Fischerei Amt telefoniert und die haben mir versichert das auf dem Schwyzer Teil des Zürichsees das Fischen vom Kajak aus gestattet ist. Bedingung wie in den Ausführungsbestimmungen http://www.sz.ch/documents/Ausfuehrungs ... r_2016.pdf erwähnt sind das Patent 1b, ab 150 Meter eine Schwimmweste und beim Schleppen eine Markierung (Weisse Kugel mit mind. 30cm Durchmesser). Wie man das auf ein Belly Boot montiert bleibt ein Geheimnis des Amtes (Belly Boot und Kajak sind die gleichen Bestimmungen).

Seit dem bin ich mit meinem Kajak auf dem Schwyzer Teil unterwegs und fische dort. Die Seepo ist schon zwei mal an mir vorbeigefahren und hat mich mit dem Feldstecher gemustert. Eine Kontrolle blieb bis jetzt aus.

Somit ist der Zürichsee im Schwyzer teil für Kajak erschlossen.

Grüsse
Tom
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wels
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von wels »

Das nennt man Konkordat. Einfach lächerlich :lol: :lol: :cop:
( PS: Mag dir die Bellyboot-Fischerei natürlich absolut gönnen, nicht falsch verstehen)
Gruss Sascha


Wir haben das schönste Hobby der Welt!

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YakTom

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von YakTom »

Hallo Sascha

Ich glaube ich wurde nicht richtig verstanden. Ich fische vom Kajak und nicht vom Belly Boot -- wundere mich nur wie man auf ein Belly Boot die Markierung fürs Schleppfischen montiert bekommt!

Konkordat wäre wenn es eine Abmachung zwischen Zürcher / Schwyzer und St. Galler Teil des Zürichsees gäbe, wo die gleichen Bestimmungen gelten. Dies ist ja hier nicht der Fall -- In Schwyz ist Kajak Fischen erlaubt im Zürcher Teil nur von immatrikulierten Booten.

Hat jemand News zur Immatrikulation von Kajaks?

Grüsse
Tom
Schlammbarbe

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Schlammbarbe »

YakTom hat geschrieben:Hallo Sascha
Ich fische vom Kajak und nicht vom Belly Boot -- wundere mich nur wie man auf ein Belly Boot die Markierung fürs Schleppfischen montiert bekommt!
Hallo YakTom,
ein weisser Gasluftballon von der Chilbi am Schnüerli, würde im Notfall sogar etwas auftrieb geben.
:shock: :lol:
mfg,Schlammbarbe. :D
YakTom

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von YakTom »

Hallo Schlammbarbe

Ja -- :lol: das ist eine super Idee.

Gibt es noch jemand der auf dem Zürisee mit dem Kajak fischt... natürlich im Schwyzer Teil :cop:
andkons

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von andkons »

Hallo Jungs habe mir letzten Sommer das FishMegekauft. Absolut geiles Fischer Pontoon. Habe mich damals auch auf dem Strassenverkehrsamt schlau gemacht und Die haben mir das Einlösen des Pontoons bestätigt. Die notwendigen Unterlagen habe ich vom Importeur erhalten. Man kann das FishMe auch mit einem Motor bis zu 6PS ausstatten. Bin absolut zufrieden, da ich das Ding einfach in den Kofferraum packe und aufbaue. Die Jungs bei AQUOS sind absolut genial: www.aquos-europe.com Ansonsten fragt ihr mich, kenne mich mit dem Ding super aus :)
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krientho
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von krientho »

Gab es eigentlich mal Bemühungen dieses Gesetz zu kippen? Da ich doch lese, dass das Bedürfnis zum Kayakfischen da ist.
Mike_Blackwater

Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Mike_Blackwater »

krientho hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 18:40 Gab es eigentlich mal Bemühungen dieses Gesetz zu kippen? Da ich doch lese, dass das Bedürfnis zum Kayakfischen da ist.
Ich denke nicht, das offiziell etwas ging von der Fischer-Seite. Um die Fischereiverordnung des Kantons Zürich anzupassen bedarf es einiges an Arbeit. - Mehrer Fischer müssten sich da zusammenschließen und im besten Fall auch jemanden populären aus der Zürcher Politik involvieren, um überhaupt in irgendwelcher Art vorzudringen an die Behörden und etwas an der Fischereiverodnung zu ändern.

Der Artikel mit den Immatrikulierten Booten ist sowas von veraltet.
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