Kajak / Zürichsee

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gulfcoast
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von gulfcoast »

Es lebe der Föderalismus :oops:
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Flyme
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Flyme »

Mike_Blackwater hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 18:57
krientho hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 18:40 Gab es eigentlich mal Bemühungen dieses Gesetz zu kippen? Da ich doch lese, dass das Bedürfnis zum Kayakfischen da ist.
Ich denke nicht, das offiziell etwas ging von der Fischer-Seite. Um die Fischereiverordnung des Kantons Zürich anzupassen bedarf es einiges an Arbeit. - Mehrer Fischer müssten sich da zusammenschließen und im besten Fall auch jemanden populären aus der Zürcher Politik involvieren, um überhaupt in irgendwelcher Art vorzudringen an die Behörden und etwas an der Fischereiverodnung zu ändern.

Der Artikel mit den Immatrikulierten Booten ist sowas von veraltet.
Hatte mich vor etwa 2 Jahren mit zuständigen Regierungsrat Kägi über den Artikel und seine Abschaffung unterhalten. Fazit war, dass solange er zuständig ist, nichts laufen wird. Aber er tritt ja zurück. Im Mai werden wir dann sehen wer nachrückt. Vielleicht liegt da dann etwas drin.
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krientho
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von krientho »

Flyme hat geschrieben: Fr 8. Feb 2019, 11:01

Hatte mich vor etwa 2 Jahren mit zuständigen Regierungsrat Kägi über den Artikel und seine Abschaffung unterhalten. Fazit war, dass solange er zuständig ist, nichts laufen wird. Aber er tritt ja zurück. Im Mai werden wir dann sehen wer nachrückt. Vielleicht liegt da dann etwas drin.
Was war da seine Begründung?
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Flyme
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Flyme »

krientho hat geschrieben: Fr 8. Feb 2019, 11:55

Was war da seine Begründung?
Abgesehen von einer allgemeinen Unlust, etwas zu verändern, brachte er als Grund den Mindestabstand vom Schilf. Immatrikulierte Boote haben von Schilfbeständen einen Mindestabstand von 25 Metern einzuhalten. Alle andern nicht. Und um die Tiere im Schilf zu schonen, wolle man nichts ändern.
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krientho
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von krientho »

Also Unlust weil das andere ja eine faule Ausrede ist, da ja jetzt auch schon Kanusportler und SUPler auf dem See unterwegs sind.
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Lutra
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Lutra »

Aber die sind nicht auf's Fischen konzentriert und sehen, wenn sie vor einem anderen Boot landen. Im untern Seebecken macht es in den Sommermonaten wirklich keinen Sinn.
Aber Greifen-und Pfäffikersee wären dafür sehr gut geeignet.
Übrigens hat da sie Fischereiverwaltung nichts zu sagen, das muss das Schifffahrtsamt entscheiden :wink:
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krientho
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von krientho »

Ich habe mir mal kurz etwas Zeit genommen um einen Petitionsbogen zu schreiben. Es ist noch eine Rohfassung aber vielleicht hat hier jemand noch einen inhaltlichen oder orthografischen Verbesserungsvorschlag.

Streichung des Paragrafen 11 1) des Fischereireglement vom 22. September 2008 aus den kantonalen Fischereivorschriften des Kantons Zürich.

Paragraf 11 1) schreibt vor, dass die Fischerei ausschliesslich von immatrikulierten Booten erlaubt. Dies nimmt vielen Sportfischern die Möglichkeit ihr Hobby auf dem Wasser auszuüben sei es aus finanziellen Gründen oder einfach aus der Tatsache, dass Bootsplätze nur sehr begrenzt sind und zudem noch sehr begehrt sind.
Deshalb bitten wir Sie für die Streichung des oben genannten Paragrafen aus folgenden Gründen:
• Nicht jeder kann oder will sich ein teures Boot leisten und unterhalten.
• Bootsplätze sind begrenzt vorhanden und sehr begehrt.
• Namhafte Hersteller bieten sichere und günstige alternativen an zu Booten (Bellyboat, Fischerkayak).
• Andere Kantone und Länder zeigen, die kein solches Gesetz haben, zeigen, dass es auch ohne eine solche Regelung geht.
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von fisherofmen »

-Ein Angelkajak ist stabiler als manche Ruderboote, die immatrikuliert sind.
-Ein Angelkajak erzeugt keine Emissionen.
-Ein Angelkajak braucht keinen Hafenplatz und schont diese Ressourcen.

-Anstatt §11 zu streichen würde ich den Paragraphen im Wortlaut ändern lassen. Die Chance durchzukommen, sehe ich mit diesem Vorgehen als grösser an. Neuer Wortlaut:
§11: Es ist verboten von einem Strandboot aus zu fischen.

Das Strandboot ist gemäss BSV Art. 2, Abs. 1, Bst. a, Ziff. 20 wie folgt definiert:
Strandboot: ein aus einer zusammenhängenden Luftkammer bestehendes Schlauch-, Vergnügungs- oder Badegerät, das aus einem trägerlosen, nicht verstärkten Werkstoff hergestellt ist. Luftmatratzen, Schwimmhilfen und dergleichen gelten im Sinne dieser Verordnung als Strandboote.

Das Angelkajak gehört nämlich zu der Untergruppe der Ruderboote ist in den BSV Art. 2, Abs. 1, Bst. a, Ziff. 21 wie folgt definiert.
Paddelboot: ein von einem oder mehreren Doppel- oder Stechpaddeln mit menschlicher Kraft angetriebenes Schiff. Als Paddelboote gelten insbesondere Kanus, Kajaks, Kanadier, Faltboote und dergleichen. Sie gelten im Sinne dieser Verordnung als eine Untergruppe der Ruderboote.

Somit wäre das Angelkajak vom Verbot ausgenommen und trotzdem muss niemand die Befürchtung haben, dass vom billigen Warenhaus-Schlauchboot oder der Luftmatratze aus gefischt wird.

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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von corallus »

Meines Wissens wurde vor wenigen Jahren in der kantonalen Verwaltung darüber sinniert, ob der §11 gestrichen werden soll. Offenbar sprachen Gründe dafür, den Paragrafen stehen zu lassen. Somit braucht es wohl etwas Druck seitens der Fischer. Dein Vorgehen ist somit sichern nicht verkehrt.

In deinem Petitionsbogen würde ich auch Gründe aufführen, weshalb der aktuelle §11 an Bedeutung verloren haben könnte. Ich gehe davon aus, dass die Zahl der Angler auf Kajaks oder Bellybooten gegenüber den Spassbooten kaum von Relevanz sein würde. Zudem handelt es sich um eine nicht recht nachvollziehbare Minderbehandlung der Fischer (Benachteiligung gegenüber Spassbootfahrern/SUP-lern etc.).
Weitere Regelungen wie z.B. in Naturschutzgebieten am Greifensee würden mit der Streichung des Artikels nicht tangiert. Ein Mindestabstand vom Schilf kann ja für alle Schwimmgeräte festgelegt werden, nicht nur für immatrikulierte Fischerboote.

Deinen letzten Punkt könnte man (abgesehen vom 2x "zeigen") noch etwas konkretisieren. Z.B.:
"Andere Kantone und Länder zeigen, dass es auch ohne eine solche Regelung geht. Auf dem schwyzer Teil des Zürichsees ist Fischen vom Bellyboot oder Kajaks aus erlaubt."

Ein weiterer Anhaltspunkt könnte folgender sein. In der Interkantonalen Vereinbarung über die Schifffahrt (betrifft ganzen Zürichsee) sind diverse Dinge über die Fischerei geregelt (z.B. Schleppfischen, diverse lokale Angelverbote etc.). Über die Fischerei nur von immatrikulierten Booten steht hingegen nichts. Da dies im schwyzerischen Seeteil erlaubt ist, könnte das allenfalls auf den zürcherischen Teil übertragen werden, da nichts in der Interkantonalen Vereinbarung darüber steht. Gemäss einem Kajakhändler habe es im Vierwaldstättersee genau mit dieser Begründung funktioniert, keine vereinzelten kantonalen Angelkajakverbote einzuführen. Ich bin da aber etwas skeptisch. Soweit ich weiss können Kantone bestehende Gesetze verschärfen, aber nicht aufweichen. Somit wäre eine kantonale Verschärfung wohl rechtens (falls begründet und sinnvoll, was hier bezweifelt wird). Das müsste mal einer durchhirnen, der sich besser mit der Materie auskennt.

Soviel zu meinen Gedanken zum Thema. Ich hoffe auch, dass §11 endlich mal fällt.

Nachtrag: Oder abgeändert wird gemäss fisherofmen. Finde den Ansatz sehr gut!
Zuletzt geändert von corallus am Di 12. Feb 2019, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von corallus »

"-Ein Angelkajak braucht keinen Hafenplatz und schont diese Ressourcen."
Wohl ein kaum verfängliches Argument. Ich habe eher das Gefühl, dass es gemäss Behörden zuviele Bootsplätze gibt. Weniger wäre denen lieber, denn weniger Plätze = weniger Boote = weniger Verkehr, weniger Ärger, weniger Unfälle etc.
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Lutra
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Lutra »

Nein, das stimmt sicher nicht. Die Behörden werden sogar viel mehr Anlegeplätze bereitstellen. Was weg soll, sind die Ankerbojen. Dafür sollen 2 weitere Stege mit Anleger, zwischen Bürkliplatz und Roter Fabrik entstehen.
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile

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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von Bad Ass Fisherman »

Ich würde sofort unterschreiben!!
Mfg
:lol: Laut einer Studie sind Menschen mit weniger Freunden glücklicher und zufriedener...

War es schlecht, dann erst Recht!!
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von corallus »

Lutra hat geschrieben: Di 12. Feb 2019, 12:26 Nein, das stimmt sicher nicht. Die Behörden werden sogar viel mehr Anlegeplätze bereitstellen. Was weg soll, sind die Ankerbojen. Dafür sollen 2 weitere Stege mit Anleger, zwischen Bürkliplatz und Roter Fabrik entstehen.
Gut, dann nehme ich meine böse Behauptung und Unterstellung zurück. Pardon, liebe Behörden. :mrgreen:
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krientho
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von krientho »

fisherofmen hat geschrieben: Di 12. Feb 2019, 09:07
-Anstatt §11 zu streichen würde ich den Paragraphen im Wortlaut ändern lassen. Die Chance durchzukommen, sehe ich mit diesem Vorgehen als grösser an. Neuer Wortlaut:
§11: Es ist verboten von einem Strandboot aus zu fischen.

Das Strandboot ist gemäss BSV Art. 2, Abs. 1, Bst. a, Ziff. 20 wie folgt definiert:
Strandboot: ein aus einer zusammenhängenden Luftkammer bestehendes Schlauch-, Vergnügungs- oder Badegerät, das aus einem trägerlosen, nicht verstärkten Werkstoff hergestellt ist. Luftmatratzen, Schwimmhilfen und dergleichen gelten im Sinne dieser Verordnung als Strandboote.


fisherofmen
Der Ansatz gefällt mir. Ich möchte aber auch, dass das Bellyboot erlaubt ist. Fällt das Bellyboot nicht unter die Kategorie Strandboot? Oder fällt das wegen dem Zusatz "das aus einem trägerlosen, nicht verstärkten Werkstoff hergestellt ist" aus dieser Kategorie raus.
Es wäre gut, wenn man das von offizeller Seite definiert hat.
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Re: Kajak / Zürichsee

Beitrag von primus »

Man könnte das mit Bellys auch auf 150m maximaler Uferabstand begrenzen und auch noch reinnehmen in die Petition.
Gruß und Petri

Manu
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