Ich würde gerne eine Frage stellen. Ich habe vor kurzem eine Intex Challenger 3 gekauft und nachdem ich die Binnenschifffahrtsverordnung durchgelesen habe, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass wir dieses Gummiboot innerhalb von 150 Metern von jedem See benutzen dürfen (natürlich nicht in verbotenen Gebieten)
Nach 7 Stunden Paddeln mit meiner Frau auf dem Zürichersee gefiel es uns und wir wollten es noch öfters machen, aber unsere Arme waren sehr müde und wir suchten nach einem kleinen Elektromotor, der uns tragen konnte.
Nachdem wir gelesen haben, vermuten wir, dass wir unser Gummiboot anmelden müssen, wenn wir es motorisieren wollen. (auch wenn in der BSV der Norm SN EN ISO 6185-1, 2001, Aufblasbare Boote - Teil 1: Boote mit einer Motorhöchstleistung von 4,5 kW41 entsprechen; was für uns etwas verwirrend ist, weil wir nur an einen kleinen 12v-Motor mit 0,4 kW Leistung denken, was weit unter dem liegt, was dort steht.
Könnten Sie uns aufklären, ob wir ihn anmelden müssen, auch wenn es sich um einen sehr kleinen 12v Elektromotor handelt?
Wenn ja, mit welchen Kosten müssen wir rechnen, um den Papierkram zu erledigen? Ich vermute, es gibt eine Bootssteuer, Ausweisskosten, Kontrollkosten, Versicherungskosten und so weiter.
Das Boot und die zusätzliche Ausrüstung kosten uns etwa 100Fr. und es fällt mir schwer, meine Frau davon zu überzeugen, dass ich 1000 Fr. in ein 45 Fr. Boot investieren muss.


Ich bin für jede Hilfe dankbar.