Verwendung von Downriggern im Zürichsee

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gulfcoast
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Verwendung von Downriggern im Zürichsee

Beitrag von gulfcoast »

Hallo Zusammen

Ich bin ganz neu im Thema Downrigger. Ich habe im Reglement folgenden Ahang zur Verwendung eines Downrigger im Zürichsee gefunden.
downrigger.JPG
downrigger.JPG (59.62 KiB) 2573 mal betrachtet
Meine Frag ist nun folgende: Was gilt innerhalb der 300 Meter-Uferzone? Ist da ein generelles Verbot für Downrigger oder gehört das zum Übrigen Seegebiet?

Besten Dank für eure Aufklärung.
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Züriseekalmar
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Re: Verwendung von Downriggern im Zürichsee

Beitrag von Züriseekalmar »

Innerhalb der 300m Uferzone ist nicht "tiefer Seeteil" und nicht "Netzsperrgebiet" somit gelten dort die Regeln für "übriges Seegebiet".
Bedeutet: Bis 30.4. darfst du dort nicht fischen, danach halt während den beschriebenen Zeiten.
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gulfcoast
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Re: Verwendung von Downriggern im Zürichsee

Beitrag von gulfcoast »

Besten Dank für die Erläuterung, das habe ich mir fast gedacht ;-)

Aber das Netzsperrgebiet beinhaltet im Netzsperrgebiet selbst, auch die 300 Meter Uferzone.
Sonst würde es ja wohl keinen Sinn machen bei der Seebreite von ca. 800 Meter.
Konkret also z.B. vor der Wache der Wasserschutzpolizei beim Mythenquai, darf man jetzt auch innerhalb der 300 Meter Uferzone mit dem Downrigger fischen.
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Züriseekalmar
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Re: Verwendung von Downriggern im Zürichsee

Beitrag von Züriseekalmar »

Das Netzsperrgebiet musst du als eigene Zone betrachten, dort darfst du mit Downrigger auch innerhalb der 300m Uferzone fischen.

Edit: Die seltsamen Regeln gibt's wohl sowieso nur wegen den Berufsfischernetzen und da diese im Netzsperrgebiet (wie der Name schon sagt) keine Netze auslegen dürfen, ist Tiefseeschleiken dort egal..
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FinesseFischerCH
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Re: Verwendung von Downriggern im Zürichsee

Beitrag von FinesseFischerCH »

Züriseekalmar hat geschrieben: Fr 15. Feb 2019, 17:24 Edit: Die seltsamen Regeln gibt's wohl sowieso nur wegen den Berufsfischernetzen und da diese im Netzsperrgebiet (wie der Name schon sagt) keine Netze auslegen dürfen, ist Tiefseeschleiken dort egal..
Das ist auch der einzige Grund, welcher mir in den Sinn kommt wieso es diese Zeitliche Reglementierung gibt. Ich habe mich gerade über die Regeln der Tiefseeschleike informiert, weil mein Vater mir seine alte verstaubte Stucki Rolle übergeben hat.

Verstehe ich das richtig, dass ich im Obersee (des Zürichsees) erst am 01.05 die Tiefseeschleike meines Vaters testen kann? :roll:
Bis dahin werde ich ja Wahnsinnig :oops:

Wieso ist der Seehund während dieser Zeit zugelassen? Erreicht man mit dem Seehund die Tiefe der Netze nicht?
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