Regeln zum Bootfahren

Alles über Boote und dessen Zubehör (Anker, Downrigger, Motoren, Echolotgeräte, GPS, etc.)
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BÖDELIräuber

Regeln zum Bootfahren

Beitrag von BÖDELIräuber »

hi @ all

habe fragen rund ums boot fahren, da ich mir ein kleines boot kaufen möchte.
1. wie alt muss man sein um ein boot mit max. 8ps fahren zu können?
2. stimmt es, dass wenn ein boot weniger als 2.50m ist man keinen Schein fürs fahren benötigt?
und 3. wenn jemand sagt das boot ist eingelöst und hat einen schein, kann man da auf jedem see fahren? wie oft muss man den schein erneuern?

Lg
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bienne0
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Re: Regeln zum Bootfahren

Beitrag von bienne0 »

Hoi BÖDELIräuber,
ZU DEINER fRAGE 3.,...dies ist widerum von Kanton zu Kanton verschieden. Es gibt kantone in welchen der Bootsführerschein begrenzt gültig ist und man dann einen Widerholungskurs machen muss.
Zu Frage 2. Einen Führerschein brauchst du für jedes Wasserfahrzeug welches mehr als 6PS( Bodensee) hat oder mehr als 8 PS wie hier im Kanton BE.
Zur Frage 1, ...Gegenfrage...ab wann darfst du ein Mobilett oder Mofa führen?? 14 oder 16 jährig??
gruss und Petri
Dean
BÖDELIräuber

Re: Regeln zum Bootfahren

Beitrag von BÖDELIräuber »

danke für die antworten
mofa ist ab 14J
schnuppel

Re: Regeln zum Bootfahren

Beitrag von schnuppel »

BÖDELIräuber hat geschrieben:hi @ all
habe fragen rund ums boot fahren, da ich mir ein kleines boot kaufen möchte.
1. wie alt muss man sein um ein boot mit max. 8ps fahren zu können?
2. stimmt es, dass wenn ein boot weniger als 2.50m ist man keinen Schein fürs fahren benötigt?
und 3. wenn jemand sagt das boot ist eingelöst und hat einen schein, kann man da auf jedem see fahren? wie oft muss man den schein erneuern?

Lg
Zu deiner Frage 2.
Ein Boot < 2.5 m Länge darf nicht mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet werden!
Für den Kanton Bern findest du hier:
http://www.police.be.ch/site/index/pom_ ... _seepo.htm

Gruss
Micha
Joel

Re: Regeln zum Bootfahren

Beitrag von Joel »

Hab auch ne kleine Frage (wenn ich darf): Ich bin 13 Jahre alt und wollte mir ein Schlauchboot mit Elektro-motor kaufen, darf ich es auf der Aare alleine fahren?
Da es ja mit Elektrizität läuft darf man es ja auf einer Naturschutzzone fahren.
mfg Ich
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thymallus
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Re: Regeln zum Bootfahren

Beitrag von thymallus »

Joel hat geschrieben:Hab auch ne kleine Frage (wenn ich darf): Ich bin 13 Jahre alt und wollte mir ein Schlauchboot mit Elektro-motor kaufen, darf ich es auf der Aare alleine fahren?
Da es ja mit Elektrizität läuft darf man es ja auf einer Naturschutzzone fahren.
mfg Ich
1. das schlauchboot muss immatrikuliert sein/werden
2. führer von schiffen mit maschinenantrieb müssen mindestens 14 jahre alt sein.
3. normalerweise darf nicht mal ein ruderboot in der naturschutzzone fahren (massgebend ist die betreffende schutzverordnung für das ns-gebiet)
God made one third of the earth land and two thirds water which clearly shows that he intended man to spend one third of his time plowing an two thirds fishing!
Joel

Re: Regeln zum Bootfahren

Beitrag von Joel »

also man darf herumfahren auch mit motor.
was heisst immatrikuliert? Gildet die Nr. 2 auch für Kanton Bern?
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thymallus
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Re: Regeln zum Bootfahren

Beitrag von thymallus »

Joel hat geschrieben:also man darf herumfahren auch mit motor.
was heisst immatrikuliert? Gildet die Nr. 2 auch für Kanton Bern?
1 und 2 gilt für die ganze schweiz (bundesgesetzgebung). immatrikuliert = boot und motor der schiffahrtsbehörde vorgeführt und von dieser abgenommen und boot mit einer bootsnummer (z.B. zh 2091 oder ag 3472) versehen (genau wie beim auto).
God made one third of the earth land and two thirds water which clearly shows that he intended man to spend one third of his time plowing an two thirds fishing!
Schweizer Angler

Re: Regeln zum Bootfahren

Beitrag von Schweizer Angler »

eine bootsnummer erhältst du weiter auch nur gegen nachweis einer haftpflichtversicherung, welche du bei der anmeldung beim strassenvekehrsamt mit den anderen papieren vorweisen musst

gruss

sa
hechtgott

Re: Regeln zum Bootfahren

Beitrag von hechtgott »

also

du darfst ohne schein : ein ruderboot, ein boot mit max. 8ps egal wie lang das es ist, ist das boot aber länger als 250 musst du es anmelden. ein boot das kürzer ist als 250 darfst du nicht mit einem motor versehen.


du darfst auf jedem see fahren, aber auf dem bodensee und dem lago gibt es nochmal andere regelungen.

am einfachsten in deiner situation ist: kauf dir en boot (mit bodensee zulassung) über 250 melde es normal beim schiffahrtsamt an und vertig . dann darfst du alles un dmust dir keine gedanken mehr machen.
atmik

Re: Regeln zum Bootfahren

Beitrag von atmik »

...ich möchte noch anmerken dass KEIN Elektromotor Minnkota, Motorguide, Torqeedo 1003 geeignet ist um einen Fluss zu befahren....!!!!!!!

Die Flussströmung erreicht schnell 5 Km/h und mit einem Elektromotor erreichst du "Vollgas oder Volllast" höchstens 5Km/h.

Ab 14 darfst du schweizweit ein Motorboot führen mit 8PS, ausnahme Bodensee mit max. 5PS, da in D nur bis 5PS führerschweinfrei ist.....

Ein Elektromotor ist für ein stilles Gewässer geeignet, aber auf keinen Fall in einem Fliessgewässer....

Gruss

***EDIT: Hoppla, der Post ist ja schon uralt***
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til
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Re: Regeln zum Bootfahren

Beitrag von til »

atmik hat geschrieben:führerschweinfrei
:lol:
Danke für den Verschreiber!
Koenig Arthur

Re: Regeln zum Bootfahren

Beitrag von Koenig Arthur »

Ich habe eine frage
Ich habe vor dieses Boot zu Kaufen ( )
und würde gerne wissen ob einer gutes oder schlechtes darüber weis.
Ich habe vor einen Elektromotor mit 600 w zu kaufen und diesen an das Boot anzubringen. Betreiben will ich das ganze mit einer 100 ah Batterie.
Ich weis aber nicht was ich für Bewilligungen, nummern, Versicherungen und regeln es gibt die man wissen und haben muss um im Kanton Tessin Farren zu dürfen.
Ich bin 14 Jahre alt und habe sonst keine scheine, Bewilligungen etc. für die See

Schon einmal danke
obispo

Re: Regeln zum Bootfahren

Beitrag von obispo »

Hast Du Dir das Boot angeschafft? Mit 14 Jahren, und einen Motor mit 600W?
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