Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

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streety
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Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

Beitrag von streety »

Hallo zäme
Ich war heute für einen Zwischenhalt an der alten Aare in der Nähe von Aarberg und habe eine (vielleicht etwas naive) Frage: Dort ist ein Naturschutzgebiet ausgeschildert, das Betreten der Vegetation ist verboten, das Fischen wird jedoch nicht explizit erwähnt. Es hatte einen schönen Spot, direkt Wasser (wo mich eine Forelle entgeistert anstarrte und dann das Weite suchte). Darf ich dort nun meine Rute auspacken oder nicht?
Und als Alternative: Kennt jemand Orte, an denen man einigermassen an die alte Aare kommt ohne ein Reglement zu verletzen?

Freundliche Grüsse
natruschutzgebiet.jpg
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Andreas
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Re: Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

Beitrag von Andreas »

Soweit ich weiss darfst du solange du die Regeln beachtet. ( Wege nicht verlassen u.s.w)
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streety
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Re: Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

Beitrag von streety »

Ich habe mittlerweile ein wenig geforscht und einen Schutzbeschluss gefunden. https://www.vol.be.ch/vol/de/index/natu ... are_de.pdf
Demnach ist im Schutzgebiet verboten: "das Stören, Fangen, Verletzen oder Töten von Tieren sowie das Beschädigen oder Zerstören ihrer Behausungen, Unterschlüpfe, Nester und Gelege". Wenn ich auf die Karte gehe, steht eigentlich die ganze Alte Aare unter Naturschutz?
(https://www.vol.be.ch/vol/de/index/natu ... 80x120.pdf)
Weshalb wird dann im Reglement das Gewässer überhaupt mit einem Gewässercode aufgeführt, den man beim Fang in die Statistik eintragen muss?
Das Juristendeutsch ist mir irgendwie zu hoch ...
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Raubleugel
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Re: Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

Beitrag von Raubleugel »

Also für mich ist das so klar wie die Milch von der Kuh kommt, dass man in einem Naturschutzgebiet nicht fischen darf. Darum heisst es ja Naturschutzgebiet. Ausser man hat eine Bewilligung oder ein Patent vom Besitzer.

Grüsse Raubleugel :lol:
Bad Ass Fisherman
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Re: Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

Beitrag von Bad Ass Fisherman »

Raubleugel hat geschrieben: Fr 2. Apr 2021, 16:44 Also für mich ist das so klar wie die Milch von der Kuh kommt, dass man in einem Naturschutzgebiet nicht fischen darf. Darum heisst es ja Naturschutzgebiet. Ausser man hat eine Bewilligung oder ein Patent vom Besitzer.

Grüsse Raubleugel :lol:
Am Greifensee wie auch am Pfäffikersee sind die Naturschutzgebiete legal befischbar.
So klar ist das also nicht.

Aber ich lese auf der Tafel nichts davon das die alte Aare da mit eingeschlossen ist.
Andere Gewässer wurden ja erwähnt.

Mfg BAF
:lol: Laut einer Studie sind Menschen mit weniger Freunden glücklicher und zufriedener...

War es schlecht, dann erst Recht!!
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streety
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Re: Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

Beitrag von streety »

@Raubleugel: Das war natürlich auch mein erster Gedanke. Aber dann gibt es auch noch Sojamilch, Hafermilch, Kokosnussmilch ... :D Aber im Ernst: Im Fischereireglement des Kantons wird die Alte Aare als Patentgewässer geführt, Einschränkungen finde ich dort keine. Aber auf dem oben verlinkten Plan dünkt mich der ganze Flusslauf geschützt (oder vielleicht verstehe ich das falsch).
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Raubleugel
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Re: Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

Beitrag von Raubleugel »

Ja ich meine halt ein kleiner Weiher mit rund herum Naturschutzgebiet. Klar bei Seen wo man ein Patent kaufen kann schaut es natürlich anders aus.

Grüsse Raubleugel :lol:
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Andreas
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Re: Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

Beitrag von Andreas »

streety hat geschrieben: Fr 2. Apr 2021, 16:36 Ich habe mittlerweile ein wenig geforscht und einen Schutzbeschluss gefunden. https://www.vol.be.ch/vol/de/index/natu ... are_de.pdf
Demnach ist im Schutzgebiet verboten: "das Stören, Fangen, Verletzen oder Töten von Tieren sowie das Beschädigen oder Zerstören ihrer Behausungen, Unterschlüpfe, Nester und Gelege". Wenn ich auf die Karte gehe, steht eigentlich die ganze Alte Aare unter Naturschutz?
(https://www.vol.be.ch/vol/de/index/natu ... 80x120.pdf)
Weshalb wird dann im Reglement das Gewässer überhaupt mit einem Gewässercode aufgeführt, den man beim Fang in die Statistik eintragen muss?
Das Juristendeutsch ist mir irgendwie zu hoch ...
Ich bin immer noch der Meinung, dass du dort Fischen darfst sofern du in der Kernzone nicht die Wege verlässt und dich anständig verhältst.
Kenne die Strecke aber nicht.
Fischen Verboten hat ein zusätzliches Piktogram auf den NS Tafeln und wenn es in einem Patentgewässer so wäre, müsste es auch als Schongebit deklariert werden mMn.
Zudem ist der Gewässerschutz auf "die Giessen und Tümpel" sowie weiter unten "stehende Gewässer" bezogen.
Wenn dir hier keiner der es kennt eine Auskunft dazu geben kann würde ich mal beim Fischerei Inspektorat nachfragen.
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streety
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Re: Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

Beitrag von streety »

Danke für deine Einschätzung. Ich habe bereits ein Mail geschrieben und werde die Antwort hier posten.
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garimpeiro
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Re: Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

Beitrag von garimpeiro »

Die alte Aare ist komplett befischbar und das Naturschutzgebiet bezieht sich nicht auf die Fische. Aber mann muss aufpassen es hat mehrere Weiher entlang der alten Aare in denen es nicht gestattete ist zu angeln. Diese sind aber gekennzeichnet.

Und am ende der alten Aare hat noch mehrere kleine Pachtgewässer. Findest aber alles im Internet.

Liebe grüsse Leonardo

P.S die alte Aare ist nicht sehr ergiebig und hat meiner Meinung einen schlechten Fischbestand. Vielleicht ist es besser man lässt dieses Gewässer in ruhe.
“Das interessanteste Geschöpf der Zoologie ist der Fisch. Er wächst noch, wenn er längst verspeist ist. Wenigstens in den Augen des Anglers.” Ernest Hemingway :D

Gruss vom Bielersee
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Re: Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

Beitrag von astacus »

Raubleugel hat geschrieben: Fr 2. Apr 2021, 16:44 Also für mich ist das so klar wie die Milch von der Kuh kommt, dass man in einem Naturschutzgebiet nicht fischen darf. Darum heisst es ja Naturschutzgebiet. Ausser man hat eine Bewilligung oder ein Patent vom Besitzer.
Ähm, dir ist schon klar, dass der Kanton Bern Besitzer der Fischereirechts (Regalrecht) ist und Patente vergibt? :roll:

Wir haben das hier schon früher gelegentlich diskutiert, weil die Frage immer mal wieder kommt. Daher hier nochmals zusammengefasst:

Naturschutzgebiete sind in der Schweiz nicht grundsätzlich mit Fischereiverboten belegt. Solange die Gewässer in den entsprechenden Patenten/Reglementen aufgeführt sind, darf dort gefischt werden und es gilt entsprechend auch das Uferbegehungsrecht für die Ausübung der Fischerei. Es gibt jedoch Kantone, die gewisse Naturschutzgebiete durchaus auch mit einem Fischereiverbot belegen. Es sind in jedem Fall die kantonalen Vorschriften zu beachten. Ist die Fischerei in einem Naturschutzgebiet verboten, so wird dies auch explizit in Reglementen etc. festgehalten.

Und für diejenigen, die sich auch noch dafür interessieren, weshalb das so ist, hier noch das Kleingedruckte:

Naturschutzgebiete sind mehrheitlich kantonal, manchmal auch kommunal und nur in wenigen Fällen auch national geregelt. Naturschutzgebiete sind begründet meist durch die kantonalen Gesetze über den Natur- und Heimatschutz. Der genaue Name der entsprechenden Gesetze lautet fast in jedem Kanton etwas anders. Fischerei und auch Jagd sind in eigenständigen Gesetzes geregelt, die weiter gelten, selbst wenn die Natur- und Heimatschutzgesetze etwas anderes vermuten lassen. Die Gesetze können durchaus konkurrenzieren. In der Schweiz wird im Rahmen der Legiferierung aber darauf geachtet, dass möglichst keine Widersprüche zwischen Gesetzen entstehen. Manchmal klappt das besser, manchmal weniger... Fakt ist jedoch, dass die einschlägigen Bestimmungen für den Schutz und den Erhalt von Fischen (inkl. Krebsen, Rundmäulern, etc.) in den entsprechenden Gesetzeswerken der Kantone zu finden sind, nicht in den Natur- und Heimatschutzgesetzen. Letztere Regeln primär den Lebensraumschutz sowie den Erhalt von Arten, die nicht der Fischerei- oder Jagdgesetzgebung unterliegen. Zwar gelten die allgemeinen Vorgaben der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung zum Erhalt der Arten an sich auch für Fische und Wildtiere, die anwendbare Umsetzung geschieht aber eben über Fischerei und Jagdrecht. Für viele Naturschutzgebiete existieren sogar nur allgemeine Vorgaben (v.a. Bau- und Zerstörungsverbote), keine spezifischen Schutzbeschlüsse. Sollte die Fischerei in einem Naturschutzgebiet verboten sein, so wird dies im entsprechenden Fischereireglement (das kann z.B. die kantonale Fischereiverordnung sein) klar festgehalten. Entweder in dem das entsprechende Gewässer(-abschnitt) konsequenterweise überhaupt nicht als Patentgewässer klassiert ist oder zumindest mit einem klaren Hinweis. Oder auch mit einer klaren kantonalen Regelung, wonach die Fischerei in Naturschutzgebieten generell nicht zulässig ist. Viele Kantone haben mittlerweile auch digitale Gewässerkarten, in denen befischbare und nicht befischbare Gewässer eingezeichnet sind (Kanton Bern vermutlich auch).
FISCHEN hat von Natur aus etwas mit ESSEN zu tun Bild
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streety
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Re: Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

Beitrag von streety »

Danke für die Information mit den digitalen Karten. Habe sie für den Kanton Bern gefunden: https://www.geo.apps.be.ch/de/karten/kartenangebot.html
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streety
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Re: Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

Beitrag von streety »

Und hier ist die Antwort vom Kanton im Worlaut:

Gemäss Art. 20 des Fischereigesetzes dürfen die Patentfischer grundsätzlich das Ufer und das Flussbett der Patentgewässer begehen und betreten.

Im Naturschutzbeschluss für die Alte Aare wird darauf hingewiesen, dass die Fischereivorschriften grundsätzlich gelten, mit dem Vorbehalt von Ziffer 5a, welcher besagt, dass in der Kernzone das Verlassen der Wege in der Zeit vom 1. März bis Ende Juni nicht erlaubt ist.

Für die Fischereiausübung an der Alten Aare bedeutet dies, dass die Ufer im Naturschutzgebiet durch Fischereiberechtigte überall und während des ganzen Jahres betreten werden dürfen, mit Ausnahme der Kernzone, wo dies nur von Juli bis Ende Februar zulässig ist (bzw. in der Kernzone darf von März bis Juni nur von Wegen aus gefischt werden). Die Kernzone ist im von Ihnen verlinkten Plan gut ersichtlich. Die vollständige, aktuelle Naturschutzkarte über die ganze Alte Aare finden Sie unter:

https://www.geo.apps.be.ch/de/karten/kartenangebot.html

Dort finden Sie unter den alphabetisch geordneten Karten die Naturschutzkarte.
norwegen91

Re: Fischen im Naturschutzgebiet Kanton Bern

Beitrag von norwegen91 »

Ist interessant zu wissen. Ich hätte auch wie einige andere gedacht, dass in Naturschutzgebieten das Fischen nicht erlaubt sei. Aber da sieht man mal, dass man immer eines besseren belehrt werden kann. Also von mir ein großes Danke an alle und an die Antwort vom Kanton. :v:
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