Guiding und Vorschriften

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pebecke
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Guiding und Vorschriften

Beitrag von pebecke »

Guiding und Vorschriften.

Guidings zum Fischen gibt es viele, doch was viele Anbieter nicht wissen, oder einfach nicht haben sind folgende Dinge, die ich auf Nachfragen bei den Behörden und Recherchen erhalten habe.

Fahrausweis (Schiffahrtspatent)
Es wird ein Zusatz für Gewerbliche Zwecke benötigt, da reicht eigentlich der Binnen -Sportbootführerschein nicht aus.

Auszug aus dem Gesetz: Sportboote von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge

Boot:
Da es nun ein Sportboot ist das Gewerblich genutzt wird, sind auch Versicherungstechnisch einige andere Dinge nötig. Insassen Unfall – Haftpflicht und eben die Zulassung als Gewerbsmässig genutztes Boot.
Auch bei der Schiffahrtsbehörde muss das Schiff als Gewerbsmässig genutztes Boot zur Personenbeförderung gemeldet sein und hat dadurch andere Auflagen wie ein reines Sportboot.

Versicherung.
Im falle eines Unfalles haftet der Bootshalter / Führer, das heist, bei einem Unfall, sei es auch von anderen Verschuldet, haftet der Bootsführer-Halter vollumfänglich. Hier sollte also eine Betriebshaftplichtversicherung mit Personenschaden abgeschlossen werden.

Einiges zu beachten, wen man «nur so Guidings» machen will. Ich bin überzeugt, dass die meisten dies nicht wissen und somit klar gegen gültiges Recht verstossen.
Viele Anbieter sind mit dem falschen Fahrausweis unterwegs, mit ihren «normal» Versicherten und gemeldeten Fischerbooten und wissen eigentlich gar nicht was sie machen.
Auch wen ich ein Geschäft habe, gelten dennoch die Gesetzesregeln bezüglich der Bootszulassung und der Versicherung, also alles Gewerbsmässig.

Ich habe mich entschlossen, diesen Posten aus meinem Angebot zu nehmen, da ich dieses Risiko nicht eingehen möchte.

Dies betrifft natürlich nicht die Fischer, die einen Kollegen mit zum Fischen nehmen, doch wen dafür bezahlt wird ist es gewerblich. Und wer möchte sich auch bei nebenabsprachen schon darauf verlassen, dass der Gast bei einem Unfall, keine Ansprüche an Ihn stellt, oder das Patent und den Bootsausweis verlieren, da man ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist.
Viele Grüsse vom Zürichsee - Peter
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