Hoi zämä,
ich habe seit kurzem das Sportfischerpatent für den Obersee (Bodensee). Ich fand leider keine Infos darüber, ob Teilstücke von in den Bodensee fliessenden Bächen auch erlaubt sind oder nicht. Irgendwie hab ich im Kopf, dass man 50 oder 100m landeinwärts auch fischen darf, aber hab beim googeln nichts gefunden und in der Sana-Ausbildung kam das nicht zur Sprache.
Wäre Klasse, wenn jemand Infos dazu hätte.
Gruß Patrick
Fischen am Bodensee (Obersee): Bach-Teilstücke inkl.?
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Re: Fischen am Bodensee (Obersee): Bach-Teilstücke inkl.?
http://www.jfv.tg.ch/xml_36/internet/de ... /f1871.cfm
hier findest du Karten in denen die Fischereiverbote am Thurgauer Seeufer eingezeichnet sind, grundsätzlich ist das Angeln in Bächen verboten da alle Gemeindegewässer im Kt. Thurgau verpachtet sind. Kt. St. Gallen hat andere Regeln, da kenne ich mich nicht so genau aus.
hier findest du Karten in denen die Fischereiverbote am Thurgauer Seeufer eingezeichnet sind, grundsätzlich ist das Angeln in Bächen verboten da alle Gemeindegewässer im Kt. Thurgau verpachtet sind. Kt. St. Gallen hat andere Regeln, da kenne ich mich nicht so genau aus.
Gruss & Petri
wäre Fischen einfach ... es würde Fussball heissen
rasch
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Re: Fischen am Bodensee (Obersee): Bach-Teilstücke inkl.?
Besten Dank. Mittlerweile weiss ich, dass man auch in unmittelbarer Ufernähe nicht an in den Bodensee einfliessenden Flüssen bzw. Bächen angeln darf, es sei denn, man hat auch hierfür ein Patent.