Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

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pro-fish

Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von pro-fish »

Da ich bemerkt hatte das ich das Patent ohne Köderfischfangbewilligung gelöst habe (aus lauter dummheit :shock: ). Ist das thema mit dem Köderfischangeln wohl erledigt. Dazu habe ich aber noch eine Frage: Das Patent mit Köderfischfangbewilligung bezieht sich auf das Fangen und Angeln mit Köfis? oder nur auf das Angeln auf Köfis?
Würmlibader

Re: Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von Würmlibader »

mit "primitiven" methoden darfst du auch ohne patent köderfische fangen ( von hand und mit einer angelrute). das köderfischpatent beinhaltet das fangen mit 'Köderblättern', netzchen, reusen usw. ( :arrow: die bestimmungen mal in einer freien stunde durchzulesen würde vieles erklären)
angeln darfst du jederzeit mit köderfischen (wenn erlaubt (steht ebenfalls in den Bestimmungen :mrgreen: ))
pro-fish

Re: Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von pro-fish »

In den bestimmungen steht meines wissens nur über das ,, fangen von Köderfischen". Daraus wäre eigentlich die logik dahinter die besagt das das fangen mit köderfisch erlaubt ist? oder sehe ich das Falsch? Betrifft die Gewässer Bielersee und Aare.
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Flümi
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Re: Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von Flümi »

Dann musst du halt genauer lesen. Wir leben in einem digitalen Zeitalter, das uns die Informationsbeschaffung dermassen leicht macht. Die Zeit, die ich dazu gebraucht hätte, um mein Büchlein mit dem Reglement holen zu gehen, hat mir am PC schon gereicht, um die Antwort zu finden. Du brauchst nur das Reglement als PDF runterzuladen von da: http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur ... _GzD_2.pdf

Und dann benutzt du die Suchfunktion im Adobe Acrobat Reader (oder was auch immer) und suchst nach "köderfisch" und findest u.a. auf den Seiten 19 und 20 Folgendes:
Köderfische und Fischnährtiere
Art. 15 1. Grundsatz
1Wer ein Angelfischerpatent besitzt, ist in Patentgewässern für den Eigengebrauch
zum Fang von Köderfischen und Fischnährtieren mit der Angelrute oder
von Hand berechtigt.

2Für jede andere Art des Köderfischfangs in Patentgewässern bedarf es eines
Jahrespatents, das den Köderfischfang einschliesst
.
3Der Verkauf von in Regalgewässern gefangenen Köderfischen und Fischnährtieren
ist verboten.

Art. 16 2. Anforderungen
Wer lebende Köderfische hältert oder damit angelt, benötigt einen Sachkundenachweis.
Art. 17 3. Fanggeräte
1Personen, die im Besitz eines Sachkundenachweises und eines Jahrespatents
sind, das den Köderfischfang einschliesst
, dürfen diesen betreiben mit
a einer Flasche,
b einem Unterfangnetz mit höchstens 60 cm Lichtöffnung oder
c einem einfachen quadratischen Köderblatt von höchstens 1 m Seitenlänge.
2Köderfische dürfen nur in dem Patentgewässer verwendet und rückversetzt
werden, in dem sie gefangen worden sind.
Art. 18 4. Einschränkungen
1Pro Tag dürfen höchstens 30 Groppen, 50 Elritzen und 100 andere Köderfische
behändigt werden.
2Groppen dürfen nur vom 10. März bis zum 31. Oktober gefangen werden.
3Es ist verboten
a aus dem Tal lebende Köderfische an Bergseen mitzubringen,
b in Bergseen gefangene Köderfische ins Tal mitzunehmen.
Gruss, Stefan
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pro-fish

Re: Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von pro-fish »

Danke Flümi

Das Reglement hatte ich da schon durchgelesen, leider beantwortet dies und auch dein suchergebnis meine Frage nicht.
Hier wird der Fang von Köderfischen umschrieben, nicht aber das Angeln mit Köderfischen ohne Patent mit köderfischfangbewilligung. ?
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passionfisher
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Re: Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von passionfisher »

Muss da jetzt Flümi doch recht geben - steht eigentlich alles klar geregelt im Reglement...
Aber denke ich weiss was du eigentlich suchst, aber nicht findest, da es dazu gar keine Regelung gibt:
Für das Fischen mit Köderfischen ist es völlig irrrelvant ob man eine Köderfischfangbewilligung hat oder nicht! Da gelten einheitlich die entsprechenden Vorschriften. Dafür gibt es aber ein paar gravierende Unterschiede je nachdem ob man den Sana hat oder nicht!
Aber für das Fangen von Köderfischen ist dies von Bedeutung. Ohne Köderfischfangbewilligung darf man die selbst eben nur mit der Angel oder von Hand fangen, mit Köderfischfangbewilligung zusätzlich auch noch mit der Flasche, Kescher und Köderfischblatt. Bzgl. Fanglimiten gelten jedoch wieder einheitlich die gleichen Vorschriften.
Hoffentlich das machst jetzt klarer :wink:

(Anmerkung: Zumindest so geregelt im Kanton BE, aber darauf bezieht sich ja wohl die Frage)
pro-fish

Re: Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von pro-fish »

Ich denke du hast es wohl auf den Punkt gebracht;). Ich gehe jetzt mal davon aus das das Angeln mit Köderfisch auch ohne das Patent mit Köderfischfangbewilligung erlaubt ist.
Dies aus dem Grunde das es im Reglement nicht erwähnt wird. Es wird da nur geschrieben was nicht erlaubt ist;) Demzufolge sollte dies im Kt Bern erlaubt sein.
Resp. Kann die beschaffung der Köderfische problematisch sein, da diese nicht Verkauft werden dürfen;).
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Re: Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von davidoff »

Du gehst in ein Fischerladen und kaufst Köderfische (gefroren oder eingelegt spielt keine Rolle) ohne Probleme.

Und sonst fängst Du im Sommer und frierst sie selber ein.
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pro-fish

Re: Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von pro-fish »

Danke für den Tipp;). Zum jetzigen Zeitpunkt wäre wohl der Shop die beste lösung;)
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Flümi
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Re: Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von Flümi »

pro-fish hat geschrieben:Ich denke du hast es wohl auf den Punkt gebracht;). Ich gehe jetzt mal davon aus das das Angeln mit Köderfisch auch ohne das Patent mit Köderfischfangbewilligung erlaubt ist.
Dies aus dem Grunde das es im Reglement nicht erwähnt wird. Es wird da nur geschrieben was nicht erlaubt ist;) Demzufolge sollte dies im Kt Bern erlaubt sein.
Da steht sehr wohl etwas dazu drin, hast wohl überlesen ;)

3.2 Vorschriften für die Angelfischerei
Art. 12 Freiangelei
1Das Fischen vom Ufer aus ist am Brienzer-, Thuner- und Bielersee mit einer einzigen
Angelrute und einem einfachen Angelhaken ohne Patent gestattet.
2Das Ufer reicht bis zur Linie, wo der Wasserspiegel das natürliche oder künstliche
Ufer schneidet.
3Die Verwendung von Köderfischen ist verboten.


pro-fish hat geschrieben: Resp. Kann die beschaffung der Köderfische problematisch sein, da diese nicht Verkauft werden dürfen;).
Sie dürfen nicht von Hobbyfischern verkauft werden, die die Köderfische aus unseren Patentgewässern fangen. Wenn ein Fischerladen Köderfische aus offiziellen Zuchten bezieht und unter der Kontrolle der Behörden steht, Bewilligungen und was auch immer hat und die Köderfische gewerblich vertreibt, dann ist das etwas ganz anderes als wenn da irgend ein Hobbyfischer Raubbau am Gewässer betreibt, um Schwarzgeld zu verdienen ;)

Und ausserdem steht drin, dass man keine Köderfische aus dem Bergsee nachhause nehmen darf.
Gruss, Stefan
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pro-fish

Re: Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von pro-fish »

Danke Flümi

Auch das habe ich gelesen :wink: Aber auch das hatte meine Frage nicht beantwortet da es sich auf die Freiangelei bezieht. Mit Patent und ohne Patent mit Köderfischfangbewilligung steht da nachwievor nichts :?

Was nicht steht ist nicht verboten :lol:
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Re: Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von Flümi »

Ich sehe schon, du willst also ein Fischereireglement nach Amerikanischer Logik haben? D.h., dass nicht nur drin steht, was verboten ist, sondern auch gleichzeitig, was erlaubt ist, damit man sich nicht selbst Gedanken machen muss ;)

Dass man nicht mit Köderfischen fischen kann, ist halt eine Einschränkung, die nur für die Freiangelei gilt. Man will ja schliesslich nicht, dass Hobbyfischer gratis mit allen Möglichkeiten die Gewässer leerfischen können und der Kanton auf seinen Kosten für die Bewirtschaftung sitzenbleibt.

Wenn man mit der Suchfunktion nach "lebend" sucht, findet man im Reglement 12 Stellen, die deutlich machen, dass lebende Köderfische besonders geschützt werden. Und das impliziert, dass es kein Ding ist, mit Köderfischen zu fischen, wenn sie tot sind ... ausser die Fische, die man als Köder verwenden will, haben Schonmass, Schonzeit und Fangbeschränkungen, dann sieht es je nachdem wieder anders aus.
Gruss, Stefan
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Re: Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von Martin »

Ohne Gesetz keine Strafe und wo kein Kläger auch kein Richter.
Gruss Martin

Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
pro-fish

Re: Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von pro-fish »

:D :cop: Stimmt genau;-)

Natürlich möchte ich die Gesetzgebung der Amerikaner nicht in unser Land holen. Ich möchte dabei nur auf Nummer sicher gehen :)
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Re: Angelpatent ohne Köderfischfangbewilligung

Beitrag von Rolandus »

1) Darfst ja auch Köderfische kaufen und mit denen fischen (nicht überall mehr erlaubt, Köderfische mitzunehmen, die nicht in diesem Gewässer gefangen wurden, wo du fischst). Aber viele Angelläden verkaufen immer noch lebende Köderfische...

2) Kannst von dir aus schnell an den Neuenburger, dort im Freiangelrecht vom Ufer aus sogar mit Köderflasche ein paar Köfis besorgen :-)
Dazu bis zu drei Ruten auslegen mit feinem "Geschirr" und hast bald ein paar Köfis beisammen.
http://www.fr.ch/pref/de/pub/pve/dienst ... cherei.htm
ROLANDUS
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