ich persönlich muss sagen, kann nicht jede Änderung nachvollziehen....
14.11.2013
Die Bündner Regierung hat sich mit Neuerungen in der Fischerei beschäftigt
Einige Neuerungen in der Fischerei
Der Bündner Grosse Rat hat in der Augustsession 2013 eine Teilrevision des kantonalen Fischereigesetzes beschlossen, mit der mehrere notwendige und zeitgemässe Neuerungen im Fischereibereich umgesetzt werden. Gestützt darauf hat die Regierung die Fischereibetriebsvorschriften angepasst, welche zusammen mit dem neuen Gesetz in Kraft treten werden. Die Bestimmungen betreffen insbesondere das Watverbot, den Äschenschutz, den Tagesfang und die Bootsfischerei.
Mit der Teilrevision des Fischereigesetzes ist das generelle Watverbot im Kanton aufgehoben worden. Die Regierung kann jedoch zum Schutz der Fisch- und Vogelbrut das Betreten von Gewässern zur Ausübung der Fischerei örtlich und zeitlich einschränken. Zum Schutz der Kleinfischarten, die im Frühjahr laichen, wird daher das Waten vor dem 1. Juni untersagt. Zudem ist dem Schutz der Äsche, welche ebenfalls im Frühjahr laicht, besondere Beachtung zu schenken. Daher gilt für den Inn im Oberengadin weiterhin ein generelles Watverbot. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Kantonen Graubünden und St. Gallen ist das Watverbot auf dem Grenzabschnitt des Alpenrheins ebenfalls beizubehalten. Schliesslich wird auch der Lej Gravatscha mit einem generellen Watverbot belegt, um die dort brütenden Wasservögel nicht zu stören.
Zum Schutz der Äschenpopulation im Oberengadin wird das Fangmass um zwei Zentimeter auf 30 Zentimeter erhöht. Im Unterengadin gilt auf Äschen ein Fangverbot. Der Äschenbestand muss im Unterengadin mit Besatzmassnahmen gestützt werden. Das vorerst auf drei Jahre befristete Fangmoratorium stellt sicher, dass heranwachsende Fische nicht dem Inn entnommen werden.
Zur Attraktivitätssteigerung der Fischerei wird das Tagesfanglimit in den stehenden Gewässern (sprich auf den Seen) von sechs auf zehn Fische erhöht.
Auf dem Lago d‘Isola in San Bernardino ist neu die Bootsfischerei erlaubt. Die Zulassung erfolgt auf Ersuchen der Gemeinde Mesocco und der regionalen Fischereivereine.
http://www.gr.ch/DE/Medien/Mitteilungen ... 11401.aspx