Fischen im Tessin
Fischen im Tessin
Ich fische schon seit längerer Zeit im Kanton Tessin und habe dort auch das Jahrespatent.
Da ich aber leider sehr viel von den Vorschrifften nicht verstehe habe ich da eine Frage ich wollte wissen ob man in den Flüssen, Bächen und Bergseen mit Widerhaken fischen darf. Es gelten nicht die gleichen Vorschriften wie in den Seen z.B Lago Magiore.
Wäre auch toll wenn jemand das ganze Reglement übersätzt hätte denn ich will ja keine Busse riskieren.
Danke Steinbeisser
Da ich aber leider sehr viel von den Vorschrifften nicht verstehe habe ich da eine Frage ich wollte wissen ob man in den Flüssen, Bächen und Bergseen mit Widerhaken fischen darf. Es gelten nicht die gleichen Vorschriften wie in den Seen z.B Lago Magiore.
Wäre auch toll wenn jemand das ganze Reglement übersätzt hätte denn ich will ja keine Busse riskieren.
Danke Steinbeisser
Re: Fischen im Tessin
Nein!Steinbeisser hat geschrieben:ich wollte wissen ob man in den Flüssen, Bächen und Bergseen mit Widerhaken fischen darf.
Re: Fischen im Tessin
Ich habe mal begonnen das Tessinerfischerpatent zu übersetzen leider bin ich mit meinem Italienisch schon früh an meine grenzen gestossen und auch der Dix und Pc halfen mir nicht weiter jetzt habe ich einfach mal das was ich bis jetzt habe hinengeschrieben wenn jemand ergenzungen hat oder den rest übersetzen könnte wäre ich sehr dankbar.
Gruss
1. Fangstatistik von den Flüssen, Becken und Bergseen.
1.1 Das Ausfüllen der Fischereistatistik.
Der Beginn des Fischens muss schriftlich mit dem Datum in das erste Feld eingetragen werden. Neben dem Datum muss eingegeben werden in welchem Gebiet man fischt. Am Ende der Fischerei, oder eines Gebiets Wechsels muss die Dauer wo man gefischt hat in Stunden in das hinterste Feld geschrieben werden. Wenn man einen Fisch fängt muss er so schnell wie möglich eingetragen werden spätestens bei einem Gebiets Wechsel.
Die Einträge müssen immer mit Tinte oder Kugelschreiber gemacht werden.
Gebiete:
Wenn Das Einschreiben erfolgt auf einem Hauptfluss: Ticino, Brenno, Moesa, Morobbia, Verzasca, Maggia, Lavizzara, Bavona, Rovana, Melezza, Isorno, Ribo, Vedeggio, Cassarate, Magliasina, Laveggio, Breggia, muss der gelbe Code auf der (zugehörigen Karte zu finden) eingetragen werden.
Wenn aber in so einem Gebiet, im Nebenfluss gefischt worden ist so muss der Code mit einem grossen A am Schluss eingetragen werden .Mit ausnahmen sind die Gebiete L1C, L1P, B2M, GB, MA wo es kein Haupt Fluss hat dort muss das A nicht unbedingt eingetragen werden.
Gefangenen Fische im Fluss Tresa müssen mit dem Code T in die Tabellen für die Seen Lago di Lugano und Lago Maggiore eingetragen werden. Die Fische di in diesem Gebiet gefangen wurden also im MT muss noch ein A hinzugefügt werden.
Arten:
Abhängig von der Fischart muss die Abkürzung eingetragen werden. Die Abkürzungen findet man neben der Fischstatistik wo man es eintragen muss.
Längen:
Die Gesamtlänge der Fische, die gefangen wurden müssen vom Maul (geschlossen) bis zur Schwanzspitze gemessen werden die Schwanzflosse muss in einem Natürlichen zustand und gestreckt sein.
Statistik Marmorierte Forelle:
Das ist eine geschützte Fischart die wieder freigelassen werden muss und die mit grösster Sorgfalt behandelt werden muss jeder Fisch dieser Art muss auf der Seite 63/64 eingetragen werden egal welche Grösse der Fisch hat.
Beispiel wie man die Statistik ausfüllen muss:
Datum Gebiet Art Länge in cm Zeit in h
23.4 L2 - - 3
17.6 L1A FA 25
„ „ FA 27.5 2
„ 20 TC 38.5 3
3. Fischerei Gesetz des Kantons und Information für die Fischerei
3.1 Angeln: Raum und Zeiten der Fischerei
Die Fischerei ist in Folgenden Bereichen und Zeiten erlaubt….
a) Die Seen Lago Maggiore und Lago di Lugano sowie der Fluss Tresa werden in den Punkten 3.4, 3.5 e 3.6. angegeben.
b) In allen Seen sowie Bergseen und Stauseen unterhalb von 1200 M.ü.M in der Zeit vom 15. März bis und mit 30. September.
Für den Inhaber der Lizenz T1 erst ab dem 1. April.
c) In allen Bergseen und Stauseen über 1200 M.ü.M sowie deren Nebenflüsse in der Zeit vom 1.Juni bis und mit 30. September.
Für den Inhaber der Lizenz T1 erst ab dem 15. Juni.
Der fang von Köderfischen mit der Flasche oder Bertovelle ist erst
Ab 12.00 Uhr Mittags erlaubt und erst ab dem 31. Mai
Äsche:
Die Fischerei auf Äschen ist nur für den Lizenz Inhaber D3 vom 1. Oktober bis 30. November erlaubt, auf folgende Bereiche erlaubt, ausgenommen die Bereiche der Schutzzonen
Beschränkte Fischerei:
Die Grundfischerei mit Nympfen oder Wachsmottenlarven natürliche oder künstliche, ist vom 15. März bis 31. Mai in den folgenden Abschnitten des Flusses verboten (Der Streamer ist erlaubt mit einer Gesamtlänge von mindestens 4,5 cm):
a) Ticino: von der Mündung des Ticino in den Lago Maggiore bis zur Einmündung des Baches Barougia hinter der SBB Brücke südlich Giornico.
b) Brenno: von der Kreuzung mit dem Fluss Ticino bis Malvaglia (Brücke wo nach Semione führt).
c) Moesa: von der Kreuzung mit dem Fluss Ticino bis an die Grenze mit dem Kanton Graubünden.
d) Maggia: von der Mündung bis zu dem Zusammenfluss mit der Bavona in Bignasco.
Äsche
Die Strecken von den Flüssen die in den vorstehenden Absätzen erwähnt wurden, ist die Grundfischerei vom 1. Juni bis 30. September erlaubt, aber nur mit 3 Seitenschnüren und Haken ohne Widerhaken.
Die Flussabschnitte aufgeführt bei Äsche: in Artikel 2 ist Verboten….
a) in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November jede Art der Fischerei mit Ausnahme der Oberflächenfischerei, mit oder ohne Schwimmer, auf drei Nympfen begrenzt, mit oder ohne Widerhacken.
b)
Fangstunden:
Angeln ist während der folgenden Zeiten erlaubt:
Im Merz von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Im April von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Im Mai, Juni, Juli von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
Im August von 4.30 Uhr bis 20.30 Uhr.
Im September von 5.30 Uhr bis 19.00 Uhr.
Im Oktober von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Im November von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Gruss
1. Fangstatistik von den Flüssen, Becken und Bergseen.
1.1 Das Ausfüllen der Fischereistatistik.
Der Beginn des Fischens muss schriftlich mit dem Datum in das erste Feld eingetragen werden. Neben dem Datum muss eingegeben werden in welchem Gebiet man fischt. Am Ende der Fischerei, oder eines Gebiets Wechsels muss die Dauer wo man gefischt hat in Stunden in das hinterste Feld geschrieben werden. Wenn man einen Fisch fängt muss er so schnell wie möglich eingetragen werden spätestens bei einem Gebiets Wechsel.
Die Einträge müssen immer mit Tinte oder Kugelschreiber gemacht werden.
Gebiete:
Wenn Das Einschreiben erfolgt auf einem Hauptfluss: Ticino, Brenno, Moesa, Morobbia, Verzasca, Maggia, Lavizzara, Bavona, Rovana, Melezza, Isorno, Ribo, Vedeggio, Cassarate, Magliasina, Laveggio, Breggia, muss der gelbe Code auf der (zugehörigen Karte zu finden) eingetragen werden.
Wenn aber in so einem Gebiet, im Nebenfluss gefischt worden ist so muss der Code mit einem grossen A am Schluss eingetragen werden .Mit ausnahmen sind die Gebiete L1C, L1P, B2M, GB, MA wo es kein Haupt Fluss hat dort muss das A nicht unbedingt eingetragen werden.
Gefangenen Fische im Fluss Tresa müssen mit dem Code T in die Tabellen für die Seen Lago di Lugano und Lago Maggiore eingetragen werden. Die Fische di in diesem Gebiet gefangen wurden also im MT muss noch ein A hinzugefügt werden.
Arten:
Abhängig von der Fischart muss die Abkürzung eingetragen werden. Die Abkürzungen findet man neben der Fischstatistik wo man es eintragen muss.
Längen:
Die Gesamtlänge der Fische, die gefangen wurden müssen vom Maul (geschlossen) bis zur Schwanzspitze gemessen werden die Schwanzflosse muss in einem Natürlichen zustand und gestreckt sein.
Statistik Marmorierte Forelle:
Das ist eine geschützte Fischart die wieder freigelassen werden muss und die mit grösster Sorgfalt behandelt werden muss jeder Fisch dieser Art muss auf der Seite 63/64 eingetragen werden egal welche Grösse der Fisch hat.
Beispiel wie man die Statistik ausfüllen muss:
Datum Gebiet Art Länge in cm Zeit in h
23.4 L2 - - 3
17.6 L1A FA 25
„ „ FA 27.5 2
„ 20 TC 38.5 3
3. Fischerei Gesetz des Kantons und Information für die Fischerei
3.1 Angeln: Raum und Zeiten der Fischerei
Die Fischerei ist in Folgenden Bereichen und Zeiten erlaubt….
a) Die Seen Lago Maggiore und Lago di Lugano sowie der Fluss Tresa werden in den Punkten 3.4, 3.5 e 3.6. angegeben.
b) In allen Seen sowie Bergseen und Stauseen unterhalb von 1200 M.ü.M in der Zeit vom 15. März bis und mit 30. September.
Für den Inhaber der Lizenz T1 erst ab dem 1. April.
c) In allen Bergseen und Stauseen über 1200 M.ü.M sowie deren Nebenflüsse in der Zeit vom 1.Juni bis und mit 30. September.
Für den Inhaber der Lizenz T1 erst ab dem 15. Juni.
Der fang von Köderfischen mit der Flasche oder Bertovelle ist erst
Ab 12.00 Uhr Mittags erlaubt und erst ab dem 31. Mai
Äsche:
Die Fischerei auf Äschen ist nur für den Lizenz Inhaber D3 vom 1. Oktober bis 30. November erlaubt, auf folgende Bereiche erlaubt, ausgenommen die Bereiche der Schutzzonen
Beschränkte Fischerei:
Die Grundfischerei mit Nympfen oder Wachsmottenlarven natürliche oder künstliche, ist vom 15. März bis 31. Mai in den folgenden Abschnitten des Flusses verboten (Der Streamer ist erlaubt mit einer Gesamtlänge von mindestens 4,5 cm):
a) Ticino: von der Mündung des Ticino in den Lago Maggiore bis zur Einmündung des Baches Barougia hinter der SBB Brücke südlich Giornico.
b) Brenno: von der Kreuzung mit dem Fluss Ticino bis Malvaglia (Brücke wo nach Semione führt).
c) Moesa: von der Kreuzung mit dem Fluss Ticino bis an die Grenze mit dem Kanton Graubünden.
d) Maggia: von der Mündung bis zu dem Zusammenfluss mit der Bavona in Bignasco.
Äsche
Die Strecken von den Flüssen die in den vorstehenden Absätzen erwähnt wurden, ist die Grundfischerei vom 1. Juni bis 30. September erlaubt, aber nur mit 3 Seitenschnüren und Haken ohne Widerhaken.
Die Flussabschnitte aufgeführt bei Äsche: in Artikel 2 ist Verboten….
a) in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November jede Art der Fischerei mit Ausnahme der Oberflächenfischerei, mit oder ohne Schwimmer, auf drei Nympfen begrenzt, mit oder ohne Widerhacken.
b)
Fangstunden:
Angeln ist während der folgenden Zeiten erlaubt:
Im Merz von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Im April von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Im Mai, Juni, Juli von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
Im August von 4.30 Uhr bis 20.30 Uhr.
Im September von 5.30 Uhr bis 19.00 Uhr.
Im Oktober von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Im November von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Martin
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Re: Fischen im Tessin
Und wenn du fertig bist kannst du die übersetzte Version dem Tessiner Inspektorat abgeben, damit auch deutschsprachige was davon haben
Also Hut ab, dass beweisst, dass eine Übersetzung in drei Landessprachen doch möglich wäre. Super Arbeit
Also Hut ab, dass beweisst, dass eine Übersetzung in drei Landessprachen doch möglich wäre. Super Arbeit
Gruss Martin
Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
Re: Fischen im Tessin
ja danke ich versuche es in den nächsten Tagen wenn ich irgendwo nicht weiterkomme melde ich mich
Re: Fischen im Tessin
Hallo zusammen
Ich habe alle Vorschriften, die im Fischerpatent (D1) Kanton Tessin in die deutsche Sprache übersetzt. Falls jemand Interesse daran hat, bitte anfordern. Sind etwa 8 A4 Seiten (Word)
Petri Gruss
barny44
Ich habe alle Vorschriften, die im Fischerpatent (D1) Kanton Tessin in die deutsche Sprache übersetzt. Falls jemand Interesse daran hat, bitte anfordern. Sind etwa 8 A4 Seiten (Word)
Petri Gruss
barny44
Re: Fischen im Tessin
Hallo barny44
Ich habe dich schon 2x per Mail angefragt, ob du mir die übersetzten Vorschriften senden kannst. Leider habe ich von dir keine Antwort erhalten. Ich werde ab Mittwoch 11.August für 2 Wochen im Tessin Ferien machen und auf jeden Fall auch fischen. Es wäre einfacher mit den deutsch übersetzten Vorschriften.
E Gruess
Dänu
Ich habe dich schon 2x per Mail angefragt, ob du mir die übersetzten Vorschriften senden kannst. Leider habe ich von dir keine Antwort erhalten. Ich werde ab Mittwoch 11.August für 2 Wochen im Tessin Ferien machen und auf jeden Fall auch fischen. Es wäre einfacher mit den deutsch übersetzten Vorschriften.
E Gruess
Dänu
- Martin
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Re: Fischen im Tessin
Anbei die übersetzte Version von Barny
- Dateianhänge
-
- Fischereigesetz_Ti.doc
- Übersetzte Version von Barny
- (58.19 KiB) 913-mal heruntergeladen
Gruss Martin
Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
Re: Fischen am luganer see
Hallo zusammen
Ich bin 13jahre alt und Fische noch nicht so lange.Wir gehen in den Ferien ins Tessin (Luganer see) und ich würde dort gerne fischen, ich weiss aber nicht wie ich ein patent für 10tage bekomme.
Ich würde mich sehr auf antworten freuen, grüsse Tim
Ich bin 13jahre alt und Fische noch nicht so lange.Wir gehen in den Ferien ins Tessin (Luganer see) und ich würde dort gerne fischen, ich weiss aber nicht wie ich ein patent für 10tage bekomme.
Ich würde mich sehr auf antworten freuen, grüsse Tim
Re: Fischen im Tessin
In einem anderen Forum stand über das Patent in Tessin, dass das T1 Patent vom 1. Juni -15. Juni nicht erhältlich ist. Ist diese Aussage korrekt, weiss das jemand?
Bin nächste Woche in Locarno zum fischen......
Bin nächste Woche in Locarno zum fischen......