Karpfen im Urnersee?

Beschreibungen von Seen und Teichen.
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MIKE1986

Re: Karpfen im Urnersee?

Beitrag von MIKE1986 »

Saly Eglischreck

"Da chund doch kei sü drüs"

Die einten sagen dies und das! Aber wenn mir ein Fischeraufseher sagt ich darf dort fischen tu ich es!! im Hafen darf mann meiner Meinung nach nicht fischen wegen den Booten glaub ich!

Gruzz
CH-Troutstalker

Re: Karpfen im Urnersee?

Beitrag von CH-Troutstalker »

Sali zämä
MIKE1986 hat geschrieben:
"Da chund doch kei sü drüs"
Da muss ich dir leider recht geben, dass Ganze ist ungenau beschrieben und lässt ziemlich viel Raum für eigene Interpretationen.

Betrachtet man NUR das Reglement auf dieser Seite http://www.reussdelta.ch/Schutzzonen.53.0.html mit der Karte unten komme ich auf folgendes Resultat: An den "grünen" Ufern ist es klar, hier darfst du nicht fischen, weil du sie gar nicht betreten darfst. In den "blauen" Zonen fängt das Durcheinander bereits an. Zwar steht, dass du keine Tiere fangen, töten darfst, unten steht jedoch "vorbehalten bleibt die bewilligte Fischerei" Es kommt also drauf an, was man unter bewilligt versteht; ob ein Patent als "Bewilligung" zählt oder ob man die Fischerei in dieser Zone extra bewilligt haben muss, wie das beim Berufsfischer der Fall sein könnte. Auch bei der Fischerei in der gelben Zone haben wir das gleiche Problem mit der "bewilligten Fischerei". Diese Einschränkungen gelten aber nur für Bootsfischer. Die Uferfischerei wird nicht erwähnt, also darf dort meiner Meinung nach vom Ufer aus gefischt werden.

Betrachtet man NUR die Vorschriften vom "Merkblatt für AngelfischerInnen" sieht die Sache anders aus.
2a) Südlich der Linie Bootsbetrieb Kaufmann (Flüelen) in gerader Richtung bis zur Einfahrt des Bootshafens Bolzbach, in der Zeit vom 15. März bis 30. April
2b) Das Befahren mit Fischerbooten und das Fischen südlich der Vogelinsel, der drei Naturschutzinseln und der drei Badeinseln vor dem Gebiet «Mississippi» im Reussdeltagebiet ist verboten.
2c) Vor den drei Mündungsbereichen der Reuss und vor dem Gebiet «Mississippi» im Reussdeltagebiet ist mit den Fischerbooten ein Mindestabstand von 50 Metern gegenüber dem Ufer, den natürlich entstandenen Inseln und Kiesbänken sowie den künstlich geschaffenen Naturschutzinseln und Badeinseln einzuhalten, in der Zeit vom 15. März bis 31. Juli
Hier sind die Zonen nicht mit Farben sondern mit den Inseln beschrieben. Doch genau da fängts mit den Ungenauigkeiten wieder an, denn welchen Bereich des Ufers deckt "südlich der ...inseln" alles ab. Ist damit genau der Uferbereich, der genau in Richtung Süden zu den Inseln steht gemeint oder der ganze Uferbereich südlich der (gedachten) Linie Vogelinsel-Naturschutzinseln-Badeinseln? Je nach Interpretation vergrössert/verkleinert sich der Bereicht, der fischereilich genutzt werden darf, erheblich. Zu beachten wäre einfach, dass zwischen 15.3 - 30.4 nicht gefischt werden darf und die Boote zwischen dem 1.5 - 31.7 min. 50m Abstand zu Ufern und Inseln haben müssen.

Kombiniert man beide Vorschriften sähe das nach meiner Interpretation folgendermassen aus.
Für Uferfischer: In der Zeit zwischen dem 15.3 - 30.4 darf niergens im Reussdelta gefischt werden. Vor- und nacher darfst du an keinem Ufer, welches grün eingefärbt ist, fischen. In den blauen Zonen darfst du mit Bewilligung links und rechts (Hauptsache nicht genau südlich) neben den Inseln Fischen und an den gelben Ufern darst du ohne Bewilligung links und rechts neben den Inseln fischen.

Für Bootsfischer: In der Zeit zwischen dem 15.3 - 30.4 darf niergens im Reussdelta gefischt werden. Zwischen 1.5 - 31.7 muss der Mindestabstand zu Ufer und Inseln 50m betragen. In den blauen und gelben Zonen darfst du mit Bewilligung fischen, solange du nicht genau südlich einer Insel stehst.

Ich kann nicht sagen, ob die von mir genannten Ansichten und Interpretationen oben richtig sind, aber es währen wohl die Argumente, die ich bei einer Anschuldigung verwenden würde. :) Hinzu kommt die Genauigkeit der Regelauslegung, die wohl von Aufseher zu Aufseher unterschiedlich sein wird. Sicher ist, dass es in jedem Fall Diskusionen geben wird. Ob jetzt im Reussdelta gefischt werden darf, weiss ich nicht. Jeder sollte selbst entscheiden, je nachdem wie er die Reglemente interpretiert.

Das Verbot, im Innern von Hafenanlagen zu fischen, wurde wegen zerrissenen Bootsblachen durch Angelhaken und wegen Fischern, die zum Lösen ihrer Haken auf Boote gestiegen sind, eingeführt. So wurde es mir zumindest gesagt.

Mit liäbä Griäss
Raphael
Eglischreck

Re: Karpfen im Urnersee?

Beitrag von Eglischreck »

Danke für deine Info

Da muss man ja studiert haben wenn man da noch durchblicken will oder besser noch eins hinter die Binde kippen :wink:
Ich bleibe bei meinem kleinen Seeli da weiss ich wenigsten was man darf :D


Petri
SamRam

Re: Karpfen im Urnersee?

Beitrag von SamRam »

Hallo
Also die Regeln am Urnersee Mississippi delta..
Fische schon seit Jahren da und ales legal.
überall wo man Baden darf ist keine Wasserschutzzone. Somit darf da gefischt werden.
Hatte auch schon besuch beim fischen von den Lieben Herren und der hat nur meine Angel und ales kontrolliert, und mir da auch bestätigt das ich da fischen darf.

Gibt super Eglis da und Hammer Hechte selbst wen die Leute am baden sind
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