Einschränkung für Wanderboote auf Zuger Seen verabschiedet
Um die Zuger Seen wirkungsvoll vor einer Ausbreitung der Quaggamuschel zu schützen, hat der Regierungsrat ein Verbot für die Einwasserung von Wanderbooten verabschiedet, die nicht im Kanton Zug immatrikuliert sind. Dieses Verbot gilt für den Ägerisee und für den im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees.
Aktuell besteht eine akute Gefahr, dass invasive aquatische Organismen durch gewässerwechselnde Boote in die Zuger Gewässer eingeschleppt werden. Die Quaggamuschel etwa weist ein grosses wirtschaftliches, ökologisches und gesellschaftliches Schadenpotential auf, verbunden mit Kosten in Millionenhöhe.
Zum Schutz der Zuger Gewässer hat der Regierungsrat deshalb für den Ägerisee und den im Kanton Zug gelegenen Teil des Zugersees Einschränkungen für gewässerwechselnde Boote erlassen. Betroffen von den neuen Bestimmungen sind ausserkantonal oder im Ausland immatrikulierte Boote: Künftig dürfen ausschliesslich im Kanton Zug registrierte Boote (Boote mit Zuger Kontrollschild) auf dem Gebiet des Kantons Zug einwassern.
Für Zuger Boote ändert sich nichts. Für diese gilt nach einem Gewässerwechsel weiterhin eine Reinigungs-, Melde- und Einwasserungsbewilligungspflicht.
Die Verordnung über das Einwassern von Booten tritt ab dem 12. April 2024 in Kraft und ist vorab auf ein Jahr befristet.
Quelle: https://zg.ch/news/news~_2024_4_einschr ... 5xw9pwr0Qx
Quelle: https://www.zentralplus.ch/umwelt/kanto ... IGYrEebYUw
Quelle: https://www.zentralplus.ch/regionales-l ... jWbhQ-q95Q
Einschränkung für Wanderboote auf Zuger Seen verabschiedet
- Rolf
- Fischerforum Administrator
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Einschränkung für Wanderboote auf Zuger Seen verabschiedet
Gruss Rolf
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Re: Einschränkung für Wanderboote auf Zuger Seen verabschiedet
Super das sollte auch auf dem Zürichsee verboten werden.
- Trucha89
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Re: Einschränkung für Wanderboote auf Zuger Seen verabschiedet
Blablabla, an einem Gummi Boot oder anderem, wie Stand up hatt es auch Muscheln dran
El Rio
- fisherofmen
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Re: Einschränkung für Wanderboote auf Zuger Seen verabschiedet
Meine Meinung
Ein benutztes Schlauchboot (ein nicht immatrikuliertes Strandboot), welches wieder zusammengefaltet wird, wird grösstenteils nicht mehr ausgepackt und ausgetrocknet. Somit hat es immer Wasserreste in den Falzen und könnte die Muscheln verbreiten. Dieses Schlauchboot darf uneingeschränkt von einem Gewässer zum anderen Gewässer mitgenommen werden. Ausserdem können auch andere Badeutensilien, Fischereisachen und sogar die Wasservögel die Muschel verbreiten. Diese Verfügung ist für mich ein untauglicher Versuch! Es erinnert mich an die COVID Massnahmen, wo anfänglich überreagiert wurde (doppelter Zaun zwischen Konstanz und Kreuzlingen). Vermutlich werden weniger Boote von einem See zum anderen mitgenommen, als Badegäste mit ihren schwimmfähigen Hilfsmitteln in verschiedenen Seen planschen.
fisherofmen
Re: Einschränkung für Wanderboote auf Zuger Seen verabschiedet
Alle die bis jetzt eine Marke gebraucht haben sind jetzt ausgeschlossen. Alle mit Zuger Nummer dürfen immer noch uneingeschränkt hin und her....
Wie wäre es mit gegenrecht?
Wie sieht es rechtlich mit LB Booten aus? Es gibt ja auch eine Luzerner Ecke im See, darüber finde ich nichts.
Wie wäre es mit gegenrecht?
Wie sieht es rechtlich mit LB Booten aus? Es gibt ja auch eine Luzerner Ecke im See, darüber finde ich nichts.
- SbiroBass
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Re: Einschränkung für Wanderboote auf Zuger Seen verabschiedet
Vögel verteilen vieles von Gewässer zu Gewässer. Die Larven der Muschel können tagelang überleben, wenn sie feucht sind
Wir können nicht viel mehr tun als zuschauen, wie sich diese Muschel ausbreitet. Diese neue Regelung ist nur dafür da, damit man nicht sagen kann, man hätte nichts versucht zu tun. Deshalb auch befristet auf 1 Jahr, weil es wahrscheinlich nichts bringen wird. Schauen wir mal wie dieses Problem 2034 aussehen wird
Aber schön zu beobachten, wie einige sich freuen würden, wenn auch an anderen Gewässeen Wanderboote verboten werden
Wir können nicht viel mehr tun als zuschauen, wie sich diese Muschel ausbreitet. Diese neue Regelung ist nur dafür da, damit man nicht sagen kann, man hätte nichts versucht zu tun. Deshalb auch befristet auf 1 Jahr, weil es wahrscheinlich nichts bringen wird. Schauen wir mal wie dieses Problem 2034 aussehen wird
Aber schön zu beobachten, wie einige sich freuen würden, wenn auch an anderen Gewässeen Wanderboote verboten werden