Darf man das?

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Börni

Darf man das?

Beitrag von Börni »

Hallo zusammen



Weiss jemand von euch, ob es auf dem Oeschinensee, d.h. im Kanton Bern, beim Eisfischen erlaubt ist, unter die Hegene noch einen (toten) Köderfisch anzubringen? Das Olivblei (ist ja ca. 20-30g) könnte man ja im Fisch verstecken! Ist das so erlaubt :?:
Högli

Beitrag von Högli »

Hallo Börni,



Hier der Link zu Deiner Frage:



http://www.be.ch/cgi-bin/frameset.asp?h ... ischen.htm

Beachte aber die Einschränkungen (unten bei den Vorschriften). :!:



Grüessli, Markus
Börni

Beitrag von Börni »

hoi Höggli



Es steht ja bloss:



Art. 13 Regalgewässer



In Regalgewässern ist es verboten,



a. Fische zum Zwecke des Fangens anzufüttern;



b. die zur Angel- und Köderfischerei eingesetzten Geräte unbeaufsichtigt zu lassen;



c. eine Gambe oder Hegene mit mehr als fünf Angeln zu verwenden oder diese mit dem Jucker zu kombinieren;



d. an Köderfischsystemen, Spinnern, Wobblern und dergleichen von weniger als 10 cm Länge mehr als zwei Anbissstellen bzw. bei solchen von mehr als 10 cm Länge mehr als drei Anbissstellen anzubringen;



e. ausser bei den unter c und d aufgeführten Fällen mehr als zwei Anbissstellen zu verwenden und



f. ausser beim Einsatz einer Gambe oder Hegene nichtrostende Angeln zu verwenden.





...aber ein Köderfisch ist ja kein Jucker!



...oder in diesem Falle schon?
Reverend

Beitrag von Reverend »

In Regalgewässern ist es verboten,





d. an Köderfischsystemen, Spinnern, Wobblern und dergleichen von weniger als 10 cm Länge mehr als zwei Anbissstellen bzw. bei solchen von mehr als 10 cm Länge mehr als drei Anbissstellen anzubringen


Das beantwortet alles:

Ein toter Köderfisch an der Gambe gilt als Köderfischsystem.

Zusammen mit der Gambe (die von sich aus 3-5 Anbisstellen hat) wären das zuviel Anbissstellen.

Du könntest vielleicht eine Gambe mit zwei Springern verwenden und darunter einen toten Köderfisch.

Aber bringt's das?



Außerdem müsstest du den toten Köderfisch ja bewegen. Und eine Gambe wiederum darf nicht bewegt (außer duch laaaaaangsames Heben und Senken) gefischt werden.
Börni

Beitrag von Börni »

Recht hast du!

..ich hab das falsch interpretiert. Ich dachte, das würde sich bloss auf den Köderfisch beziehen! :idea:



Danke Högli und Reverend
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salvenius
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Beitrag von salvenius »

@Höggli:



Wenn du willst, kannst du an jedem Angel der Hegene eine Made, Wurm oder auch Köderfische anbieten.

Solange es sich um eine gewöhnliche Hegene/Gambe mit einem einfachen Angel und maximal 5 Anbissstellen handelt, ist es dir frei gestellt, was du beködern willst.



Im alten Berner Reglement war die Hegenfischerei klar definiert. Im neuen steht nicht einmal mehr etwas über das Heben und Senken. D.h., dass heute am Bielersee die Hegene mit 5 Anbissstellen ausgeworfen und eingezogen wird.....



Fazit: Am letzten Angel der Gambe einen Köfi anzubieten ist im Kt. Bern kein Problem!!!



Gruss
Högli

Beitrag von Högli »

@salvenius



Danke für die Präzisierung.

Aber eigentlich wollte das ja Börni wissen und ich habe ihm nur den Link vom Fischereiinspektorat des Kantons Bern angegeben. :wink:



Grüessli, Markus
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salvenius
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Beitrag von salvenius »

Ok, sorry...



Hatte diesen Beitrag nur schnell überflogen....
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