Hegene am Zapfen

Hier kommen die Fragen und Antworten zum Gambe/Hegenefischen rein.
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tom66
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Re: Hegene am Zapfen

Beitrag von tom66 »

Wende dich mal direkt an das FI, sie werden es auch dir gerne erklären das dem so ist.
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Flümi
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Re: Hegene am Zapfen

Beitrag von Flümi »

im Kanton Bern gilt:

über das hat man sich hier im Forum ja schon häufiger gestritten. hab mal Suchfunktion bemüht. die Frage des Anstosses ist, ob der Schwimmkörper auf dem Wasser ist ("Zapfen") oder unter der Wasseroberfläche ("Auftriebskörper"). wenn er auf dem Wasser ist, sind nur 2 Nymphen erlaubt.

viewtopic.php?p=193887#p193887
viewtopic.php?p=189117#p189117
viewtopic.php?p=11216#p11216

tom66: wenn du etwas Schriftliches hast oder sagen könntest, ob du eine Gambe oder Hegene mit 5 oder nur 2 Nymphen meinst, wäre das noch gut :)
Gruss, Stefan
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Arts

Re: Hegene am Zapfen

Beitrag von Arts »

Naja,

Ich verstehe auch den Grund warum das verboten ist. Da mit der Gambe der Wiederhaken erlaubt ist, will man vermeiden das durch einen Schwimmmer passiv gefiischt wird, welches das Verschlucken des Köders erhöht, denn an der Gambe sind ja nicht nur Kunstköder erlaubt...

Macht also durchaus Sinn.

Bei 2 Anbisstellen ist es keine Gambe mehr nd da ist auch der Wiederhaken nicht erlaubt,
Art. 13

e ausser bei den unter c und d aufgeführten Fällen mehr als zwei Anbissstellen zu verwenden und
f ausser beim Einsatz einer Gambe oder Hegene nichtrostende Angeln zu verwenden.
Tom
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tom66
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Re: Hegene am Zapfen

Beitrag von tom66 »

Gemäss FI ist es eine Ausnahmeregelung welche nur für den Thuner und Brienzersee gilt und im Gesetz noch nicht stipuliert ist.

Ich angle mit einer Hegene mit 4 Anbissstellen und Widerhaken inkl. Unterwasserzapfen. Ohne Widerhaken erwischt man die Felchen nie.
Arts

Re: Hegene am Zapfen

Beitrag von Arts »

@Tom66

Das gibt es nicht, es gibt keine Ausnahmeregelungen die noch nicht wie du sagst "stipuliert" ist, aber doch rechtsgültig sein soll.

Massgebend ist gültiges Recht! Und gültiges Recht ist eine

Direktionsverordnung über die Fischerei (FiDV)
22. September 1995


Vor Gericht ist das der Masstab! Sonst könnte ich ja bereits heute wieder mit Wiederhaken Fischen in "Gewässern mit gemischtem Fischbestand", weil ab 1.1.2014 die Verordnung revidiert wird. Gültig ist sie heute noch nicht! Diese "stipulierte" Revision hat noch keine Rechtsgültigkeit!

Und selbst im 2014 ist der Art 13. noch immer Bestand, und auch dann gibt es noch keine Ausnaheregelung für Brienzer und Thunersee. Warum den auch? Warum solte sowas nicht auch im Bielersee erlaubt sein?

Nein Tom66 du liegst falsch.

Tom
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tom66
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Re: Hegene am Zapfen

Beitrag von tom66 »

Dann ruf morgen das FI an und du wirst staunen. Ich wäre doch nicht so dämlich und würde eine verbotene Fischereitechnik anwenden und dabei riskieren mein Patent zu verlieren.
Arts

Re: Hegene am Zapfen

Beitrag von Arts »

Das sag ich ja auch nicht, ich zweifle deine Integrität ja auch nicht an,

Aber, Tatsache ist, was im FiDV steht,gilt. Da kann mir das FI noch lange was sagen, solange die mir nicht ein E-Mail schreiben welches einem Freipass gleicht, ist es eben nicht rechtsgültig.

Ich möchte mal sehen wenns auf hart kommt, ob es gelten würde wenn ich argumentiiere "Ja das FI hat es aber gesagt"

Das Thema ist wirklich gut definiert, es gibt andere Gesetze die weniger klar sind...

Tom
gonefishing

Re: Hegene am Zapfen

Beitrag von gonefishing »

Arts hat geschrieben:Im Kt Bern ist es nicht erlaubt, Hegene, Gambe mit Schwimmer zu kombinieren.
richtig
tom66 hat geschrieben:Falsch, in den Berner Oberland Seen Brienzer und Thunersee ist es erlaubt gemäss FI.
falsch
tom66 hat geschrieben:Ich angle mit einer Hegene mit 4 Anbissstellen und Widerhaken inkl. Unterwasserzapfen.
tom66 hat geschrieben:Ich wäre doch nicht so dämlich und würde eine verbotene Fischereitechnik anwenden und dabei riskieren mein Patent zu verlieren.
Das tust du auch nicht denn der Unterwasserzapfen zählt nicht als 'Schwimmer', insofern ist das auch keine Ausnahme sondern generell im Kanton Bern erlaubt wo die Gambe erlaubt ist
Arts

Re: Hegene am Zapfen

Beitrag von Arts »

Dann ist ja die Grauzone ausgenutzt....

Garuzone desshalb, wenn ich einen Schwimmer überbleie und er unterwasser austariert ist, ist es kein schwimmer mehr?

Der Sinn der dahiner steht ist doch massgebend, und den find ich eben gar nicht so praxisnah.

Mal jetzt ne Technik Frage, was nutz mir denn ein Schwimmer wenn ich ihn nicht sehe? Ich kann ja genauso gut auf einer gewollten Tiefe ohne Schwimmer fischen... Ich weis doch wieviel schnur ich freigebe auch ohne Unterwasserschwimmer, was bringt mir den das Teil? So ein U-Wasser Schwimmer auszutarieren auf eine Tiefe ist wohl schwieriger als 5m schnur zu geben... U-Pose macht nur sinn wenn man vom Grund aus nach oben schnur gibt, so auf Wels z.B...

Ich find da das FiDV eben schon sinnvoll, Ziel ist doch das ich eine Gambe, Hegene aktiv führe um eben ein Verschlucken zu verhindern...

Tom
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Andreas
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Re: Hegene am Zapfen

Beitrag von Andreas »

Ist es möglich, dass die Schwimmerregelung geknickt wurde? Habe gerade einen Fischer darauf hingewiesen, dass dies verboten sein könnte. Und wollte es nachschlagen. Der Artikel 13 lautet nun anders in meinem Reglement, vom Schwimmer ist keine Rede mehr. :?:
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tom66
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Re: Hegene am Zapfen

Beitrag von tom66 »

Es ist erlaubt, auf der Mole Güetital am Thunersee fischen alle so inkl. ich. Wurden schon kontrolliert und war alles i.o.

Gruss

Tom
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Andreas
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Re: Hegene am Zapfen

Beitrag von Andreas »

Super Danke
dann könnte man damit am Bergsee nun auch die Gambe vom Ufer zu den Saibel bringen.
lg
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