Ist das Zapfenfischen oder Gambenfischen?
- Martin
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Gemäss anderen Aussagen von Rolf's Forum (gleicher Beitrag), sind sogar Fischereiaufseher selbst mit dieser Montage unterwegs, was jetzt?
http://felchenforum.ch/viewtopic.php?t=171&start=0
Villeicht sollten wir die oberste Stelle des Fischereiinspektorats Bern über diesen Beitrag informieren um die Problematik zu erläutern.
http://felchenforum.ch/viewtopic.php?t=171&start=0
Villeicht sollten wir die oberste Stelle des Fischereiinspektorats Bern über diesen Beitrag informieren um die Problematik zu erläutern.
Gruss Martin
Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
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Ich danke Stefan und Martin für die Aufmerksamkeit "Felchen vom Ufer aus beangeln"
Meiner Ansicht besteht Handlungsbedarf und eine Anpassung vom Gesetz.
Die Problematik mit dem Buldo und Gambe auf die Egli los zu fischen ist meiner Meinung gerechtfertigt. An guten Tagen sind die Egli's im 5er Pack schnell aus dem Wasser gezogen. Dies wollen wir nicht
Beim Felchenangeln ist es ganz anders. Vom Ufer ist ein Schwarm sehr schwer,wenn überhaupt ausfindig zu machen. Weite Distanzwürfe sind die Regel. Sind die Felchen nicht am Grund,muss die Tiefe noch herausgefunden werden
An die Gesetzeshüter: Glaubt mir,bei allem Respekt,eine Überfischung ist praktisch unmöglich,selbst mit einer 5er Hegene
Meiner Ansicht besteht Handlungsbedarf und eine Anpassung vom Gesetz.
Die Problematik mit dem Buldo und Gambe auf die Egli los zu fischen ist meiner Meinung gerechtfertigt. An guten Tagen sind die Egli's im 5er Pack schnell aus dem Wasser gezogen. Dies wollen wir nicht
Beim Felchenangeln ist es ganz anders. Vom Ufer ist ein Schwarm sehr schwer,wenn überhaupt ausfindig zu machen. Weite Distanzwürfe sind die Regel. Sind die Felchen nicht am Grund,muss die Tiefe noch herausgefunden werden
An die Gesetzeshüter: Glaubt mir,bei allem Respekt,eine Überfischung ist praktisch unmöglich,selbst mit einer 5er Hegene
Zitat: "Villeicht sollten wir die oberste Stelle des Fischereiinspektorats Bern über diesen Beitrag informieren um die Problematik zu erläutern."
Schon gestern Abend habe ich ne Mail ans Berner Fischerei-Inspektorat geschrieben und hoffe, nächste Woche eine eindeutige Antwort zu erhalten.
Sobald ich mehr weiss, meld ich mich wieder
Schon gestern Abend habe ich ne Mail ans Berner Fischerei-Inspektorat geschrieben und hoffe, nächste Woche eine eindeutige Antwort zu erhalten.
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- Uwe
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Hallo zusammen,
habe gestern abend mit einen Fischereiaufseher darüber geredet.
Er meinte, dies sei einfach nicht eindeutig geregelt. Es ist so zu sagen eine Gesetzeslücke.
Und wenn er jemand mit Zapfen und 5 Anbissstellen kontrolliert, würde er gar nichts machen. Für Ihn sei das wie die 2. zugelassene Gambenrute.
habe gestern abend mit einen Fischereiaufseher darüber geredet.
Er meinte, dies sei einfach nicht eindeutig geregelt. Es ist so zu sagen eine Gesetzeslücke.
Und wenn er jemand mit Zapfen und 5 Anbissstellen kontrolliert, würde er gar nichts machen. Für Ihn sei das wie die 2. zugelassene Gambenrute.
Gruss Uwe
Eine Seeforelle zu fangen ist wie ein wunderschöner Sonnenuntergang. Man kann es nicht beschreiben, man muss es erlebt haben.
Eine Seeforelle zu fangen ist wie ein wunderschöner Sonnenuntergang. Man kann es nicht beschreiben, man muss es erlebt haben.
- Martin
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Tja! da sehen wirs! Uneinigkeit auch bei denen die eigentlich alle das selbe predigen sollten. Es besteht effektiv Handlungsbedarf.
Ich kanns keinem übel nehmen, aber ich sehe es anhand des jetzigen Reglementtextes auch als erlaubt an.
Ich kanns keinem übel nehmen, aber ich sehe es anhand des jetzigen Reglementtextes auch als erlaubt an.
Gruss Martin
Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
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Ja eine Klarstellung der Regel sollte es schon geben. War jetzt dreimal am Bielersee und habe ohne besseres wissen so gefischt Zapfen und Gambe mit 5 anbissstellen. Wurde noch nie kontrolliert. Sollte ich da regelwidrig gehandelt haben tut es mir sehr leid. Bin gespannt ob sich das fischerreiinspektorat äußert. Auf der einen Seite möchte ich schlafende riesen nicht wecken, aber als verantwortungsbewusster User dieses Forums will auch ich wie die anderen User unser Hobby nach den Regeln ausüben, und nicht dagegen verstoßen. Wäre doch interessant einen Leserbrief an Petri Heil zu schicken mit dem Link und der Diskussion, mit bitte um Beteiligung. Evtl. überdenkt der Schweizer Gesetzgeber nochmal das Reglement und drückt sich da klarer aus.
Zuletzt geändert von Udo am Mo 29. Jan 2007, 10:45, insgesamt 2-mal geändert.
Klar, es sollte eine Klarstellung geben - und hoffentlich zu Gunsten des Gambenfischens mit dem Zapfen.
Es geht darum, dass in der Schweiz eine Angelmethode nicht als illegal gilt, die in Bayern, Österreich und Südtirol weit verbreitet und legal ist.
Meinetwegen auch mit einer Einschränkung der Anbiss-Stellen auf maximal 3 Springer, wenn mit zwei Ruten gefischt wird.
Es geht darum, dass in der Schweiz eine Angelmethode nicht als illegal gilt, die in Bayern, Österreich und Südtirol weit verbreitet und legal ist.
Meinetwegen auch mit einer Einschränkung der Anbiss-Stellen auf maximal 3 Springer, wenn mit zwei Ruten gefischt wird.
Zuletzt geändert von Reverend am Mo 29. Jan 2007, 11:49, insgesamt 1-mal geändert.
In Bayern ist es so geregelt:
Entweder eine Rute mit 5 Anbisstellen oder 2 Ruten mit je 3 Nymphen. Dabei ist es egal ob man mit der Zupf oder Zapfenrute fischt oder beide miteinander kombiniert.
An einzelnen Gewässern ( z.B. Starnbergersee) ist lediglich eine Rute mit 5 Anbisstellen beim Gambenfischen erlaubt ( auch hier spielt die Art der Gambenfischerei keine Rolle), dies ist jedoch auf der Erlaubniskarte vermerkt
Entweder eine Rute mit 5 Anbisstellen oder 2 Ruten mit je 3 Nymphen. Dabei ist es egal ob man mit der Zupf oder Zapfenrute fischt oder beide miteinander kombiniert.
An einzelnen Gewässern ( z.B. Starnbergersee) ist lediglich eine Rute mit 5 Anbisstellen beim Gambenfischen erlaubt ( auch hier spielt die Art der Gambenfischerei keine Rolle), dies ist jedoch auf der Erlaubniskarte vermerkt
- Martin
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Ich glaube wir haben genug Staub aufgewirbelt und sollten auf eine Antwort abwarten, die es uns logisch vor Augen führt, wieso es so ist. Ich bitte jetz alle das Fischereiinspektorat nicht mit Telefonaten und E-Mails einzudecken, ich glaube sie haben begriffen, dass die Regelung anhand des Reglementes nicht allen klar ist. Bis dahin wünsche ich allen ein kräftiges Petri Heil.
Gruss Martin
Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
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Ein Argument pro Zapfen sollte aber noch aufgeführt werden; ebenfalls in analoger Anwendung:
Wenn ich mit der Nymphe Fliegenfischen betreibe, kann ich bei der Dead-Drift-Methode einen kleinen Schwimmkörper als Bissanzeiger zwischen Flugschnur und Vorfach binden.
Natürlich kann ich die Nymphe auch Zupfen (Einstrippen).
Aber niemand käme - trotz des vorhandenen Schwimmkörpers - auf den Gedanken, zu behaupten, dies sei nun kein Fliegenfischen mehr, sondern Zapfenfischen mit Kunstfliegen. Freilich fische ich beim Fliegenfischen immer maximal mit zwei Anbiss-Stellen, meist nur mit einer einzigen. Aber die Analogie sollte trotzdem deutlich geworden sein:
Warum sollte Gambenfischen mit Hegenenschwimmer kein Gambenfischen mehr sein?
Wenn ich mit der Nymphe Fliegenfischen betreibe, kann ich bei der Dead-Drift-Methode einen kleinen Schwimmkörper als Bissanzeiger zwischen Flugschnur und Vorfach binden.
Natürlich kann ich die Nymphe auch Zupfen (Einstrippen).
Aber niemand käme - trotz des vorhandenen Schwimmkörpers - auf den Gedanken, zu behaupten, dies sei nun kein Fliegenfischen mehr, sondern Zapfenfischen mit Kunstfliegen. Freilich fische ich beim Fliegenfischen immer maximal mit zwei Anbiss-Stellen, meist nur mit einer einzigen. Aber die Analogie sollte trotzdem deutlich geworden sein:
Warum sollte Gambenfischen mit Hegenenschwimmer kein Gambenfischen mehr sein?