Ist das Zapfenfischen oder Gambenfischen?

Hier kommen die Fragen und Antworten zum Gambe/Hegenefischen rein.
Antworten

Gambe und Zapfen - Ist das Zapfenfischen oder Gambenfischen?

Ja, das ist Zapfenfischen - also maximal 2 Anbiss-Stellen
19
30%
Nein, das ist Gambenfischen - also bis zu 5 Anbiss-Stellen
34
54%
Das kann ich nicht entscheiden.
10
16%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 63

Reverend

Ist das Zapfenfischen oder Gambenfischen?

Beitrag von Reverend »

Diese Umfrage starte ich auf Grund eines anderen Threads hier in diesem Unterforum:



viewtopic.php?t=1256


Felchenfischer hat geschrieben:Hallo Freunde,



ich habe von Jörg Ramseier, Fischereiaufseher im Seeland folgende E-Mail erhalten :!:





Lieber Felchenfischer,



ich heisse Jörg Ramseier und bin staatlicher Fischereiaufseher im Seeland. Mit Interesse habe ich ihre SEHR informative und umfassende Felchenfischer-Page durchgesehen. Ich gratuliere ihnen zu der gelungenen Page und werde die Seite sicher regelmässig besuchen.



Im Forum bin ich auf Unsicherheiten bezüglich der Verwendung des Felchenzapfens resp. der Anzahl der erlaubten Anbissstellen gestossen. Offenbar ist nicht allen Fischern klar wie viele Anbissstellen bei der Verwendung des Felchenzapfens erlaubt sind. Ich nehme die Gelegenheit wahr und probiere ihnen die gesetzlichen Bestimmungen kurz zu erläutern:






Die für die Ausübung der Angelfischerei wichtigen Bestimmungen befinden sich in der Direktionsverordnung über die Fischerei (FiDV) vom 22.09.1995 und werden den Angelfischern als Reglement über die Fischerei abgegeben (rosarote Beilage zum Patent). Im Reglement über die Fischerei sind die für den Angelfischer wichtigsten Fischereivorschriften von Bund und Kanton auszugsweise abgedruckt.





Art. 13. der Direktionsverordnung (S. 15 Fischereireglement) regelt die Anzahl der Anbissstellen für die Fischerei in den Gewässern mit staatlichem Fischereirecht.




Demnach dürfen:



- nur bei Gambe oder Hegene maximal 5 Angeln (=Anbissstellen) verwendet werden!



- bei Köderfischsystemen, Spinnern, Wobblern und dergleichen mit einer Länge von mehr als 10 cm maximal 3 Anbissstellen (z.B. 3 Dreiangel) angebracht werden und kleinere Systeme und dergleichen können maximal 2 Anbissstellen aufweisen.




Jede andere Art der Fischerei darf nur mit maximal zwei Anbissstellen ausgeführt werden. Die Zapfenfischerei fällt somit unter diese Regelung und es dürfen auch mit dem sog. Felchenzapfen maximal zwei Anbissstellen verwendet werden.



Diese Regelung ist bisher von den Gerichten immer gestützt worden und hat keinen Anlass zu Diskussionen gegeben.



Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, möchte es aber unterlassen in eine Diskussion innerhalb des Felchenfischer Forums eingebunden zu werden.



Ich wünsche ihnen weiterhin gutes Gelingen bei der Pflege ihrer Homepage und Petri-Heil beim Fischen in unseren schönen Gewässern!



Mit freundlichem Fischergruss







Jörg Ramseier

Fischereiaufseher

Fischzucht

2514 Ligerz



Tel. 032 315 29 47






Wir, dass Fischerforum Team danken Jörg Ramseier für seine ausführlichen Erläuterungen zum Thema "Anbissstellen beim Zapfenfischen auf Felchen" :!:


Es handelt sich dabei um eine analoge Anwendung und Auslegung geltenden Rechts auf eine bislang unbekannte Angelmethode.

gefragt ist eure eigene Meinung zu dieser Rechtsauslegung.
Zuletzt geändert von Reverend am Fr 26. Jan 2007, 23:15, insgesamt 1-mal geändert.
Helmut

Beitrag von Helmut »

Also für mich ist die Sache zu 100% klar das es sich um Gambenfischen handelt :!:
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Beitrag von Bassmaster »

Also ich sehe das so, da schwimmt ein Zapfen auf dem Wasser also ist es Zapfenfischen.



Gruss



Pädu
Gruss Pädu

Merke: Der schlechteste Angeltag ist immer noch besser als der beste Arbeitstag!
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Martin
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Beitrag von Martin »

Da es sich hier um eine neue Methode handelt, gilt es zuerst zu definieren, ob es jetzt Zapfenfischen oder Gambenfischen ist, da beide Möglichkeiten kombiniert werden. Hier scheint meiner Meinung nach eindeutig eine Lücke des Reglements aufgedeckt worden sein, wo Handlungsbedarf besteht.

Da bei Artikel 13 (FiDV) des Kantons Bern die Gambe / Hegene speziell erwähnt wird und nichts von der Kombinationsmöglichkeit mit Zapfen steht, aber vom Jucker schon, sehe ich diese Methode als Gamben / Hegenenfischen, da der eigentliche Köder eine Gambe oder Hegene ist und kein Wobbler, Löffel, Spinner oder dergleichen.

Es handelt sich hier um einen Graubereich oder einen Gummiparagraphen, welchen es neu zu defineiren gilt, um Klarheit zu schaffen.

Des weiteren finde ich es dem so oder so schon eingeschränkten Uferfischer gegenüber den Bootsfischer nicht mehr als fair, wenn diese Methode als erlaubt deklariert wird.



Art. 13 Regalgewässer



In Regalgewässern ist es verboten,



a. Fische zum Zwecke des Fangens anzufüttern;



b. die zur Angel- und Köderfischerei eingesetzten Geräte unbeaufsichtigt zu lassen;



c. eine Gambe oder Hegene mit mehr als fünf Angeln zu verwenden oder diese mit dem Jucker zu kombinieren;



d. an Köderfischsystemen, Spinnern, Wobblern und dergleichen von weniger als 10 cm Länge mehr als zwei Anbissstellen bzw. bei solchen von mehr als 10 cm Länge mehr als drei Anbissstellen anzubringen;



e. ausser bei den unter c und d aufgeführten Fällen mehr als zwei Anbissstellen zu verwenden und



f. ausser beim Einsatz einer Gambe oder Hegene nichtrostende Angeln zu verwenden.
Gruss Martin

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Caras
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Beitrag von Caras »

Da bei Artikel 13 (FiDV) des Kantons Bern die Gambe / Hegene speziell erwähnt wird und nichts von der Kombinationsmöglichkeit mit Zapfen steht...


Habe ich auf der auf der offiziellen Berner Seite für Angler gefunden, (Seite vom Kanton):

(unter ->Thunerseefelchen -> Fangmethoden


http://www.vol.be.ch/lanat/fischerei/Default.html




Zitat:

Wenn die Egli an der Wasseroberfläche nach Kleinfischen jagen, wird am besten mit der Gambe an einer Wasserkugel (Buldo) rasch ruckartig über die Oberfläche gezogen.


Die Frage ist nun nur noch, ob eine Wasserkugel auch als Zapfen gilt.

- Wenn ja, ist der Zapfen ausdrücklich erlaubt.

- Wenn nein, könnt ihr wenigstens beruhigt eine Wasserkugel verwenden, da dieses System klar empfohlen wird.



Simu
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Martin
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Beitrag von Martin »

Tja die Wasserkugel!?

ganz gefüllt kein Schwimmer mehr (macht zwar nicht so viel Sinn), ungefüllt oder nur teilweise gefüllt, Schwimmer!

Selbst hier kriegt man evt. Probleme :-)



Aber meiner Meinung nach ist dies ein Schwimmer und darf gemäss der obigen Auslegung nicht mit der Gambe kombiniert werden, was aber nirgendwo im Reglement erwähnt wird. Aber auf der Inspektoratseite wird diese Methode noch empfohlen, was natürlich jetzt wiedersprüchlich ist und anscheinend doch nicht so klar scheint. Es besteht anscheinend wirklich handlungsbedarf.
Gruss Martin

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Beitrag von Martin »

Kommt wir noch was anderes in den Sinn :idea:



Eigentlich sind es drei Versionen von Angelmethoden in einer kombiniert, wenn man schon ein wenig pingelig sein will.



1. Schwimmer

2. Hegene / Gambe

3. wegen des Bleis am Boden auch noch Grundfischen :-)



Was jetzt :?: :?: :?:
Gruss Martin

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Beitrag von Caras »

Ich möchte noch erwähnen, dass meines Wissens im ganzen Reglement bei der Köderpräsentation nie unterschieden wird, ob mit oder ohne Zapfen gefischt wird. Die einzige Ausnahme ist beim Freianglerrecht, was uns hier ja nicht betrifft.



D.h.

- Ich kann einen Spinner mit Zapfen, Wasserkugel, Spirulino oder lose (wenn ihr es versuchen wollt, auch am Grundblei) präsentieren.

- Ich kann einen Hacken mit Wurm am Laufzapfen, festen Zapfen, lose, Grundblei usw. anbieten

- Auch die Fliege, z.B. Sreamer, darf nicht nur mit der Fliegenrute angeboten werden, ich kann sie ebenso mit der Spinnrunte, am Zapfen usw. verwenden.



Folglich kann ich auch eine Gampe/Hegene wie die anderen Methoden präsentieren, wenn es nicht ausdrücklich anders erwähnt ist.



Wenn diese Komentare auch Fischereiaufseher lesen, sind wir alle dankbar, wenn sie sich auch zu Wort melden. Es geht hier ja auch recht anonym, es wäre aber gut, wenn er sich als Aufseher zu erkennen gibt, damit wir ihn auch speziefisch ansprechen (Nicht diskriminieren) könnten.

Es geht ja nicht darum, einen Aufseher zu diskriminieren, es geht darum, dass wir alle einig werden, wie das Gesetz ist, ausgelegt wird und wie und warum es erweitert und verändert werden sollte. (Immer noch zum Schutze der Fisches).



Weiter denke ich, sollten wir das Gesetz auch mit Vernunft angehen und nicht immer bis ans Äusserste reizen.

Aber Das Thema mit Gampe und Zapfen ist wichtig, gelöst werden.





Simu
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Rolf
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Beitrag von Rolf »

Hallo Freunde,





so, da es heute devinitiv nichts mit Felchenpimpen wird, dass Wetter spielt nicht mit :roll: :lol: habe ich mich mit einem Fischereiaufseher aus dem Kt. Bern in Verbindung gesetzt. Er möchte im Forum nicht genannt werden!



so seine Auslegung:



Fischen mit der Gambe/Hegene mit 5 Anbissstellen ist ausschliesslich OHNE Zapfen (Schwimmer) oder andere Schwimmkörper erlaubt. Daran darf kein Jucker montiert werden.



Beim Fischen mit dem Zapfen (Schwimmer) oder anderen Schwimmkörpern, egal welche Zielfische, sind 2 Anbissstellen erlaubt.




:!:
Gruss Rolf

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Reverend

Beitrag von Reverend »

Wie's scheint, müssen wir Bayern uns nun doch wieder vom Bielersee-Treffen abmelden und auf unsere Weise stattdessen auf dem Schliersee oder Spitzingsee fischen . :cry:



War ein Scherz!



Das komische ist:

Wenn wir hier bei uns mit zwei Ruten fischen, dann meist mit einer Rute mit Zapfenmontage und mit einer Heberute, jeweils bestückt mit einer 3er-Hegene.



Bei euch scheint es aber statthaft zu sein, mit zwei Ruten zu fischen, die folgendermaßen bestückt sind:

Zapfenrute: 2 Springer (gilt ja nicht als Gambenrute)

Heberute: 5er-Hegene

Das macht zusammen 7 Springer. Einer mehr, als bei uns erlaubt. :wink:
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Beitrag von Rolf »

Reverend hat geschrieben:
Bei euch scheint es aber statthaft zu sein, mit zwei Ruten zu fischen, die folgendermaßen bestückt sind:

Zapfenrute: 2 Springer (gilt ja nicht als Gambenrute)

Heberute: 5er-Hegene

Das macht zusammen 7 Springer. Einer mehr, als bei uns erlaubt. :wink:




:wink: zwei Zupfruten mit jeweils 5 Anbisstellen sind erlaubt :!:



macht 10 Anbissstellen :wink:





= 4 mehr als in Bayern :wink: 8) :lol: :?:





aber, die werden nicht von einem Zapfen (Schwimmer) getragen und das dürfte der "Knackpunkt" sein :idea:
Gruss Rolf

Rettet die Würmer, fischt mit der Nymphe!
Reverend

Beitrag von Reverend »

Und wie fischt man mit zwei Heberuten zur gleichen Zeit???



Man könnte höchstens eine Picker - oder medium-feeder-Rute (feinste Zitterspitze) mit einer Gambenmontage bestücken, sie quer über das Boot legen und eben vertikal angeln - in der Hoffnung, dass sich das Schwanken des Bootes auf die Gambe überträgt.

Und mit der Zupfrute "pimpt" man dann aktiv.



Ich verstehe aber jetzt den Grund, warum das Zapfenfischen mit der Hegene bei euch nicht bekannt gewesen ist.
Zuletzt geändert von Reverend am Sa 27. Jan 2007, 11:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Martin
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Beitrag von Martin »

Felchenfischer hat geschrieben:Hallo Freunde,





so, da es heute devinitiv nichts mit Felchenpimpen wird, dass Wetter spielt nicht mit :roll: :lol: habe ich mich mit einem Fischereiaufseher aus dem Kt. Bern in Verbindung gesetzt. Er möchte im Forum nicht genannt werden!



so seine Auslegung:



Fischen mit der Gambe/Hegene mit 5 Anbissstellen ist ausschliesslich OHNE Zapfen (Schwimmer) oder andere Schwimmkörper erlaubt. Daran darf kein Jucker montiert werden.



Beim Fischen mit dem Zapfen (Schwimmer) oder anderen Schwimmkörpern, egal welche Zielfische, sind 2 Anbissstellen erlaubt.




:!:


Dann solte man es auch so niederschreiben!

Ist mir persönlich zu offen und sagt zuwenig aus, keine Strafe ohne Gesetz und hier scheint es der Fall zu sein.

Es ist anahnd der Aussage / Interpretation undurchsichtig deklariert, oder zumindest so, dass es nicht ausgeschlossen werden kann.

Beim Jucker haben sie es ja auch gemacht (Gefahr Fische schränzen)!

So wie es aussieht bin ich nicht alleine mit der Meinung, obwohl ich noch nie so geangelt habe, aber die Methode immer beliebter wird. Einen besonderen Vorteil scheint hier auch nicht gegeben zu sein, es erhöht lediglich den Erfolg des Ufer Fischers ein wenig an den, der Bootsfischer anzupassen (versuche mal vernünftig vom Ufer aus auf Felchen zu Fischen). Handlungsbedarf für eine Bereinigung besteht auf jeden Fall da doch etwa die hälfte der Fischer dies nicht richtig intepretieren oder eben doch ;-)
Gruss Martin

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Reverend

Beitrag von Reverend »

Vielleicht sollte sich doch mal ein fischereilich beschlagener Jurist dazu äußern...
Helmut

Beitrag von Helmut »

Es kann doch nicht angehen das ein Fischereiaufseher sein Gedankengut als geltendes Recht ansieht :roll:

Gampenfischen ist mit 5 Anbisstellen erlaubt, es steht nirgends niedergeschrieben wie das Gampenfischen zu erfolgen hat, oder täusch ich mich da :?:
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