Ist das Zapfenfischen oder Gambenfischen?

Hier kommen die Fragen und Antworten zum Gambe/Hegenefischen rein.
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Gambe und Zapfen - Ist das Zapfenfischen oder Gambenfischen?

Ja, das ist Zapfenfischen - also maximal 2 Anbiss-Stellen
19
30%
Nein, das ist Gambenfischen - also bis zu 5 Anbiss-Stellen
34
54%
Das kann ich nicht entscheiden.
10
16%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 63

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Martin
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Beitrag von Martin »

Es wurde aber vom Fischereiinspektorat BE anders ausgelegt und ist deshalb so zu befolgen, wenn man keinen Ärger will.

Ob Sinn oder Unsinn wurde vermutlich hier schon genüge diskutiert und es wurde ja von offizieller Stelle berichtigt, da jede Menge Zweifel bei verschiedenen Anglern bestanden.

Es bleibt also nichts anderes übrig als sich daran zu halten und montieren den Zapfen 50cm unter der Wasseroberfläche ;-)
Gruss Martin

Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
Reverend

Beitrag von Reverend »

Es würden wohl auch 5cm unter der Wasseroberfläche reichen.

Er darf nur nicht rausgucken. :wink:
Mario

Beitrag von Mario »

Reverend hat recht!



Sobald der Zapfen nicht sichtbar ist,gilt er als versunken.



Mit dem Tiefenmesser kann die Wassertiefe sehr genau herausgefunden werden.Somit ist die Einstellung ein Kinderspiel,vorausgesetzt man wirft die gleiche Entferung (vom Ufer aus). Auf dem Boot macht das Echolot seinen Job ganz gut und das Einstellen vom Stopperknoten ist auch viel angenehmer :lol:



Werde am Samstag probehalber die versunkene Methode vom Boot aus anwenden. Anbei lasse ich den Zapfen knapp unter der Wasseroberfläche schwimmen.



Aber glaubt mir, auch mit 2 Anbissstelle fängt sich gut :wink:
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Uwe
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Beitrag von Uwe »

Ausserdem kann man die 2. Rute genauso nebenan legen ohne Zapfen.



So hab ich auch schon etliche Felchen gefangen. Deshalb werd ich jetzt nicht wieder was Neues ausprobieren und schlafende Hunde wecken.



Genauso bin ich der gleichen Meinung wie Mario, dass 2 Anbissstellen reichen und fangen. Wenn die Felchen beissen, dann beissen sie. wenn nicht dann kann man 10 Anbissstellen haben und es hat keinen Wert.
Gruss Uwe
Eine Seeforelle zu fangen ist wie ein wunderschöner Sonnenuntergang. Man kann es nicht beschreiben, man muss es erlebt haben.
Stefan

Beitrag von Stefan »

Mario hat geschrieben:Werde am Samstag probehalber die versunkene Methode vom Boot aus anwenden. Anbei lasse ich den Zapfen knapp unter der Wasseroberfläche schwimmen.


Das Boot steht bis dann frisch gestrichen bereit. Wir fahren in den hinteren Seeteil und schlagen so richtig zu :!: :D
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Uwe
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Beitrag von Uwe »

Hinteren Seeteil?



Da heisst Richtung Erlach/Vinelz???? Dann sieht man sich sicherlich :wink:
Gruss Uwe
Eine Seeforelle zu fangen ist wie ein wunderschöner Sonnenuntergang. Man kann es nicht beschreiben, man muss es erlebt haben.
Stefan

Beitrag von Stefan »

@ Uwe: wahrscheinlich vor dem Schloss. Nur das Wetter kann uns noch aufhalten...
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Rolf
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Beitrag von Rolf »

Stefan hat geschrieben: Nur das Wetter kann uns noch aufhalten...




Lokalprognose – 9 Tage :wink:
Gruss Rolf

Rettet die Würmer, fischt mit der Nymphe!
gonefishing

Beitrag von gonefishing »

Nachdem ich ja gerade erst mit dem Felchenfischen begonnen habe, habe ich diesen Thread erst jetzt gelesen. Soweit ich alles gelesen habe, geht es nur um die rechtliche Situation im Kanton Bern. Wie sieht es in anderen Kantonen aus? Ich habe mal das Reglement vom Murtensee studiert, dort ist es genauso unklar:



Art. 15 Angeln: Allgemeines

Die Angeln dürfen mit Ausnahme der Schleppangel und der Gambe einen

einzigen Köder mit einfachen, doppelten oder dreifachen Angelhaken,

insgesamt jedoch höchstens 9 Schenkel aufweisen.

Art. 17 Gambe

Es darf nur eine Gambe verwendet werden und zwar unter folgenden

Bedingungen:

a) Ihre Verwendung ist vom 15. April bis 30. Juni und vom 1. November

bis 31. Dezember verboten.

b) Sie darf mit höchstens 5 einfachen Angelhaken verwendet werden.

c) Ihre Verwendung von einem absichtlich getriebenen Wasserfahrzeug

aus ist nicht gestattet, und es ist verboten, das Wasserfahrzeug an einer

Boje oder einem Fischereigerät zu befestigen oder sich diesen auf

weniger als 50 m zu nähern.

d) Das Werfen mit der Gambe von einem Wasserfahrzeug aus ist

untersagt.

e) Die Beschwerung der Gambe darf nur am Ende der Angel oder

oberhalb des letzten Hakens angebracht werden.

Art. 19 Andere Angeln

1 Von den folgenden Angeln dürfen höchstens 4 verwendet werden:

Schwebangel, Senkangel, Setzangel oder Wurfangel.

2 Die vom Ufer aus verwendete Angelrute darf nicht mehr als 10 m vom

Fischer entfernt sein. Jede Angel muss überwacht werden.



Darf ich jetzt also mit Schwimmer und Gambe dort mit nur einer Rute und 5 Nymphen fischen, oder mit 4 Ruten und jeweils einer Nymphe?



Im Kanton Bern dürfte ich, wenn ich es richtig verstehe, neben der Zupfrute noch eine Zapfenrute mit 2 Nymphen auslegen. Damit könnte man vom Ufer schon etwas mehr ausrichten.



Gruss, Mattu
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