Anbissstellen beim Zapfenfischen auf Felchen
- Salmotti
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Das ist aber keine Antwort auf obige Frage von Helmut, Frrrreund Rolf... Das Reglement sagt mir nur, das bei einer Hegene max. 5 Anbisstellen vorhanden sein dürfen. Es umschreibt nicht den Vorgang "Fischen mit der Hegene". Es wird doch nicht vorgeschrieben wie ich mit der Hegene zu fischen habe
Waisch wani main?
Waisch wani main?
Es grüsst mit fischigen Händen
Salmotti
Salmotti
Hallo zusammen
Da muss ich zugeben, falls ich mal den Felchenzapfen probiert hätte, dann ganz sicher mit einer 5er Gambe. Ich hätte mich also unbewusst strafbar gemacht oder es wäre jedenfalls so ausgelegt worden
Liebe Gesetzgeber: denkt doch an so innovative Fischer wie Mario, wer sich so Mühe gibt und vom Ufer aus erfolgreich Felchen fängt, sollte nicht noch durch solche Paragraphen eingeengt werden.
Bei dieser Gelegenheit könnte ja auch das Nachtverbot nochmals überdacht werden...
Da muss ich zugeben, falls ich mal den Felchenzapfen probiert hätte, dann ganz sicher mit einer 5er Gambe. Ich hätte mich also unbewusst strafbar gemacht oder es wäre jedenfalls so ausgelegt worden
Liebe Gesetzgeber: denkt doch an so innovative Fischer wie Mario, wer sich so Mühe gibt und vom Ufer aus erfolgreich Felchen fängt, sollte nicht noch durch solche Paragraphen eingeengt werden.
Bei dieser Gelegenheit könnte ja auch das Nachtverbot nochmals überdacht werden...
Zuletzt geändert von Stefan am Fr 26. Jan 2007, 23:03, insgesamt 1-mal geändert.
Noch einmal:
Das Gambenfischen mit dem Schwimmer ist bislang nicht bekannt gewesen.
Als Gambenfischen galt bislang nur das Fischen mit Gambe und Heberute.
Herr Ramseier erklärt darum Gambenfischen mit Schwimmer nicht als Gambenfischen, sondern als Zapfenfischen und wendet die Bestimmungen, die für das Zapfenfischen gelten (maximal 2 Anbiss-Stellen) analog auf die Angeltechnik Gambe und Schwimmer an.
Es handelt sich hierbei also nicht um ein Gesetz, sondern um eine Auslegung desselben.
Endgültige Klärung könnte nur durch ein Gerichtsurteil herbeigeführt werden.
Aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Nicht, dass ich mich da nicht gut aufgehoben fühlen würde - aber es kommt dann darauf an, ob der Richter was vom Angeln versteht oder nicht. Und wie offen er für neue Angeltechniken ist - vor allem, wenn sie aus Bayern und Österreich kommen.
Das Gambenfischen mit dem Schwimmer ist bislang nicht bekannt gewesen.
Als Gambenfischen galt bislang nur das Fischen mit Gambe und Heberute.
Herr Ramseier erklärt darum Gambenfischen mit Schwimmer nicht als Gambenfischen, sondern als Zapfenfischen und wendet die Bestimmungen, die für das Zapfenfischen gelten (maximal 2 Anbiss-Stellen) analog auf die Angeltechnik Gambe und Schwimmer an.
Es handelt sich hierbei also nicht um ein Gesetz, sondern um eine Auslegung desselben.
Endgültige Klärung könnte nur durch ein Gerichtsurteil herbeigeführt werden.
Aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Nicht, dass ich mich da nicht gut aufgehoben fühlen würde - aber es kommt dann darauf an, ob der Richter was vom Angeln versteht oder nicht. Und wie offen er für neue Angeltechniken ist - vor allem, wenn sie aus Bayern und Österreich kommen.
Zuletzt geändert von Reverend am Fr 26. Jan 2007, 22:55, insgesamt 1-mal geändert.
Das ganze Thema wär doch mal was für die Petri Heil
Ich finde es mehr als bedenklich wenn ein Fischereiaufseher sowas nach eigenen Gedankengut auslegen kann
Man kann doch nicht jemand vorschreiben wie ich mit einer Gambe zu fischen hab
Einen Köderfisch kann ich auch mit Zapfen, System oder auf Grund anbieten.
Ich finde es mehr als bedenklich wenn ein Fischereiaufseher sowas nach eigenen Gedankengut auslegen kann
Man kann doch nicht jemand vorschreiben wie ich mit einer Gambe zu fischen hab
Einen Köderfisch kann ich auch mit Zapfen, System oder auf Grund anbieten.
Es ist ganz einfach, ich werde für Sonntag aus 2 Gamben
5 daraus machen
Ein positiver Nebeneffekt. Sollte ich eine Hegene in den Jenseits befördern (was mir zwischendurch passiert) habe ich noch genügend Reserve in der Tasche
Schliesslich habe ich meine Felchen meist mit den untersten Nymphen gefangen
5 daraus machen
Ein positiver Nebeneffekt. Sollte ich eine Hegene in den Jenseits befördern (was mir zwischendurch passiert) habe ich noch genügend Reserve in der Tasche
Schliesslich habe ich meine Felchen meist mit den untersten Nymphen gefangen
Helmut hat geschrieben:Das ganze Thema wär doch mal was für die Petri Heil
Ich finde es mehr als bedenklich wenn ein Fischereiaufseher sowas nach eigenen Gedankengut auslegen kann
Man kann doch nicht jemand vorschreiben wie ich mit einer Gambe zu fischen hab
Einen Köderfisch kann ich auch mit Zapfen, System oder auf Grund anbieten.
Nun ja, man muss zumindest zugestehen, dass es auf Grund des geltenden Rechts eine mögliche Auslegung ist.
Ob sie auch angemessen ist, ist dann juristisch zu klären.
ERinnerst du dich an die hitzigen Diskussionen in Sportsendungen, als vor ca. 15 Jahren die ersten Skispringer die Skier beim Sprung nicht mehr parallel hielten, sondern sie in V-Form auseinander nahmen?
Heute springt jeder Skispringer so. Aber damals würde erwogen, zwei verschiedene Disziplinen beim Skispringen einzuführen.
Ähnlich war es beim Skilanglauf: klassisch oder Skaten?
Da gibt es nun zwei verschiedene Disziplinen...
Ich habe in einem anderen Thread mal eine Umfrage gestartet. Da könnt ihr abstimmen.
Die Schweiz ist ja bekannt für ihre Basisdemokratie, oder?
- Caras
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Man fischt doch mit der Gambe
Demnach dürfen:
- nur bei Gambe oder Hegene maximal 5 Angeln (=Anbissstellen) verwendet werden!
- bei Köderfischsystemen, Spinnern, Wobblern und dergleichen mit einer Länge von mehr als 10 cm maximal 3 Anbissstellen (z.B. 3 Dreiangel) angebracht werden und kleinere Systeme und dergleichen können maximal 2 Anbissstellen aufweisen.
Wer hat das beschlossen oder wo ist das niedergeschrieben
Die Zapfenfischerei fällt somit unter diese Regelung und es dürfen auch mit dem sog. Felchenzapfen maximal zwei Anbissstellen verwendet werden.
Freut mich, dass ich doch noch unterstützung erhalte.
Ich denke, wer schweigt wie ein Fisch, und alle vermeintlichen Gesetzte annimmt, wie sie einem gesagt werden, ohne zu prüfen, wird verlieren.
Ich behaupte, wenn wir in so einem Fall angeklagt würden und wir uns wehren, so müsste jedes Gericht uns recht geben, da es in keinem Gesetz annähernd verboten ist.
Die Schweizer Richter müssen die Schuld, nicht die Unschuld beweisen.
Das Steht im Gesetz und wird auch so gehandhabt.
Soll mal jemand anhand des jetzigen Gesetztes beweisen, dass man die Hegene nicht mit Zapfen fischen darf.
Ich denke, hier wird der Bauer als dumm verkauft.
Also wenn ich beginne mit Hegene und Zapfen zu fischen, dann mit 5 Anbissstellen, bis jemand das Gegenteil einleuchtend und mit Fakten beweisen kann. Zur Zeit würde ich mich sogar vor Gericht selber verteidigen, so überzeugt mich das jetzige Gesetz.
Aber ACHTUNG:
Es gillt jedoch nicht, einen Hegenenzapfen zu verwenden und dann einfach irgendwie 5 Köder anzubringen. Es muss eine Hegene/Gampe nach Definition sein.
Und wenn Ihr nun in der Aare mit der Hegene und Zapfen auf Forellen und Äschen geht, dann wird schon bald im Gesetz verankert werden, dass es verboten ist.
Und ich wäre dann sogar froh darüber.
Also seid behutsam und angelt auf dem See auf Felchen.
Simu
- Martin
- Fischerforum Cheffe
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Im Prinzip geht man von dieser Redensart aus: Keine Strafe ohne Gesetz!
Und in diesem Fall ist es eindeutig Auslegungssache, was aber in beide Richtungen funktioniert und daher nicht klar definiert ist.
Eigentlich beschreiben die Fischereimethoden die Köderwahlmethoden (Wobbler, Spinner, Köfi, usw.) und deren Anbissstellenl und nicht die Tackle Kombinationen, ausser es ist so ausdrücklich geschrieben wie beim Beispiel des Juckers. Und genau das ist es was verunsichert dass die Gambe / Hegene ausdrücklich einzel erwähnt wird, aber von der Kombination mit einem Schwimmer wird da nicht gesprochen. Meiner Meinung nach währe dies vor Gericht anfechtbar, da es sich trotzdem um ein Gamben oder Hegenen Tackle handelt. Es wird ja auch nicht geschrieben wie man die Hegene an der Schnur befestigt, oder ob ein Schwimmer dazwischen geschalten werden muss (ausser man geht auf die offizielle Fischereiinspektorat Seite wo diese Methode ausdrücklich noch empfohlen und erwähnt wird , welche Seite aber nicht Bestandteil des Reglements ist).
Und in diesem Fall ist es eindeutig Auslegungssache, was aber in beide Richtungen funktioniert und daher nicht klar definiert ist.
Eigentlich beschreiben die Fischereimethoden die Köderwahlmethoden (Wobbler, Spinner, Köfi, usw.) und deren Anbissstellenl und nicht die Tackle Kombinationen, ausser es ist so ausdrücklich geschrieben wie beim Beispiel des Juckers. Und genau das ist es was verunsichert dass die Gambe / Hegene ausdrücklich einzel erwähnt wird, aber von der Kombination mit einem Schwimmer wird da nicht gesprochen. Meiner Meinung nach währe dies vor Gericht anfechtbar, da es sich trotzdem um ein Gamben oder Hegenen Tackle handelt. Es wird ja auch nicht geschrieben wie man die Hegene an der Schnur befestigt, oder ob ein Schwimmer dazwischen geschalten werden muss (ausser man geht auf die offizielle Fischereiinspektorat Seite wo diese Methode ausdrücklich noch empfohlen und erwähnt wird , welche Seite aber nicht Bestandteil des Reglements ist).
Zuletzt geändert von Martin am Sa 27. Jan 2007, 09:35, insgesamt 2-mal geändert.
Gruss Martin
Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
Natürlich könnte es einer auch - wie von dir, lieber Caras, angeregt - drauf ankommen lassen. Aber das bringt ihm eine Menge Ärger ein und kostet Nerven. Und der Ausgang ist ungewiss.
Martin hat schon recht: durch die "neue" (in Bayern und Österreich ist sie uralt) Methode des Hegenenzapfens ist Rechtsunsicherheit eingetreten.
Handlungsbedarf besteht, um Rechtssicherheit herzustellen.
Könnt ihr Berner Fischer denn so etwas wie ein Volksbegehren / Volksentscheid herbeiführen über einen Gesetzesentwurf, der eindeutige Regelungen trifft?
Martin hat schon recht: durch die "neue" (in Bayern und Österreich ist sie uralt) Methode des Hegenenzapfens ist Rechtsunsicherheit eingetreten.
Handlungsbedarf besteht, um Rechtssicherheit herzustellen.
Könnt ihr Berner Fischer denn so etwas wie ein Volksbegehren / Volksentscheid herbeiführen über einen Gesetzesentwurf, der eindeutige Regelungen trifft?
guten morgen zusammen
herr ramseier wird sicherlich diese diskussion mitverfolgen.
für mich bleibt eine gambe / hegene - immer noch eine - ob mit auftrieb, oder ohne. daher die 5 erlaubten angeln/haken.
die nymphen werden bei beiden varianten senkrecht als köder angeboten.
bei uns spielt es keine rolle, ob ich 2 zupfruten oder 2 zapfenruten auslege. die anzahl der köder ist entscheidend. (am utersee allerdings max. 3haken.)
herr ramseier wird sicherlich diese diskussion mitverfolgen.
für mich bleibt eine gambe / hegene - immer noch eine - ob mit auftrieb, oder ohne. daher die 5 erlaubten angeln/haken.
die nymphen werden bei beiden varianten senkrecht als köder angeboten.
bei uns spielt es keine rolle, ob ich 2 zupfruten oder 2 zapfenruten auslege. die anzahl der köder ist entscheidend. (am utersee allerdings max. 3haken.)
- Martin
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Da Gerhard eine Umfrage erstellt hat kann jetzt dort weiter diskutiert werden, damit nicht an zwei Orten gleichzeitig Meinungen eingebracht werden müssen. Ich schliesse diesen Beitrag und werde bei der Umfrage noch einen Link auf diesen Beitrag legen, damit sich alle ein Bild über die bereits getätigten Äuseserungen machen können.
Hier gehts zur Umfrage!
viewtopic.php?t=1260
Hier gehts zur Umfrage!
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Gruss Martin
Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
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