NEWSLETTER - 26. Januar 2010
Die Fischerei im Visier
Am Zürichsee wird ein Fischer angeklagt, weil er korrekt und legal vom Ufer aus einen 22-pfündigen Hecht erbeutet. Trotzdem unterstellt ihm der Zürcher Tierschutz Tierquälerei, der Zürcher Tieranwalt
unterstützt die Anzeige und der Staatsanwalt erhebt tatsächlich Anklage!
Ja, lieber Leser, Sie sind im falschen Film. Der Vorspann beginnt in den 1980er-Jahren als die deutsche Irrlehre auf die Schweiz überschwappt. Tierschutz-Extremisten wie Dr. Kessler aus dem Thurgau laufen Sturm gegen
die Fischerei. Obwohl der Extremist verschiedentlich gerichtlich verurteilt wird – unter anderem wegen widerrechtlicher Verwendung von «Petri-Heil»-Illustrationen – finden seine Thesen im Bundesamt für Veterinärwesen (Bvet) offene Ohren. «Wehret den Anfängen» schreiben wir, als das Verbot des lebenden Köderfischs erlassen wird. Immerhin gewährt der Bund nach empörten Protesten der Fischer den Kantonen das Recht für Ausnahmen. Im Kanton Zürich werden diese letztes Jahr still und leise abgeschafft! Dann folgt das Verbot des Widerhakens – wohlverstanden nicht nur in Salmoniden-Fliessgewässern, wie wir es seit Jahrzehnten befürworten und praktizieren. Und nun vor zwei Jahren kommen Hälterungsverbot und obligatorische Ausbildung dazu. Ein «catch and release»-Verbot, wie es in Deutschland gehandhabt wird, können wir zwar weitgehend abwenden, aber die schizophrene Philosophie «nur ein toter Fisch ist ein guter Fisch» wird aktiv verbreitet. Also wappnen wir uns für einen Musterprozess im Graubereich dieser durchlöcherten Anlandepflicht. Aber siehe da, der Zürcher Tierschutz liefert uns nun mit seiner Anzeige ein Präzendenzfall, den wir bis vor Bundesgericht ausfechten werden. Wenn hier nämlich nicht die Gerechtigkeit siegt, können wir unsere Ruten verbrennen!
Es ist wohl kein Zufall, dass der Zürcher Tierschutz auf Irrwege gerät, ist er doch der einzige Kanton der einen Tieranwalt beschäftigt. Die Verstädterung führt bekanntlich zu anthropomorphem Denken, das heisst das Zusprechen menschlicher Eigenschaften auf Tiere. Extremistische Tierschützer schätzen Tiere und nun halt auch Fische wie einen anderen Menschen ein. Als Steuerzahler darf man sich wundern, dass ein Staatsanwalt Anklage erhebt aufgrund einer derart dürftigen Rechtsgrundlage. Oder will er ein Exempel statuieren, weil er der Bürgerschikanen durch den Tieranwalt überdrüssig ist? Es ist tatsächlich ziemlich seltsam: Der Kanton verkauft mir gegen gutes Geld eine Fischereibewilligung. Ich übe das erworbene Recht zum Fischfang korrekt aus, drille fachgerecht einen Fisch und werde von eben diesem Kanton verklagt! Es lohnt sich, die unglaublich anmutende Geschichte in unserer Rubrik Fokus zu Lesen.
Selbstverständlich liefern wir Ihnen in unserem neuen Heft aber auch spannende und toll bebilderte Drillszenen – sozusagen als Arbeitsbeschaffung für den Zürcher Tierschutz...
Mit Petrigruss
Ihre «Petri-Heil»-Redaktion
Ich kann dazu nur sagen: Schwachsinn!




