Fischer wird angeklagt!

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Lahnfischer

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von Lahnfischer »

Ihre «Petri-Heil»-Redaktion hat geschrieben:Ein «catch and release»-Verbot, wie es in Deutschland gehandhabt wird, können wir zwar weitgehend abwenden, aber die schizophrene Philosophie «nur ein toter Fisch ist ein guter Fisch» wird aktiv verbreitet.
Sorry, aber dieses Verbot gibt es so gar nicht :lol:
Zum Einen ist Fischereirecht Landersache und jedes Bundesland kocht seine eigene Supe, darüber staht aber immer noch das Bundes-Tierschutz-Gesetz.
Bei uns in der Hessischen Fischereiverordnung steht beispielsweise (aber auch erst seit dem letzen Jahr) folgendes in § 10 Absatz 3:

(3) Fischen in der Absicht, die Fische ohne vernünftigen Grund nach dem Fang wieder auszusetzen, ist
verboten.

Ordnungswidrig laut § 14 handelt, wer...

...entgegen § 10 Abs. 3 Fischen in der vorgefassten Absicht nachstellt, sie ohne vernünftigen Grund nach dem
Fang wieder auszusetzen.

Das ist nun ein echter Gummiparagraph und kann nur denjenigen Dummen betreffen, der dies offensichtlich selbst propagiert, dass er grundsätzlich alle Fische wieder zurücksetzt.
Hätte der Gesetzgeber das Zurücksetzen eines maßigen, nicht in der Schonzeit gefangenen Fisches definitv unter Strafe stellen wollen, hätte er einfach im $ 10 geschrieben: Das Zurücksetzen gefangener Fische, die das erforderliche Schonmaß überschritten haben und nicht in der Schonzeit gefangen wurden, ist verboten, basta :wink:

Ich gehe niemals mit der festen Absicht ans Wasser, alle gefangenen Fische wieder zurückzusetzen. Wohl aber kommt es mir z.B. bei einem kapitalen Fang in den Sinn, diesen zurückzusetzen, weil ich beispielsweise keine geeignete Verwendungsmöglichkeit für so viel Fisch habe. Dann bin ich nämlich durch das übergeordnete Tierschutzgesetz sogar verpflichtet dazu, den Fisch zurück zu setzen, weil laut diesem kein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf :lol:
Gleichermaßen kann ich lt. § 10 begründen, das z.B. der zurückgesetzte Fisch ein wichtiger Laichfisch war, gar nicht mein Zielfisch war..., schon ist das Zurücksetzen rechtens, weil ich ja einen vernünftigen Grund dafür habe :wink:
Zuletzt geändert von Lahnfischer am Fr 29. Jan 2010, 15:29, insgesamt 1-mal geändert.
MartinD

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von MartinD »

Petri Heil Heft...

selber Schuld, wer den Schrott liest :lol: :lol: :lol:
Pesche

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von Pesche »

@MartinD: Danke, vielen Dank für deinen äusserst konstruktiven Beitrag
Patrick

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von Patrick »

Aber mal ehrlich, welche Optionen haben wir denn um gegen solche Idiotis****n Vorschriften vorzugehen?
Schweizer Angler

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von Schweizer Angler »

nicht nur der asti, andere lesens auch nicht :lol: , ist ja eh nur ne blinker kopie :x

ne im ernst, habe auch davon gehört, aber solange der fall nicht eindeutig klar ist - und petri dingbumms ist für mich nur eine aussage (ich möchte auch die andere hören), äussere ich mich nicht speziell dazu. wenn der fall wie in solothurn wäre, mit fisch aus dem wasser herausheben, fotografieren und dann wieder releasen, dann wäre der fall klar.
aber nur einen drill zu bemängeln wäre dann schon übers ziel herausgeschossen und würde auch den sonst seriösen tierschutz (der zürcher tierschutz und der zürcher tiershhutzanwalt gelten sonst als "seriös" und nicht als "extrem" wie z.b. der vgt) in ein schiefes und überhastiges licht stellen. warten wir doch die "gegendarstellung" ab, bevor wir weder die eine noch die andere seite schon selbst verurteilen.

im baselbiet wurde gerade erst ein fischer verurteilt, der erstens in einem für fischer gesperrten teich angelte, dann mit widerhaken, und den fang dann noch ohne betäubung und den kiemenschnitt in den plasticksack stopfte - hier erfolgte die anzeige und das urteil völlig klar und auch nach dem tierschutzgesetz. solches schreibt das petri aber dann auch nie, immer nur übers "unrecht" und mit breitseiten gegen alle die nicht fischen.


gruss

sa
GsusFreaK

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von GsusFreaK »

Hab gedacht ich les net recht als ich das gesehen hab.
Auch vonwegen "der angler hätte vom Fisch ablassen sollen als klar wurde dass er nur einen unnötig langen todeskampf hat" find ich ja sehr einleuchtend *kopfschüttel*

wohin das ganze führt frag ich mich auch
harro

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von harro »

Was regen wir uns auf?Ich möchte zuerst mal alles wissen von diesem Fang.Danach dann werde ich mein Urteil dazu fassen.
Aber es ist schon so,man schiesst sich langsam ein.......,Stetes tropfen hölt den Stein.....
MartinD

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von MartinD »

Pesche hat geschrieben:@MartinD: Danke, vielen Dank für deinen äusserst konstruktiven Beitrag
Gern geschehen, da schliesst sich deiner ja auch gleich an, oder? :wink:

Im Ernst, das PH ist so ein Muell, da lohnt sich der Zeitaufwand, etwas gehaltvolleres zu schreiben, einfach ned.
T-Rig

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von T-Rig »

Lahnfischer hat geschrieben:
T-Rig hat geschrieben:Ein «catch and release»-Verbot, wie es in Deutschland gehandhabt wird, können wir zwar weitgehend abwenden, aber die schizophrene Philosophie «nur ein toter Fisch ist ein guter Fisch» wird aktiv verbreitet.
Lahni, du hast den falschen zitiert, das habe nicht ich geschrieben.....

Und das auch nicht lieber asti:
astacus hat geschrieben:
T-Rig hat geschrieben:ist er doch der einzige Kanton der einen Tieranwalt beschäftigt.
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Martin
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Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von Martin »

Ich freue mich auf den Tag wo nur noch Tiere in unserer Regierung sitzen :lol: Gruss an die extreme Seite ,-)
Gruss Martin

Es ist mir egal wie dein Vater heisst, solange ich hier angle geht niemand übers Wasser
Schweizer Angler

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von Schweizer Angler »

@martin

wäre vielleicht gar nicht schlecht, dann würden wir vielleicht selbst mal erfahren wie wir hie und da mit anderen umgehen ;-)

sa
afsg

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von afsg »

ein bisschen licht ins dunkel:

der hecht wurde von einem erfahrenen fischer mit gummifisch vom ufer aus gefangen. mit stahlvorfach und angemessenem gerät. gelandet wurde er mit einem feumer. ohne verzug erfolgte der kiemenschnitt. dann das foto.

angeklagt ist der fänger, weil er nicht vom fisch abgelassen hat, als er während er gemerkt hat, dass sich der drill einige zeit in anspruch nehmen wird. die zeit zwischen haken und feumern hätte beim hecht zu unnötigem leiden geführt. also sei die tierschutzgesetzgebung verletzt. kein wort von den anwendbaren fischereirechtlichen bestimmungen, kein wort davon, dass das tierschutzgesetz einen vorbehalt betreffend das fischereigesetz macht.

die anklage ist äusserst kurz ausgefallen, die staatsanwaltschaft scheint ebenfalls davon auszugehen, dass der fänger alles richtig gemacht hat. nun soll offenbar die sache vom richter geklärt werden, damit ein präjudiz bzw. ein gerichtlicher freispruch vorliegt. dies wird dem nächsten stolzen fänger mit gleicher anzeige die argumentation erheblich erleichtern.

so hat hat alles auch seine vorteile.
Bodenseeaal

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von Bodenseeaal »

afsg hat geschrieben:ein bisschen licht ins dunkel:

angeklagt ist der fänger, weil er nicht vom fisch abgelassen hat, als er während er gemerkt hat, dass sich der drill einige zeit in anspruch nehmen wird. die zeit zwischen haken und feumern hätte beim hecht zu unnötigem leiden geführt.
versteh ich nicht, wie kann er denn ablassen von dem Fisch? Soll er nach kurzer Zeit einfach die Schnur kappen, oder wird ihm zum Vorwurf gemacht er hätte unnötig "gespielt" mit dem Fisch während dem Drill? :?:
phil

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von phil »

Ja, diese "Tierschützer" gehen mir mittlerweile ziemlich auf den Zeiger. Der NABU, der Kessler und noch einige andere Querköpfe werden dafür sorgen dass langfristig die private Jagd und die Fischerei in der Schweiz abgeschafft oder so extrem geregelt werden dass es keinen Spass mehr macht. Ihr Vorteil ist halt, dass sie in Abstimmungen jeweils die Massen mit dem "jöh Efekt" und "ach wie grusig" auf ihre Seite kriegen. Diese Entwicklung scheint mir in der Schweiz kaum mehr aufzuhalten.
Schon jetzt müssen die Felchen eingetragen sein bevor sie noch im Fischkasten-äh (das darf mann ja auch nicht mehr)- der Kühlbox sind. Ich halt mich an die Schonzeiten, Mindestmasse und die Fangzahlbeschränkung und den Rest mach ich nach Gusto. Ich fische in einem Grenzgewässer die Bestimmungen sind zwischen den Staaten für das ganze Geäaser geregelt. Bei uns am See wissen die Kontrolettis daher im Moment nicht wie sie mit den neuen schweizer Gesetzen umgehen sollen. Die Berufsfischer sehe ich immer noch mit zappelnden Fischen einlaufen, den Kiemenschnitt macht sowiso niemand, wird im übrigen auch nicht beanstandet und unsere Drillinge sind nach wie vor klebrig....
Kontrolliert werd ich zudem immer vom deutschen Fischereiaufseher. Der wird wohl auch keine Lust haben das Schwizer Recht durchzusetzen. Für die Deutschen Angler gilt der ganze Kafi nicht. Ich nehme oft deutsche Freunde auf meinem Boot mit oder bin bei Deutschen auf dem Boot. Die dürfen dann Sachen die ich nicht dürfte....Das ganze ist wunderbar dooof - aber ich mag die Grauzonen. Da kann man auf eher schwarz oder eher weiss machen. Je nachdem was grad besser passt....
Haptsache man bleibt flexibel im Kopf
Zuletzt geändert von phil am Mi 27. Jan 2010, 20:26, insgesamt 1-mal geändert.
Blatti

Re: Fischer wird angeklagt!

Beitrag von Blatti »

Ich weiss gar nicht ob ich mich dazu noch äussern soll...... Ich liebe Tiere, ich bin auch für Tierschutz aber nicht, wenn das Tier zur Selbstdarstellung dient. :evil:
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